Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November 2025 die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie sollen in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrecht erhalten. Der (Schweizer) Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen am 12. November 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und Flugsicherheit treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
Ziviles Flugsicherungs-System der Schweiz als Teil des europäischen Luftraums
Im Flugverkehrs-Managements übernimmt die Schweiz die Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES, Single European Sky). Die Schweiz ist seit 2006 Teil des SES. Wichtigste Pfeiler des SES sind das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung. Die Übernahme dieser Verordnung gewährleistet die ununterbrochene Teilnahme der Schweiz am SES.
Sie erlaubt der Schweiz sowie den EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Flugsicherungs-Erbringer künftig gewisse Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anbieten oder einkaufen können. Der Entscheid hierzu obliegt dem Staat des jeweiligen Flugsicherungsanbieters. Das Monopol der für die Flugsicherung in der Schweiz verantwortlichen Skyguide auf zentralen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erbringung von Streckenflügen sowie den An- und Abflügen und andere unerlässliche Dienste, bleibt bestehen.
Neben diesen Bestimmungen beschloss der Gemischte Ausschuss die Übernahme weiterer EU-Rechtsakte in das Luftverkehrsabkommen. Diese betreffen etwa die Wettbewerbsregeln bei Fusionen oder die Anerkennung von in Drittländern ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und –lotsen.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.


