Schlagwort-Archiv: Militärflugplatz

Planungsanpassungen für Samedan und Payerne

Am 29. Oktober 2025 hat der (Schweizer) Bundesrat die angepassten SIL-Objektblätter für den Regionalflughafen Samedan (GR) und den zivil mitbenutzten Militärflugplatz Payerne (VD) genehmigt. Diese legen die Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der beiden Flugplätze im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) fest.

Samedan: Modernisierung für den Kanton Graubünden

Der Flughafen Samedan ist eine wichtige Luftfahrtinfrastruktur für den Kanton Graubünden, sowohl für den touristischen als auch den Rettungs- und Arbeits-Flugverkehr. Da die bestehende Infrastruktur veraltet ist, soll mit der Anpassung des Objektblatts eine moderne Helikopterbasis für die Rega, Swiss Helicopter und Heli Bernina entstehen.

Payerne: Erweiterung für zivile Flüge

Der Militärflugplatz Payerne, Heimat der Schweizer Luftwaffe, öffnete 2013 für zivile Sicht- und Instrumentenflüge. Mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten und Flugplatzgrenzen reagiert das SIL-Objektblatt auf die wachsende Nachfrage aus den Kantonen Freiburg und Waadt.

Beide Standortkantone und -gemeinden stimmten der Anpassung zu, während die Genehmigung für die Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler aufgrund offener Fragen zurückgestellt wurde.

Über das SIL-Objektblatt

Das SIL-Objektblatt legt behördenverbindlich die Vorgaben für die künftige Entwicklung eines Flugplatzes fest, einschließlich Betrieb, Infrastruktur, Lärmschutz und Natur-Bewahrung. Es ist Voraussetzung für die Genehmigung von Betriebsreglementen und Flugplatzanlagen.

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen: Eine Koordination mit den betroffenen Stellen und Gemeinden sowie ein Verfahren zur Anhörung der Behörden und Beteiligung der Bevölkerung. Quelle: ‘BAZL

St. Stephan für zivilen Flugbetrieb bereit

Das BAZL bewilligt die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes St. Stephan (BE) in einen zivilen Flugplatz. Mit dem neuen Betriebsreglement erhält die Flugplatzhalterin auch die Betriebsbewilligung.

Im Jahr 2000 stellte die Schweizer Luftwaffe ihren Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz St. Stephan ein. Seither wurde der Flugplatz zivil-aviatisch und gewerblich genutzt. Mit der heutigen Bewilligung genehmigt das BAZL rechtlich die Nutzung der bestehenden Luftfahrtinfrastruktur für zivile Zwecke. Nicht mehr benötigte Militär-Baracken, Rollweg-Abschnitte und Pistenzugänge können zurückgebaut und neue Infrastrukturen für den zivilen Flugbetrieb errichtet werden. Das BAZL erteilt der Flugplatzhalterin (Prospective Concepts Aeronautics AG [PCA]) eine unbefristete Betriebsbewilligung und genehmigt das Betriebsreglement.

In Zukunft sollen mehrheitlich Flüge von in St. Stephan ansässigen Entwicklungs-, Hersteller-, und Unterhaltsbetrieben stattfinden. Vorgesehen sind zudem gelegentliche Tourismus- und Geschäftsreiseflüge sowie Flüge, die aus operationellen oder meteorologischen Gründen nicht in Saanen landen können. Den zulässigen Rahmen für den Flugbetrieb hat der Bundesrat bereits im Objektblatt Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), vom 30. August 2023 festgelegt.

Die Überbauungsordnung «Flugplatz St. Stephan» regelt sämtliche nicht aviatische Nutzungen des Areals mit dem Ziel, das Flugplatzareal als regionalen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungsschwerpunkt zu profilieren. Die Gemeindeversammlung von St. Stephan hat die Überbauungsordnung letztes Jahr angenommen; die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) wird Anfang 2026 erfolgen. Das Bundesamt für Rüstung, armasuisse Immobilien wird das Flugplatzareal danach der Einwohnergemeinde St. Stephan übertragen. Anschliessend übergibt die Gemeinde den Flugplatz im Baurecht an die PCA.

Schweizer Luftwaffe trainiert wieder in Buochs, Mollis und St. Stephan

Die zivil umgenutzten Militärflugplätze in Buochs (NW), Mollis (GL) und St. Stephan (BE) sollen wieder für Trainings der Luftwaffe genutzt werden. Der Schweizer Bundesrat hat den Sachplan in die Anhörung geschickt.

Kantone und Gemeinden können bis Ende April Stellung nehmen, die Bevölkerung kann sich vom 4. März bis 4. April zu den Anpassungen äussern, teilte das VBS mit. Mit der Dezentralisierung reagiert die Armee auf veränderte geopolitische Rahmen-Bedingungen. Geplant ist eine zeitlich beschränkte Nutzung der Flugplätze – auch für einzelne Flüge mit Kampfjets.

Militär-Flugplatz wird Sonder-Landeplatz

Der Flugplatz Kitzingen und somit auch der ansässige Luftsportclub haben zwei spannende Jahrzehnte hinter sich. Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Flugplatz Kitzingen von den Amerikanern genutzt. Nach dem Abzug der Amerikaner hat der Luftsportclub viel Zeit, Geld und Energie investiert, um aus dem Militärflugplatz einen umweltfreundlichen, zivilen Sonderlandeplatz zu schaffen.

Aufgrund seiner über 2’000 Meter langen Asphaltpiste war der Flugplatz für die USA ein strategisch wichtiger Standort. Seit Anfang der 1960iger Jahre durfte der LSC Kitzingen den Flugplatz an den Wochenenden für den Segelflugbetrieb nutzen. Der Abzug der Amerikaner 2007 veränderte die Situation grundlegend. Das Gelände wurde zum Spekulationsobjekt, wie viele ehemalige Militärgelände.

Der LSC Kitzingen konnte vorerst einen teuren Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abschließen, durfte dann noch bis 2012 auf dem Gelände fliegen. Da noch keine abschließende Kampfmittelräumung bestätigt werden konnte, stellte das Luftamt Nordbayern den Flugbetrieb in Kitzingen ein. Der LSC wurde vom Nachbarverein in Giebelstadt aufgenommen und konnte so weiter existieren.

LSC Kitzingen kämpft für Erhalt des Flugplatzes

Der Vorstand des LSC kämpfte aber weiterhin um den Erhalt des Flugplatzes. Unermüdliche Lobbyarbeit mit den kommunalen Behörden wie Landratsamt und Stadt Kitzingen, positive Pressearbeit, Bürgerversammlungen, Luftamt Nordbayern gehörten zu den immerwährenden Gesprächspartnern und Aktivitäten in dieser Zeit. Im Jahr 2013 war es dann soweit, dass die Besitzverhältnisse geklärt wurden, nicht die Stadt Kitzingen kaufte das Gelände, sondern der Projektentwickler und Investor blumquadrat. Ein Glücksfall wie sich später für den LSC herausstellte. Erst 2017 erfolgte dann endlich die zivile Genehmigung zum Sonderlandeplatz.

Das vorrangige Ziel war die Entwicklung des Geländes zum Technologiepark ConneKt. Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet rings um die Start und Landebahn schützte damals den Flugplatz vor den Plänen eine komplette Photovoltaik Anlage zu errichten. Die beharrlichen Bemühungen des Luftsportclubs führten dann doch zu einem Pachtvertrag mit dem Projektentwickler, der Firma blumquadrat, mit dem Kompromiss das auf rund 700 Metern der Piste Photovoltaikanlagen gebaut wurden – sehr zum Unmut mancher Mitglieder des LSC. Ein Beispiel, wie man aus einem scheinbaren Nachteil mit positiver Einstellung den Verein in eine zukunftssichere Bahn lenken kann.

LEADER fördert durch den Umweltaspekt den Kauf einer Elektrowinde und eines Schulungs-Doppelsitzers mit 60 Prozent

Die jahrelange Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden machte sich nun nicht nur wegen der Flugplatzgenehmigung bezahlt, sondern der LSC Kitzingen wurde auf das Förderprogramm LEADER aufmerksam und konnte so das scheinbar Unmögliche realisieren: die Förderung einer Elektrowinde, gespeist durch den am Flugplatz erzeugten Strom, und die zusätzliche Beschaffung eines neuen Schulungsdoppelsitzers.

Ein Meilenstein in der Geschichte des LSC Kitzingen war erreicht. Der Segelflug am Flugplatz Kitzingen mitten im FFH Gebiet und dieser umweltfreundlichen Startart sieht sich allen umweltpolitischen Unwägbarkeiten die möglich sind, für die Zukunft bestens aufgestellt.

Die logische Ergänzung wäre die zukünftige Beschaffung eines Elektroflugzeuges, gleich welcher Art, ob Selbststarter, Ultraleichtflugzeug oder E-Klasse. Hier fehlen dem LSC Kitzingen aber im Moment noch die finanziellen Lösungen. Einen weiteren Meilenstein hat zwischenzeitlich Firma blumquadrat geschaffen. Sie hat eine neue Flugzeughalle gebaut, natürlich „mit Solar auf dem Dach“!

Der LSC sieht es so: „Es liegt an uns für den Luftsport die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen, Beharrlichkeit und das Loslassen mancher Gewohnheiten sind notwendig. Wir kommen nicht umhin, uns der Forderung nach umweltfreundlichen Fliegen zu stellen und Antworten zu finden.“ quelle: ‚daec.de‚.

„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.