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Autobahn-Vollsperrung für Kampfjet-Landungen

Die Schweizer Luftwaffe führte die Militärübung „Alpha Uno“ durch und durfte dafür am 5. Juni mit Kampfjets vom Typ F/A-18 das Starten und Landen auf einer Autobahn proben.

Vollsperrung der A1 für Kampfjets
Hierfür wurde der Autobahn-Abschnitt der A1 zwischen Avenches und Payerne im Kanton Waadt, südwestlich von Bern, von 4. Juni, 21 Uhr, bis 6. Juni, 9 Uhr, während maximal 36 Stunden gesperrt. Die Übung wurde am 5. Juni, zwischen 9 und 12.30 Uhr erfolgreich absolviert. Der Verkehr wurde über das kantonale Straßennetz umgeleitet und die Autobahn in eine Landebahn umgestaltet: So wurden etwa die Mittelleitplanken entfernt. Die Armee wollte testen, ob die Kampfflugzeuge bei Schäden an Flughäfen anderswo starten und landen können. Die Maschinen hatten eine Lande-Geschwindigkeit von rund 260 Kilometer pro Stunde. Derartige Tests auf Autobahnen wurden zuletzt in den 70er-, 80 er und 90er-Jahren mit den damaligen Flugzeugtypen durchgeführt.

A1 ist die längste Autobahn der Schweiz
Ein Kampfflugzeugen des.Typs F/A-18 landet auf der Autobahn A1 bei Payerne bei der Armeeuebeung Alpha Uno, am Mittwoch, 5. Juni 2024, auf dem Autobahnabschnitt A1 in Payerne. Die A1 führt in Ost-West-Richtung durch die Schweiz und ist mit 410 Kilometern die längste Autobahn des Landes. Sie macht ungefähr ein Fünftel des schweizerischen Nationalstraßennetzes aus und verbindet Genf mit St. Gallen im Nordosten. Die A1 endet in St. Margrethen an der österreichischen Grenze.

Kampfjets auch in Deutschland auf der Autobahn?
Für den Fall, dass die vorhandenen Flugplätze und Fliegerhorste in Deutschland nicht ausreichen würden oder zerstört wären, gab es auch in Deutschland Militärübungen mit Landungen auf der Autobahn. So probten beispielsweise im März 1984 Nato-Luftstreitkräfte den Einsatz und Betrieb an der A29 bei Alhorn. In ganz Deutschland gab es mehrere Dutzend Autobahnabschnitte, die binnen kurzer Zeit als Notlandeplätze hätten fungieren können. Im Zuge von Bauarbeiten bei Ausbesserungen und Verbreiterungen verschwanden diese in den letzten Jahrzehnten großteils wieder: Mittelstreifen wurden neu begrünt, Parkplätze weggerissen oder überbaut. An einigen Autobahnen sind noch Notpisten erkennbar, etwa an der A7, der A9 oder der A81. Quelle: ‚ADAC‚.

F/A-18-Absturz: zu tiefe Flughöhe angegeben

Am 29. August 2016 kollidierte eine F/A-18 C Hornet der Schweizer Luftwaffe mit der westlichen Bergflanke des Hinter Tierberg in der Region Sustenpass. Der Pilot kam dabei ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall vollständig zerstört.

Der Kommandant der Luftwaffe erteilte der Militärjustiz am 29. August 2016 den Auftrag, eine vorläufige Beweisaufnahme durchzuführen. Diese diente dazu, den Sachverhalt abzuklären und festzustellen, ob allenfalls die Voraussetzungen für eine Voruntersuchung gegeben sind. Wie die Untersuchungsrichter in ihrem Schlussbericht festhalten, ereignete sich der Unfall im Rahmen eines Kampfflugtrainings. Kurz nach dem Start der Zweierpatrouille auf dem Militärflugplatz Meiringen wollte der später verunfallte Pilot seinen Radar auf das Flugzeug des vorausfliegenden Piloten (Leader) aufschalten, damit er ihm mit seinem Radar folgen konnte. Dies misslang jedoch. In der Folge nahm der später verunfallte Pilot Kontakt mit dem Flugverkehrsleiter von Meiringen auf, um weitere Instruktion zu erhalten. Dieser gab ihm die Anweisung, auf eine Flughöhe von 10’000 Fuss (3’048 m) zu steigen. Der Pilot führte die Anweisungen des Flugverkehrsleiters aus. 58 Sekunden nach diesem letzten Funkverkehr kollidierte der Pilot auf einer Höhe von 3’319 m ü. M. ca. 11 Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs mit der Westflanke des Bergs.

Der Flugverkehrsleiter und der Pilot sind der fahrlässigen Tötung (Art. 120 MStG), der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG), der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 1 MStG) und des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 Abs. 1 MStG) angeklagt. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Quelle: ‚VBS‚.