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Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 16. Januar 2025 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.

Ein aus vier Verordnungen bestehendes Paket schafft den Rechtsrahmen für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel Drohnen, die schwere Güter transportieren. Dieser neue Rechtsrahmen regelt die Konstruktion und die Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und stellt deren Lufttüchtigkeit sicher.

Eine Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen. Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.

Eine weitere Verordnung erhöht die Altersgrenze für alle Helikopterpilotinnen und -piloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre. Dies gewährleistet, dass mehr Pilotinnen und Piloten für solche Einsätze verfügbar sind – immer unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen. Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise – nämlich für medizinische Notfallflüge – umgesetzt. Beide Motionen haben eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Pilotinnen und Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025 bis 2029 in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz festgelegt. In der Schweiz haben Skyguide sowie Meteo Schweiz diese Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Diese betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement (ATM) sowie die Liberalisierung des Luftverkehrs.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle. ‚bazl.admin.ch‚.

Luftraum-Änderungen Schweiz

Die wichtigen Informationen und Fakten über Luftraumänderungen und weitere wichtige Themen in diesem Jahr wurden von Gaby Rossier, Mitglied des Zentral-Vorstandes des AeCS und Anthony Paine (Skyguide) bei einem Webinar des AeCS präsentiert. Die Informationen dienen der Vorbereitung der Flugsaison und fördern das Sicherheitsbewusstsein von Piloten. U.a. werden 18 Gefahrengebiete in Sperrgebiete umgewandelt, was z.B. in der Zentralschweiz zu einem verschachtelten und kaum mehr darstellbaren Luftraum führt:

Die Präsentationen sind als PDF oder Videoaufzeichnung verfügbar:

flieger.news-Services für Ihre Flugvorbereitung in Europa:

  • NOTAM (notice to airmen) und
  • DABS (daily airspace bulletin Switzerland; umliegende Länder)

Schweiz übernimmt neue EU-Luftfahrt-Bestimmungen

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flugsicherheit und das Management des Flugverkehrs. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 24. November 2021 genehmigt. Sie treten am 1. Februar 2022 in Kraft.

Im Rahmen der Teilnahme am einheitlichen, europäischen Luftraum (Single European Sky) übernimmt die Schweiz einen Beschluss, welcher europaweit geltende Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz festlegt. Gestützt darauf muss die Schweiz nationale Leistungspläne mit verbindlichen Vorgaben für die Bereiche Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz für die Skyguide AG einreichen. Dies ermöglicht direktere Flugrouten und schont so die Umwelt, erhöht die Pünktlichkeit und reduziert die Kosten eines Fluges.

Auch übernimmt die Schweiz einen Rechtsakt, welcher die zukünftige Einführung eines europäischen Risikoklassifizierungs-Systems ermöglicht. Dieses System bezweckt, sicherheitsrelevante Ereignisse überall in Europa auf gleiche Weise zu definieren und zu klassifizieren, was die Bestimmung von Sofortmassnahmen ermöglicht. Weitere Verordnungen, welche die Schweiz übernimmt, betreffen die Konstruktion und den Einbau von nicht-sicherheitsrelevanten Bauteilen in Luftfahrzeuge. Damit lässt sich der bislang dazu notwendige Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.

Schon heute wendet die Schweiz die sogenannte «EU-Flugsicherheitsliste» an. Sie garantiert den Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung höchster Flugsicherheits-Sstandards. Die aktuelle Version dieser Liste führt Luftfahrtunternehmen auf, für die in der EU Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Die Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2022 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: Enaire.

Ernstfall am Himmel

Geht eine Seitentür auf? Schaut ein Maschinengewehr raus? Oder steuert die Maschine im Steilflug auf Davos runter? Dann entscheidet die Bundesrätin, ob der Eindringling abgeschossen wird.“ Peter Merz zieht einen in den Bann mit seinen Geschichten, die genau genommen gar keine Geschichten sind, sondern Szenarien darüber, was er und seine Kampfjetpiloten-Kollegen tun müssten, wenn ein Flugzeug, zum Beispiel während des World Economic Forum (WEF) in Davos, unerlaubterweise in den Schweizer Luftraum eindringt. Was geschähe, wenn der fremde Pilot nicht reagiert auf das Nah-heran-Fliegen und das Warnen, das Funken und auch auf „den letzten Zwick an der Geisel“, das Abfeuern von Leuchtfackeln. Wenn also klar wäre, dass kein Missverständnis vorliegt, sondern dass jemand in böser Absicht die Schweizer Lufthoheit und damit die Souveränität des Landes verletzt. „Dann sind wir bereit, unser Land und unsere Demokratie zu verteidigen, mit allem, was wir haben“, sagt der Oberst im Generalstab: „Wir müssen für alle Situationen gewappnet sein, in Friedens- und in Kriegszeiten. Die Armee ist die Lebensversicherung des Staates.“

Deshalb brauche die Schweiz neue Kampfflugzeuge, sagt der Pilot Merz. Deshalb weibelt er, der im Verteidigungsministerium (VBS) das Projekt „Neues Kampfflugzeug“ leitet, für ein Ja am 27. September, wenn die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber entscheiden, ob der Bund für maximal sechs Milliarden Franken neue Kampfflugzeuge kaufen soll.

Marionna Schlatter sieht das anders. Die grüne Nationalrätin sagt: „Der militärische Ernstfall, also ein konventioneller Luftkrieg, das ist ein absurd unrealistisches Szenario. Ich würde mich lieber an den wahrscheinlichen Risiken orientieren: dem Klimawandel oder einer Pandemie, wie sie uns in diesem Jahr ziemlich unvorbereitet und dramatisch getroffen hat.“ Heute stehen in den Flugzeughangars der Schweizer Armee in Payerne, Emmen und Buochs insgesamt 56 Kampfflieger: 30 F/A-18 Hornet, seit 1996 in Betrieb, 26 F-5E Tiger, mit ihnen wird seit 1978 geflogen. Beide Jets gelten als veraltet.

Das Schweizer Parlament hat dem Kauf von neuen Flugzeugen im Dezember 2019 zugestimmt. Dagegen haben die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), die SP und die Grünen, unterstützt von Greenpeace und mehreren Friedensorganisationen, das Referendum ergriffen. Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus ‚Die Zeit‘.

Änderungen im Schweizer Luftraum 2019

Hier finden Sie die neueste Version der gewohnten Luftraum-Präsentation von Kurt Oswald. Es hat für die Saison 2019 nur marginale Änderungen gegeben (was nicht heisst, dass man diese vor dem nächsten Flug nicht studieren soll). Die ehemaligen Segelflugzonen und Segelflugräume heissen nun alle LS-R-xx.

Schweiz: Luftraum-Refresher 2019

Der Luftraum in der Schweiz wird immer komplexer. Deshab ist es wichtig, dass wir vor Flügen über die Luftraumstruktur informiert sind. Luftraumverletzungen können nicht nur äusserst gefährlich sein, sondern werfen ein schlechtes Licht auf unseren wunderbaren Sport. Hier finden Sie die (wenigen) Änderungen für das Jahr 2019.