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Anträge auf ZÜP-Überprüfungen digital möglich

Ab sofort können Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg ihre Anträge auf Zuverlässigkeits-Überprüfungen nach § 7 Luftsicherheitsgesetz digital einreichen. Der Online-Dienst „Zugang und Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (ZuZÜP) bietet eine vollständig papierlose Antragstellung, der den Prozess vereinfacht und gleichzeitig die Sicherheit erhöht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als zuständige Luftfahrt- und Luftsicherheits-Behörde in Baden-Württemberg eine digitale Plattform für Zuverlässigkeits-Überprüfungen nach § 7 Luftsicherheitsgesetz implementiert: Von nun an können Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg ihre Anträge auf Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bequem online stellen. Diese ist unter anderem Voraussetzung für alle Personen, die eine Tätigkeit in einem Luftsicherheitsbereich nach dem Luftsicherheitsgesetz ausüben.

Der Online-Dienst „Zugang und Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (ZuZÜP) ermöglicht gemäß des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine vollständig papierlose Antragstellung. Die bisher notwendige Unterschrift auf dem Antrag wird dabei durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eines anderen eID-Dokuments ersetzt. eID ist die Abkürzung für elektronische Identifikation beziehungsweise einen elektronischen Identitätsnachweis.

ZuZÜP ist Teil des „Einer für Alle“-Prinzips (EfA), das im Rahmen der Umsetzung des OZG die digitale Verwaltung in Deutschland modernisieren soll. EfA fördert die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, indem Lösungen zentral entwickelt und anschließend von mehreren Ländern gemeinsam genutzt werden. Diese Vorgehens-Weise vereinfacht und beschleunigt nicht nur den Arbeitsprozess, sondern erhöht gleichzeitig auch seine Sicherheit. Mit der Einführung von ZuZÜP in Baden-Württemberg bieten diesen Online-Dienst nun bereits elf Bundesländer an. Den digitalen Service finden Sie hier. Und hier finden Sie direkt das Antragsformular. Quelle: ‚bwlv.de‚.

ZÜP: DAeC widerspricht Verschärfungen

Seit Januar liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vor, in dem die „Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)“ verbessert werden sollen. Für Privatpiloten könnte die neue Regelung eine Verschärfung der ZÜP bedeuten. Der DAeC bleibt in dieser Sache auch weiter im Sinne des Luftsports aktiv.

„Unsere Sachverständigen befinden sich im direkten und kritischen Dialog mit den Behörden und politischen Entscheidungsträgern. Wir werden sachlich, aber deutlich weiteren Verschärfungen widersprechen. Der DAeC bleibt also weiter dran“, verspricht Präsident Stefan Klett. Bereits im September hatte Klett in einem Brief Bundesinnenminister Horst Seehofer darauf hingewiesen, dass die ZÜP, die EU-weit lediglich in Deutschland für Privatpiloten von Motorflugzeugen und Motorseglern Pflicht ist, gegen bestehendes europäisches Recht verstößt. Der DAeC wird auch weiterhin über die aktuelle Sachlage berichten.

Am Montag, 10. Februar, fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung unter dem Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) statt. Hierzu hatte die FDP-Fraktion, die in einem Antrag für die Abschaffung der ZÜP für Privatpiloten und Luftsportler plädiert, Frank Dörner, Rechtsanwalt für Luftfahrtrecht, als Experten geladen. Dörner kritisierte das Prinzip der Regelvermutung, wonach Piloten als unzuverlässig gelten, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden. Der Jurist sprach von einer „Überkriminalisierung“.

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung versendete zudem die AOPA eine Stellungnahme an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Die Vertretung der Aircraft Owners and Pilots Association betrachtet die ZÜP für Privatpiloten nicht als geeignetes Mittel, um ein sehr hohes Sicherheitsniveau in der Luftfahrt zu erreichen. Schließlich habe sie bisher noch keinen einzigen Terrorverdächtigen zutage fördern können.