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WEF Davos: keine Bestrafung für angebliche Luftraumverletzung

Ein Segelflug-Pilot wurde während des Davoser WEF (Weltwirtschaftsforum) von der Schweizer Luftwaffe abgefangen, weil er angeblich in die Flugverbotszone eindrang. Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Fall kürzlich verhandelt und wegen zur geringfügiger Schuld von einer Bestrafung abgesehen. Der 75jährige Pilot flog am 20. Mai 2022 vom Startort Schänis aus mit seinem eigenen Motorsegler. Via Gufelstock bei Elm flog er bei gutem Wetter in Richtung Graubünden, bis er gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft um etwa 14 Uhr beim Piz Segnes in die WEF-Sperrzone flog. Die Armee bemerkte das Segelflugzeug auf ihrem Radar. Die Luftwaffe begleitete das Flugzeug laut Strafbefehl mit einem Kampfjet aus der Flugverbotszone hinaus – für die Kampfflieger ein Ernst-Einsatz.

Der langjährige Pilot will den Kampfjet aber gar nicht bemerkt haben. Und die Flugverbotszone will er auch nicht verletzt haben. «Ich hatte mich vor dem Flug gut vorbereitet und alle Bedingungen studiert», sagt er vor Gericht aus. «Ich bin überzeugt, alles richtig gemacht zu haben.» Er habe aus diesem Grund Einsprache gegen den ersten und zweiten Strafbefehl erhoben.

Die Richterin Sylvia Frei hält bei ihrer Urteilsverkündung fest: «Am Schuldspruch wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssperren wird festgehalten». «Wenn nicht klar ist, wo genau die Grenze verläuft, ist zu erwarten, dass die Zone in einem entsprechend grosszügigen Abstand umflogen wird.» Und: «Von einer Bestrafung wird abgesehen, ebenso von einem Strafregistereintrag. Die Schuld ist zu geringfügig, um bestraft zu werden.» Die Verfahrenskosten von CHF 2’300.- bleiben grundsätzlich am Rentner hängen. Sie können aber auch geringer ausfallen, denn: «Wird seitens des Beschuldigten keine schriftliche Begründung des Urteils veranlasst, reduzieren sich die Verfahrenskosten auf CHF 1’550.-», erklärte die Richterin.

Einschränkungen während WEF Davos

Zeitdauer LS-R90 und CTR Davos, (Änderungen per NOTAM möglich; CTR und LS-R unabhängige Aktivierungszeiten möglich):
Freitag, 13.01.2023 / 0900 UTC bis 1600 UTC
Montag, 16.01.2023 / 0700 UTC bis Samstag 21.01.2023 / 1600 UTC (durchgehend 24H)

Regeln innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes (R-Area) für VFR Operationen:
Für den Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet ist eine Einflugerlaubnis (Clearance) von MIL RADAR (134.275 MHz) notwendig.

Alle eingesetzten Luftfahrzeuge müssen mit einem funktionierenden VHF Funkgerät und einem Transponder Mode S mit Höhenübermittlung ausgerüstet sein.

MIL Radar bietet allen Luftfahrzeugen soweit möglich Alarm- und Fluginformations-Dienst an. Bei Ausbildungsflügen mit Flugschülern muss sich ein lizenzierter Fluglehrer an Bord befinden. Für alle Flüge innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes besteht eine Flugplanpflicht gemäss VFR Manual Switzerland VFR RAC 4-2.

Gesuche für Flüge von/nach Bad Ragaz (LSZE), Balzers (LSXB) und Untervaz (LSXU) können nur für auf diesen Plätzen stationierte Luftfahrzeuge gestellt werden.

Im Bereich Samedan, Bad Ragaz und Balzers ist mit vermehrtem Lokalverkehr (Motorflugzeuge, Segelflugzeuge und Helikopter) zu rechnen, welcher nicht auf der Frequenz von MIL Radar ist. Dieser befindet sich in der FIZ LSZS oder auf max 2000 ft AGL oder 3000 ft AMSL (je nachdem, welches die höhere Obergrenze ergibt) in Bad Ragaz/Balzers.

Transitflüge gemäss VFR sind nur auf den nachfolgend beschriebenen Routen für An- und Abflüge von und nach Samedan (LSZS) und St. Moritz Heliport (LSXM) gestattet.

Maximal erlaubte Flughöhe: 10’000 ft AMSL:

  • Route A: Buchs – Landquart – Chur – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route B: Flums – Landquart – Chur – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route C: Ilanz – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route D: Splügenpass – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan

Quelle / vollständiges Dokument: ‚Skyguide‘.

WEF, Weltwirtschaftsforum 2022

In Davos findet in der Zeit vom 22. Mai bis zum 26. Mai 2022 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 20. Mai sowie in der Zeit vom 22. Mai bis 26. Mai die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe. Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, zu entnehmen. Quelle: ‚BAZL‚.

WEF – Weltwirtschaftsforum Davos 2019

In Davos findet in der Zeit vom 22. Januar bis zum 25. Januar 2019 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 21. Januar bis 26. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt.