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Schweiz übernimmt EU-Erlasse

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November 2025 die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie sollen in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrecht erhalten. Der (Schweizer) Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen am 12. November 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und Flugsicherheit treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Ziviles Flugsicherungs-System der Schweiz als Teil des europäischen Luftraums

Im Flugverkehrs-Managements übernimmt die Schweiz die Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES, Single European Sky). Die Schweiz ist seit 2006 Teil des SES. Wichtigste Pfeiler des SES sind das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung. Die Übernahme dieser Verordnung gewährleistet die ununterbrochene Teilnahme der Schweiz am SES.

Sie erlaubt der Schweiz sowie den EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Flugsicherungs-Erbringer künftig gewisse Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anbieten oder einkaufen können. Der Entscheid hierzu obliegt dem Staat des jeweiligen Flugsicherungsanbieters. Das Monopol der für die Flugsicherung in der Schweiz verantwortlichen Skyguide auf zentralen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erbringung von Streckenflügen sowie den An- und Abflügen und andere unerlässliche Dienste, bleibt bestehen.

Neben diesen Bestimmungen beschloss der Gemischte Ausschuss die Übernahme weiterer EU-Rechtsakte in das Luftverkehrsabkommen. Diese betreffen etwa die Wettbewerbsregeln bei Fusionen oder die Anerkennung von in Drittländern ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und –lotsen.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.

Grenzenloser Himmel über Europa

Künftig will die EU bei der Verwaltung des Luftraums enger zusammenarbeiten. Nach langen Debatten hat das Parlament nun eine Reform beschlossen. Damit sollen Flüge günstiger und umweltfreundlicher werden – und sogar kürzer.

„Jeder zweiter Flug war in diesem Sommer verspätet“, so der EU-Kommissar für Umweltschutz, Wopke Hoekstra. Schuld daran war nicht das Wetter und nicht der Personalmangel. Die vielen nationalen Flugsicherungen sind das Hauptproblem für den Stau am Himmel, hieß es bereits vor der Abstimmung im Europaparlament in Straßburg. Dieser sei wie ein komplizierter „Fleckenteppich“, sagte die österreichische Abgeordnete Sophia Kircher. Noch deutlicher wurde der EU-Abgeordnete Jens Gieseke: „Nur sieben nationale Flugsicherungen haben 85 Prozent dieser Verspätungen verursacht.“

Schengen am Himmel“ ist das Ziel
Während man also am Boden schon lange kreuz und quer durch Europa fährt, ohne zu merken, dass man gerade eine Grenze passiert hat, betreten die Piloten jedes Mal Neuland. Vielleicht kann man es sich am ehesten vorstellen, wie es war, als noch überall mit eigenem Geld bezahlt wurde und jede Bank eigene Vorschriften und Gebühren hatte: Die „Umtauscher am Himmel“ sind die Fluglosten, die die Flugzeuge wie einen Staffelstab von Land zu Land leiten. 37 verschiedene Flugsicherungsorganisationen gibt es in Europa, von denen einige fünf Mal so teuer sind wie andere, stellt die EU fest. Die Folge: Die Fluggesellschaften berücksichtigen das bei ihren Flugrouten.

Es wird also nicht immer der kürzeste, sondern eben auch der günstigste Weg gewählt, 49 Kilometer sei jeder Flug im Schnitt länger, als die direkte Luftlinie. All dies führt auch zu einer höheren Luftverschmutzung – und die will die EU-Kommission auf jeden Fall vermeiden. Schließlich will man bis 2050 klimaneutral sein und das geht nicht ohne den Flugverkehr. Schengen am Himmel, das ist das Ziel.

Flugsicherungen bekommen Vorgaben
Doch die Mitgliedstaaten verteidigen ihre Kontrolle am Himmel sehr viel verbissener als auf der Straße. 2004, also vor 20 Jahren, wurde die Initiative für einen einheitlichen Luftraum gestartet. Das Gesetz, über das die Abgeordneten jetzt endgültig abgestimmt haben, ist zehn Jahre alt, so Umweltkommissar Hoekstra in Straßburg. „Und glauben sie mir, das war keine leichte Aufgabe.“ Kritiker sagen, das Gesetz habe über die Jahre an Biss verloren, außerdem könne es zu steigenden Kosten führen. Es ist auf jeden Fall komplex. Vereinfacht gesagt, bekommen die Flugsicherungen Vorgaben, die sie einhalten müssen. Diese Ziele betreffen zum Beispiel die Bereiche Sicherheit, Verspätungen, Kosten und Technologie. Durch die Reform soll die Kooperation dabei enger werden.

Flüge sollen kürzer und umwelfreundlicher werden
Die Systeme, die verwendet werden, sind zum Teil völlig unterschiedlich und veraltet. Kontrolliert werden soll das neue System durch „Eurocontrol“. Diese internationale Organisation wurde bereits in den 1960er-Jahren gegründet mit genau dem Ziel, den Himmel über Europa optimal zu steuern.

Doch viele europäische Länder wollten ihre Flugsicherung nicht an „Eurocontrol“ abgeben. Frankreich aus Sicherheitsgründen, Irland waren die Gehälter zu hoch. Jetzt also ein neuer Anlauf. Der EU-Abgeordnete Gieseke fasste die Vorteile noch einmal zusammen: „Wir können Flüge, sicherer, kürzer, umweltfreundlicher und erschwinglicher für den Durchschnittsbürger der Europäischen Union machen. Wir haben hier ein riesiges Potential.“ Und auch die Fluglosten hätten jetzt bessere Arbeitsbedingungen und weniger Stress, weil sie mit ihren Nachbarn zusammenarbeiten.

Die Zeit drängt jedenfalls, denn der Himmel wird immer voller. 700 Millionen Menschen flogen im vergangenen Jahr nach Mallorca, Madrid oder München, das ist nahezu Vor-Corona-Niveau. Dazu kommen Transportflugzeuge mit Päckchen aus China und Drohnen für militärische Zwecke. Das neue System wird aber erst im nächsten Jahrzehnt, also frühestens 2030 starten. Quelle: ‚Tagesschau.de‚.

Durchbruch beim einheitlichen europäischen Luftraum

Unterhändler von Europäischem Parlament und EU-Ratspräsidentschaft haben sich auf eine neue Verordnung für einen Single European Sky (SES) geeinigt. Über diese Reform wird seit gut zehn Jahren diskutiert. Der Kompromiss öffnet unter anderem die Tür für eine Staffelung von Luftraumgebühren, die den Einsatz nachhaltiger Treibstoffe (SAF) wirtschaftlich attraktiver machen können.

Nach rund zehn Jahren Verhandlungen gibt es Fortschritte beim Aufbau eines einheitlichen europäischen Luftraums. Unterhändler von Europäischem Parlament und EU-Ratspräsidentschaft haben sich auf den Text einer neuen Verordnung über den Single European Sky (SES 2+) geeinigt. Der Kompromiss muss noch von EP und EU-Ministerrat bestätigt werden, bevor er Gesetz werden kann. Hauptziel der neuen Verordnung ist ein effizienteres Luftraummanagement, das helfen soll, Kapazitäts-Engpässe zu vermeiden, kürzere Flugrouten zu wählen und damit Kosten und Treibhausgasemissionen einzusparen.

Allerdings tun sich die EU-Staaten traditionell schwer, nationale Kompetenzen beim Luftraummanagement aufzugeben. Eine 2013 vorgeschlagene Reform der SES-Verordnung scheiterte. Im September 2020 unternahm die EU-Kommission einen neuen Anlauf mit einem geänderten Vorschlag, doch auch über diesen streiten Parlament und Ministerrat bereits seit Jahren. Europaabgeordnete zeigten sich nach der unter belgischer Ratspräsidentschaft jetzt recht überraschend erzielten Einigung dann auch erleichtert, gleichzeitig aber auch ernüchtert über die erreichten Fortschritte.

Keine Pflicht zur Liberalisierung
So willigten die Mitgliedsstaaten schließlich ein, dass Air Traffic Service Provider wie etwa Lotsendienste neben einer Sicherheits- auch eine Bescheinigung über wirtschaftliche Solidität erhalten müssen. Dafür muss aber keine eigene Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, wie im Gespräch war, sondern die für Sicherheitsprüfungen zuständigen Behörden können das mit übernehmen. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten den Markt für Luftverkehrsmanagementdienste nicht liberalisieren. EU-Kommission und Parlament wollten zumindest die Versorgung mit bestimmten Daten, etwa über Verkehr im Luftraum oder Wetter oder Kommunikations-Dienstleistungen zwischen Airlines und deren Flugzeugen, für Wettbewerb öffnen.

Ebenfalls abgeblockt wurde vom Rat der Plan, dass eine neue Abteilung bei der EU-Luftfahrtsicherheitsagentur EASA, ein Performance Review Body (PRB), die nationalen Pläne zum effizienteren Luftraummanagement prüft und etwa auch Preise für die Luftraumnutzung festlegen kann. Diese Kompetenzen wollten die Staaten der EASA nicht geben, zumal sie und die Luftraumnutzer das neue Gremium bezahlen müssten. Nun wird zwar ein PRB eingerichtet, der allerdings nur eine beratende Rolle hat und aus dem EU-Haushalt finanziert wird.

Gestaffelte Gebühren für Luftraumnutzung
„Mit dem heutigen Trilogergebnis bleibt es im Wesentlichen beim Alten, nur wenige Verbesserungen konnten erreicht werden“, sagte der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Zu diesen zählt er neben dem PRB auch Vorgaben für effizientere Routenplanung, mit der sich die CO₂-Emissionen des Luftverkehrs und Verspätungen weiter reduzieren ließen. „Ich hätte mir jedoch weitaus stärkere Ambitionen bei der Marktöffnung und stärkere Kontrollmöglichkeiten gegenüber den nationalen Flugsicherungs-Organisationen gewünscht“, sagte Oetjen. Ähnlich äußerten sich auch Jens Gieseke (CDU) und Markus Ferber (CSU).

Positiv bewertet Oetjen, dass die Kommission Vorschläge machen soll, wie Gebühren für die Luftraumnutzung so gestaltet werden können, dass eine spritsparende Routenplanung und die Nutzung von nachhaltigen Treibstoffen (SAF) wirtschaftlich attraktiver werden. Eine solche Gebührenstaffelung könnte später durch delegierte Rechtsakte verbindlich gemacht werden. Auch der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Belgiens Verkehrsminister Georges Gilkinet (Grüne), lobte diese Regelung. „Sie gibt den Mitgliedsstaaten auch mehr Möglichkeiten, die Belastungen durch die Luftfahrt zu begrenzen“, sagte Gilkinet. Quelle: ‚DVZ, Deutsche Verkehrs-Zeitung‚.

„Single European Sky“ Consolidated Through New Regulations

Personnel, procedures and equipment for Air Traffic Management (ATM) and Air Navigation Services (ANS) will in future all fall under the regulatory framework of the European Union Aviation Safety Agency, laying the basis for a more efficient and consistent approach to the evolution of operations in support of the deployment of the Single European Sky.

The European Commission published five regulations comprising the new regulatory framework to manage the interoperability of systems and constituents used to provide ATM/ANS, which were adopted on the basis of EASA Opinion No 01/2023, in the Official Journal of the European Union today.

The package reinforces the role of EASA by bringing ATM/ANS equipment under the EASA certification framework, therefore ensuring that all elements impacting the performance of ATM/ANS services are consistently managed from an end-to-end perspective. ‘This publication marks a key milestone for the modernisation of the European air traffic management system,’ said EASA Acting Executive Director Luc Tytgat. ‘For the first time, there will be a single EU regulatory framework covering all aviation domains on the ground and in the sky, driving the transformation of the air transport system.’

The framework introduces harmonised requirements for the certification or declaration of ATM/ANS equipment, as well as the procedures for the approval of organisations involved in the design or production of such equipment. The driving principle is the essential need to achieve a single and mutually recognised compliance demonstration methodology for the equipment used to support ATM/ANS service provision.

This addresses previous interoperability shortcomings and enables a more efficient EU market for this equipment, resulting in a safer, more secure, interoperable, and efficient operation of the European ATM network for all phases of flight. The new approach recognises the essential role and responsibility of the equipment suppliers in bringing solutions to the EU market that are fit for purpose and meet the required level of operational performance.

Finally, the new rules will strengthen the value of industrial standards in the demonstration of compliance with the Single European Sky needs and requirements. EASA is working intensively with all relevant industry partners to support the implementation of the package.


About European Union Aviation Safety Agency – EASA
The European Union Aviation Safety Agency (EASA) is the centrepiece of the European Union’s strategy for aviation safety. Our mission is to promote and achieve the highest common standards of safety and environmental protection in civil aviation. Based in Cologne, the Agency employs experts and administrators from all over Europe. Source: ‚EASA‚.