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Leewellen und Luftraumfallen (3)

Die neue Realität der Alpenquerung zwischen Maurienne und Gran Paradiso

Die Luftraum-Struktur mit den neu geschaffenen Nationalpark-Unter- und Obergrenzen zwischen dem Vallée Modane und Aosta versperrt seit Dezember 2021 bis auf hohe Überflüge in einer NW-Wind-Welle einen legalen Durchflug.
Autor: Ernst Willi

Die Verwirrung war perfekt. Erst hieß es 4500 Fuß AMSL, dann 4500 Meter AMSL, schließlich wurde über AGL versus AMSL diskutiert. Doch die Schwarm-Intelligenz der Segelflieger-Gemeinschaft und die akribische Recherche französischer Kollegen wie Ludovic Launer aus Grenoble haben Klarheit geschaffen: Die Luftraum-Obergrenze des Nationalparks Gran Paradiso liegt tatsächlich auf 4500 Meter AMSL. Das ist das faktische Ende einer Ära. Die flugtaktische Bedeutung dieser hochgelegenen Region zwischen dem Modane- und Aosta-Tal ist bei Querungen zwischen Süd- und Nordalpen enorm. Für Südfrankreich-Urlauber mit Streckenflug-Projekten ist besonders lästig, dass die beliebte Flugroute entlang der französisch-italienischen Grenze mit der dort auftretenden Konfluenz bei thermischen Bedingungen kaum mehr legal passierbar ist.

Vanoise: Westliches Umfliegen als Option

Dramatisch stellt sich die Situation im Nationalpark Vanoise dar. Hier ist keine legale Passage aus dem Vallée Modane zum Isère-Tal und nach Aosta möglich, es sei denn, man fliegt immer 1’000 m AGL – was in den verwinkelten Tälern der Region bei thermischen Bedingungen illusorisch ist.

Die Region wird von Parkwächtern kontrolliert, online-Flugdaten sowie Flarm- / IGC-Aufzeichnungen werden ausgewertet, und es wurden bereits empfindliche Bußen ausgesprochen. Das letzte, schmale Schlupfloch bei der Grande Sassière im östlichen Val d’Isère, das lange die Nutzung der Konfluenz entlang der italienisch-französischen Grenze ermöglichte, wurde vor durch ein zusätzlich eingefügtes Schutzgebiet namens „La Bailletaz“ ebenfalls „gestopft“.

Segelflieger als unsichere Partner

Eine Gruppe von Segelfliegern ist aber 2025 mit den Verwaltungen der französischen Nationalparks Vanoise, Mercantour und Vercors ins Gespräch gekommen. Sie verfolgt das Ziel, Durchflugkorridore für den Segelflug freizugeben. Leider waren die Voraussetzungen bis Frühling 2025 nicht sehr gut, da seitens der Nationalparks wiederholt auf die laufenden Verletzungen dieser Lufträume hingewiesen werden konnte und Segelflieger als unsichere Partner angesehen wurden.

Mercantour: Ausnahmekorridore ersatzlos gestrichen

Im Nationalpark Mercantour wurde 2016 eine Verordnung erlassen, die den Segelflug unter 1000 Metern verbietet. Ein Jahr später, 2017, wurden die bis dahin bestehenden Ausnahmekorridore ersatzlos abgeschafft. Für motorisierte Luftfahrzeuge gilt ein generelles Verbot.

Diese Entwicklung zeigt ein Muster: Die Nationalparks verschärfen systematisch ihre Bestimmungen, ohne Rücksicht auf die jahrzehntelang praktizierte Nutzung durch Segelflieger zu nehmen. Was einst als selbstverständlich galt, wird heute als Störung der Fauna betrachtet.

Rechtliche Konsequenzen: Bis zu 3000 Euro und Beschlagnahme

Die rechtlichen Konsequenzen von Luftraumverletzungen sind drastisch. Bei einem Überflug unter 1000 m durch ein Segelflugzeug kann zunächst eine Verwarnung an den Piloten oder Verein erfolgen. Wird durch einen vereidigten Beamten ein Ordnungs-Widrigkeits-Protokoll aufgenommen, folgt ein Verhör.

Die möglichen Strafen sind empfindlich:

VerstoßGesetzliche GrundlageSanktion
Unerlaubter Überflug
unter 1’000 m
Art. R.331-68, R.331-71,
L.173-7 UGB
Bis € 1’500
Wiederholung des ÜberflugsArt. R.331-73, R.331-68, R.331-71, L.173-7Bis € 3’000
Nicht genehmigtes Spiel/SportArt. R.331-66, R.331-71, L.173-7Bis € 750
Störung von TierenArt. R.331-65, R.331-71, L.173-7Bis € 750

Besonders drastisch: Als zusätzliche Sanktion ist die Beschlagnahmung des Tatmittels möglich – das bedeutet den behördlichen Einzug des Segelflugzeugs. Für die Ahndung als Ordnungswidrigkeit genügt der objektive Verstoß; ein Vorsatz ist nicht erforderlich.

Die Überwachungs-Realität

Die Zeiten, in denen Luftraumverletzungen unentdeckt blieben, sind vorbei. Moderne Überwachungs-Methoden machen jeden Flug nachverfolgbar. Flarm-Daten werden systematisch ausgewertet, IGC-Logger-Aufzeichnungen analysiert, und Online-Plattformen wie Weglide und OLC werden zur Kontrolle herangezogen.

Das ist ein problematischer Aspekt: Viele Piloten laden ihre Flüge auf diese Plattformen hoch, obwohl offensichtliche Luftraumverstöße vorliegen. Damit verschaffen sie sich unfaire Vorteile gegenüber regelkonformen Piloten und dokumentieren ihre Rechtsverstöße auch noch öffentlich, was natürlich der der Segelflieger-Community schadet.


Empfohlene Umwege

Praktische Strategie in den Hochalpen

Angesichts dieser Situation empfehlen Streckenflug-Experten der südfranzösischen Segelflug-Zentren das westliche Umfliegen der gesamten problematischen Region Vanoise. Die Route führt über das Valgrisenche und den Mont Fallère nördlich von Aosta, um einigermaßen sicher in die Walliser Alpen zu gelangen.

Dieser Umweg ist einerseits länger und meteorologisch anspruchsvoller, anderseits bietet er mit dem Flugplatz Albertville eine mindestens so sichere Aussenlande-Option wie etwa jene in Sollières oder in der (unlandbaren) Maurienne zwischen Bonneval und St.Rémy de Maurienne. Vor allem ist er aber legal und vermeidet die Risiken einer Luftraum-Verletzung.

Valgrisenche und Mont Fallère: neue Schlüsselrouten

Das Valgrisenche, ein unscheinbares Seitental des Aostatals, gewinnt an Bedeutung. Wo früher selten Piloten vorbeikamen, verläuft nun eine wichtige Verbindung zwischen den südfranzösischen Startplätzen und den Walliser Alpen. Der Mont Fallère, ein 3’061 m hoher Gipfel nördlich von Aosta, wird zum üblicherweise thermikstarken Orientierungspunkt für die Route ans Matterhorn.

Écrins: Positive Beispiele für Korridor-Vereinbarungen

Ein Lichtblick in der ansonsten düsteren Luftraum-Landschaft ist der Nationalpark Écrins. Hier ist es gelungen, durch Verhandlungen zwischen der FFVP (Fédération Française de Vol à Voile) und der Parkleitung geregelte Flugrouten zu vereinbaren. Diese Korridore zeigen, dass Kompromisse möglich sind, wenn beide Seiten konstruktiv zusammenarbeiten.

Die Écrins-Lösung basiert auf dem Prinzip der kontrollierten Nutzung: Segelflieger dürfen bestimmte Routen nutzen, müssen sich aber an die definierten Korridore halten. Dieses Modell kann auch anderswo Schule machen, sofern die Segelflieger-Gemeinschaft sich als verlässlicher Partner zeigt. Wichtig ist die konsequente Einhaltung der bestehenden Regeln, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für Verhandlungen zu verbessern.

Technische Hilfsmittel

Moderne GPS-Geräte mit Luftraumwarnung warnen vor kritischen Bereichen und helfen, auch bei schwierigen Wetterbedingungen den Überblick zu behalten. Gleichzeitig hat sich die Überwachung der Lufträume professionalisiert. Flarm-Geräte, ursprünglich zur Kollisionsvermeidung entwickelt, werden heute auch zur «externen Luftraum-Überwachung» verwendet. Jeder Flug hinterlässt z.B. im Open Glider Network zudem direkte digitale Spuren im Internet, die ausgewertet werden.

Die Rolle der Flugplätze und Vereine

Die großen Flugplätze der Region – St.-Auban, Sisteron, Serres, Puimoisson, Vinon, Fayence – stehen in der Verantwortung, ihre Piloten über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Tägliche Briefings müssen die Luftraumproblematik thematisieren und auffällige Piloten müssen angesprochen werden. Die Kultur muss sich ändern: Regelkonformes Verhalten muss selbstverständlich und Luftraumverletzungen müssen geächtet werden. Fluglehrer und erfahrene Piloten tragen Verantwortung. Sie müssen nicht nur technisches Können vermitteln, sondern auch ein Bewusstsein für die rechtlichen und ethischen Aspekte der Fliegerei schaffen. Zeiten, in denen Luftraumverletzungen vielleicht noch als Kavaliers-Delikte galten, sind vorüber.

Internationale Zusammenarbeit

Die Alpen kennen keine nationalen Grenzen, und die Probleme der Alpenfliegerei lassen sich nur durch internationale Zusammenarbeit lösen. Deutsche, österreichische, schweizerische, französische und italienische Segelflieger-Organisationen müssen gemeinsam auftreten, um gegenüber den Nationalparkverwaltungen Gewicht zu haben.

Erste Ansätze einer solchen Zusammenarbeit sind erkennbar. Juristische Schritte gegen überzogene Luftraumbestimmungen werden koordiniert, Informationen über erfolgreiche Verhandlungen ausgetauscht, und gemeinsame Standards für regelkonformes Verhalten entwickelt. Diese Bemühungen verdienen Unterstützung von jedem Piloten, der auch in Zukunft in den Alpen fliegen möchte.


Ausblick und Empfehlungen

Verhandlungen als Hoffnungsschimmer

Die Zukunft der Alpenfliegerei liegt nicht in der Konfrontation, sondern in der Kooperation. Die erfolgreichen Verhandlungen im Nationalpark Écrins zeigen, dass Kompromisse möglich sind, wenn beide Seiten konstruktiv zusammenarbeiten. Die laufenden Gespräche mit den Verwaltungen der Nationalparks Vanoise, Mercantour und Vercors sind ein Hoffnungsschimmer, auch wenn die Ausgangslage schwierig ist.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Glaubwürdigkeit der Segelflieger-Gemeinschaft. Nur wenn wir beweisen können, dass wir verlässliche Partner sind, die sich an vereinbarte Regeln halten, werden weitere Korridore möglich sein. Jeder einzelne Pilot trägt Verantwortung für das Gelingen dieser Verhandlungen.

Die Wahl liegt bei Ihnen als Pilot/-in. Die Alpen warten – auf jene, die bereit sind, sie mit Respekt und Verstand zu erfliegen.


Quellen

[1] flieger.news: “Kein Durchkommen mehr (Teil 1)
[2] flieger.news: “Gran Paradiso: kein Durchkommen (Teil 2)
[3] flieger.news: “Überflug-Vorschriften der Nationalparks in Frankreich


Diese Artikel-Serie basiert auf Erfahrungen aus der Praxis des Mistral-Fliegens, aktuellen Erkenntnissen über Brisen-Systeme und der 2025 aktuellen Entwicklung der Luftraum-Bestimmungen in den französischen Alpen. Er richtet sich an erfahrene Streckenflugpiloten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben zu Luftraumbestimmungen und rechtlichen Konsequenzen entsprechen dem Stand von Juli 2025 und können ändern. Piloten sind selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren.

In Südfrankreich trainiert

Das Wetter erlaubte Flüge zwischen dem Susa-Tal und dem Mittelmeer. Durch den starken Nordwind in der Höhe gab es 3 Wellentage, an denen teilweise Höhen bis 5800m (Luftraumgrenze) erreicht wurden. Auch das Fliegen in der Konvergenz war oft möglich (zwischen Puimisson und Glandasse). Am Ende der Woche wurden thermisch Höhen von bis zu 3700m erreicht. Um uns auf das Wettbewerbsfliegen vorzubereiten / zu trainieren, wurde an zwei Tagen eine Aufgabe gestellt, die an diesem Tag geflogen wurde. Morgens nach dem Briefing gab es Theorieunterricht zu verschiedenen Themen wie Welle, Konvergenz, Wetter in Südfrankreich, Fliegen im Pulk oder Hangflug. Durch das abwechslungsreiche Wetter konnte das meiste noch am selben Tag trainiert/ausprobiert werden. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.