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Schweiz übernimmt EU-Erlasse

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November 2025 die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie sollen in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrecht erhalten. Der (Schweizer) Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen am 12. November 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und Flugsicherheit treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Ziviles Flugsicherungs-System der Schweiz als Teil des europäischen Luftraums

Im Flugverkehrs-Managements übernimmt die Schweiz die Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES, Single European Sky). Die Schweiz ist seit 2006 Teil des SES. Wichtigste Pfeiler des SES sind das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung. Die Übernahme dieser Verordnung gewährleistet die ununterbrochene Teilnahme der Schweiz am SES.

Sie erlaubt der Schweiz sowie den EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Flugsicherungs-Erbringer künftig gewisse Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anbieten oder einkaufen können. Der Entscheid hierzu obliegt dem Staat des jeweiligen Flugsicherungsanbieters. Das Monopol der für die Flugsicherung in der Schweiz verantwortlichen Skyguide auf zentralen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erbringung von Streckenflügen sowie den An- und Abflügen und andere unerlässliche Dienste, bleibt bestehen.

Neben diesen Bestimmungen beschloss der Gemischte Ausschuss die Übernahme weiterer EU-Rechtsakte in das Luftverkehrsabkommen. Diese betreffen etwa die Wettbewerbsregeln bei Fusionen oder die Anerkennung von in Drittländern ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und –lotsen.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.

Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 16. Januar 2025 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.

Ein aus vier Verordnungen bestehendes Paket schafft den Rechtsrahmen für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel Drohnen, die schwere Güter transportieren. Dieser neue Rechtsrahmen regelt die Konstruktion und die Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und stellt deren Lufttüchtigkeit sicher.

Eine Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen. Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.

Eine weitere Verordnung erhöht die Altersgrenze für alle Helikopterpilotinnen und -piloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre. Dies gewährleistet, dass mehr Pilotinnen und Piloten für solche Einsätze verfügbar sind – immer unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen. Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise – nämlich für medizinische Notfallflüge – umgesetzt. Beide Motionen haben eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Pilotinnen und Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025 bis 2029 in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz festgelegt. In der Schweiz haben Skyguide sowie Meteo Schweiz diese Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Diese betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement (ATM) sowie die Liberalisierung des Luftverkehrs.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle. ‚bazl.admin.ch‚.

Luftraum-Änderungen Schweiz

Die wichtigen Informationen und Fakten über Luftraumänderungen und weitere wichtige Themen in diesem Jahr wurden von Gaby Rossier, Mitglied des Zentral-Vorstandes des AeCS und Anthony Paine (Skyguide) bei einem Webinar des AeCS präsentiert. Die Informationen dienen der Vorbereitung der Flugsaison und fördern das Sicherheitsbewusstsein von Piloten. U.a. werden 18 Gefahrengebiete in Sperrgebiete umgewandelt, was z.B. in der Zentralschweiz zu einem verschachtelten und kaum mehr darstellbaren Luftraum führt:

Die Präsentationen sind als PDF oder Videoaufzeichnung verfügbar:

flieger.news-Services für Ihre Flugvorbereitung in Europa:

  • NOTAM (notice to airmen) und
  • DABS (daily airspace bulletin Switzerland; umliegende Länder)