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Mehr Fluglärm am Hochrhein?

Die Schweiz will Luftraum um Zürich neu strukturieren. Dem deutschen Verkehrsministerium liegt ein Antrag vor, allerdings fehlen noch Informationen. Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner fordert mehr Transparenz. Der Flughafen Zürich hat grünes Licht für den Ausbau von zwei Start- und Landebahnen in Richtung Westen und Norden bekommen. Die Konsequenz für unsere Region: die Piste Richtung deutsche Grenze soll morgens und abends stärker für Starts von Langstrecken-Flugzeugen genutzt werden. Gleichzeitig liegt bei der Bundesregierung ein Antrag des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) vor, die Luftraumklassifizierung nördlich vom Flughafen Zürich zu ändern. Ein weiterer Schlag für die Gemeinden am Hochrhein?

Riesiger Luftraum rund um Zürich
Antonello Laveglia, Pressesprecher des BAZL: „Der Luftraum rund um den Landesflughafen Zürich erstreckt sich über ein Gebiet von rund fünfzig auf fünfzig Kilometer. Durch diese enorme Dimension kommt es immer wieder dazu, dass der Luftraum verletzt wird.“ Zu einer solchen Verletzung komme es immer dann, wenn ein Flugzeug ohne Genehmigung in einen der Lufträume einfliege. Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt habe schon 2018 ein sogenanntes Redesign des Luftraums Zürich in Angriff genommen. „Ziel der Neugestaltung des Luftraums ist die Erhöhung der Sicherheit sowie eine Vereinfachung der Luftraumstruktur, die zu weniger Luftraumverletzungen führt“, so Laveglia.

Pläne noch nicht ausgearbeitet
Der neueste Entwurf für das Luftraumdesign sehe eine räumliche Anpassung der Kontroll- und der Nahverkehrszonen vor. Der Pressesprecher: „Die Arbeiten am neuen Luftraumdesign sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere fehlen noch Sicherheits-Arbeiten in Absprache der betroffenen Anspruchsgruppen.“ Anschließend werde eine öffentliche Anhörung folgen. Kein Geheimnis aber ist, dass die angestrebte Luftraumstruktur die Hochrhein-Region auf deutscher Seite betreffen wird. Auch hier sollen die Nahverkehrszonen angepasst werden. Laveglia aber verspricht: „Die Flugverfahren und damit die Flughöhen der Flugzeuge bleiben grundsätzlich unverändert.“

Felix Schreiner fordert Einbindung
Beim Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) liegt ein entsprechender Antrag auf die Änderung der Luftraumklassifizierung vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt vor. Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner wandte sich vor diesem Hintergrund nach Angaben einer Pressemitteilung an die Regierung und bat um Auskunft, wie die Änderungen im Hinblick auf die Lärmbelästigung für die Bevölkerung und die Auswirkungen auf den süddeutschen Luftraum bewertet werden.

Antrag noch nicht bewertet
Geantwortet habe Schreiner der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic, der den Antrag der Schweizer Eidgenossenschaft bestätigt und informiert, dass der Antrag noch bewertet werde. Weiter heißt es: „Hierfür liegen noch nicht alle benötigten Informationen und Stellungnahmen vor.“ Für den CDU-Wahlkreisabgeordneten ist die Antwort zu wenig: „Wenn Informationen fehlen, dann müssen wir diese einholen und wenn süddeutscher Luftraum betroffen ist, dann muss das zuständige Bundes-Ministerium auch den Hochrhein einbinden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung solche Dinge heimlich abräumen möchte.“

Segelfluggemeinschaft bangt um Ausbildungsflüge
Besonders Segler auf der deutschen Seite des Rheins haben Bedenken zu den neuen Plänen des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt. Gustl Raußen, stellvertretender Vorsitzender der Segelfluggemeinschaft Bohlhof, äußert sich: „Wir würden stark davon betroffen sein, da das Heimgleiten nach Streckenflügen schwieriger und gefährlicher würde.“ Vor allem mache er sich Sorgen über die Flugschüler. „Außenlandungen im Schwarzwald sind nicht ohne Risiko und im Frühsommer bei hohem Bewuchs oft mit großen Schäden behaftet.“ Quelle: ‚Südkurier‚.

Bern: Segelflieger beharren auf Beschwerde

Nun ist nur noch eine Beschwerde gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern hängig. Jetzt ist das Bundesgericht am Zug. Von den ursprünglich ein Dutzend Gegnern des Südanflugs auf den Flughafen Bern hat lediglich die Segelfluggruppe Bern eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Zwischenverfügung des Bundesgerichts hervor. Die Gemeinden Münsingen und Kiesen sowie weitere Parteien, die mit ihrer Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement abgeblitzt waren, haben auf einen Weiterzug verzichtet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) genehmigte das Reglement im Januar 2018. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden. Wann das Urteil gefällt wird, ist nicht bekannt. Quelle: ‚Der Bund‚.