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Militär-Flugplatz wird Sonder-Landeplatz

Der Flugplatz Kitzingen und somit auch der ansässige Luftsportclub haben zwei spannende Jahrzehnte hinter sich. Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Flugplatz Kitzingen von den Amerikanern genutzt. Nach dem Abzug der Amerikaner hat der Luftsportclub viel Zeit, Geld und Energie investiert, um aus dem Militärflugplatz einen umweltfreundlichen, zivilen Sonderlandeplatz zu schaffen.

Aufgrund seiner über 2’000 Meter langen Asphaltpiste war der Flugplatz für die USA ein strategisch wichtiger Standort. Seit Anfang der 1960iger Jahre durfte der LSC Kitzingen den Flugplatz an den Wochenenden für den Segelflugbetrieb nutzen. Der Abzug der Amerikaner 2007 veränderte die Situation grundlegend. Das Gelände wurde zum Spekulationsobjekt, wie viele ehemalige Militärgelände.

Der LSC Kitzingen konnte vorerst einen teuren Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abschließen, durfte dann noch bis 2012 auf dem Gelände fliegen. Da noch keine abschließende Kampfmittelräumung bestätigt werden konnte, stellte das Luftamt Nordbayern den Flugbetrieb in Kitzingen ein. Der LSC wurde vom Nachbarverein in Giebelstadt aufgenommen und konnte so weiter existieren.

LSC Kitzingen kämpft für Erhalt des Flugplatzes

Der Vorstand des LSC kämpfte aber weiterhin um den Erhalt des Flugplatzes. Unermüdliche Lobbyarbeit mit den kommunalen Behörden wie Landratsamt und Stadt Kitzingen, positive Pressearbeit, Bürgerversammlungen, Luftamt Nordbayern gehörten zu den immerwährenden Gesprächspartnern und Aktivitäten in dieser Zeit. Im Jahr 2013 war es dann soweit, dass die Besitzverhältnisse geklärt wurden, nicht die Stadt Kitzingen kaufte das Gelände, sondern der Projektentwickler und Investor blumquadrat. Ein Glücksfall wie sich später für den LSC herausstellte. Erst 2017 erfolgte dann endlich die zivile Genehmigung zum Sonderlandeplatz.

Das vorrangige Ziel war die Entwicklung des Geländes zum Technologiepark ConneKt. Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet rings um die Start und Landebahn schützte damals den Flugplatz vor den Plänen eine komplette Photovoltaik Anlage zu errichten. Die beharrlichen Bemühungen des Luftsportclubs führten dann doch zu einem Pachtvertrag mit dem Projektentwickler, der Firma blumquadrat, mit dem Kompromiss das auf rund 700 Metern der Piste Photovoltaikanlagen gebaut wurden – sehr zum Unmut mancher Mitglieder des LSC. Ein Beispiel, wie man aus einem scheinbaren Nachteil mit positiver Einstellung den Verein in eine zukunftssichere Bahn lenken kann.

LEADER fördert durch den Umweltaspekt den Kauf einer Elektrowinde und eines Schulungs-Doppelsitzers mit 60 Prozent

Die jahrelange Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden machte sich nun nicht nur wegen der Flugplatzgenehmigung bezahlt, sondern der LSC Kitzingen wurde auf das Förderprogramm LEADER aufmerksam und konnte so das scheinbar Unmögliche realisieren: die Förderung einer Elektrowinde, gespeist durch den am Flugplatz erzeugten Strom, und die zusätzliche Beschaffung eines neuen Schulungsdoppelsitzers.

Ein Meilenstein in der Geschichte des LSC Kitzingen war erreicht. Der Segelflug am Flugplatz Kitzingen mitten im FFH Gebiet und dieser umweltfreundlichen Startart sieht sich allen umweltpolitischen Unwägbarkeiten die möglich sind, für die Zukunft bestens aufgestellt.

Die logische Ergänzung wäre die zukünftige Beschaffung eines Elektroflugzeuges, gleich welcher Art, ob Selbststarter, Ultraleichtflugzeug oder E-Klasse. Hier fehlen dem LSC Kitzingen aber im Moment noch die finanziellen Lösungen. Einen weiteren Meilenstein hat zwischenzeitlich Firma blumquadrat geschaffen. Sie hat eine neue Flugzeughalle gebaut, natürlich „mit Solar auf dem Dach“!

Der LSC sieht es so: „Es liegt an uns für den Luftsport die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen, Beharrlichkeit und das Loslassen mancher Gewohnheiten sind notwendig. Wir kommen nicht umhin, uns der Forderung nach umweltfreundlichen Fliegen zu stellen und Antworten zu finden.“ quelle: ‚daec.de‚.

„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.

Strategie für BMW-Gelände am Flugplatz Fürstenfeldbruck

Etwas mehr als 36 Hektar sind es, die zum Teil noch von BMW für die Driving Academy genutzt werden – alles vorbelastete Fläche. Versiegelt und nicht dem umliegenden sogenannten FFH-Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat) zugeordnet. Schon länger spielt man in Maisach mit dem Gedanken, dort Gewerbe anzusiedeln. Von einem Technologie- und Innovationszentrum ist seit Herbst 2019 die Rede. Mit dem angekündigten Wegzug von BMW im Laufe des Jahres 2024 rückt das Thema wieder in den Fokus. Maisachs Bürgermeister Hans Seidl (CSU) sieht in den bereits versiegelten Flächen eine Chance: „Wir könnten mit der Ansiedlung von Gewerbe auf bereits versiegelte Flächen gehen und müssten kein Ackerland umwandeln“, sagte er im Gemeinderat. Ein Paradigmenwechsel, wie er es nennt.

Versiegelte Fläche ist eine Chance
Peter Aust (SPD) mahnte an, bei der Konzeptentwicklung gut überlegt zu handeln. „Ich will nicht, dass in der Öffentlichkeit rüberkommt, wir hätten einfach nur ein neues Gewerbegebiet“, sagte er. Auch Gottfried Obermair (FW) wies darauf hin, dass die Konversion des Flugplatzareals ein Thema mit zwei wichtigen Punkten sei – des Wohnungsbaus und der Schaffung von Arbeitsplätzen. „Das muss man gemeinsam mit allen Beteiligten diskutieren“, sagte er. Quelle: ‚Merkur‚.

Neuer Thinktank für Flugplatz Dübendorf

Ein neuer Verein nimmt sich der Causa Flugplatz Dübendorf an: Der «Think Tank Airfield City Dübendorf, Zürich» hat sich vorgenommen, bis im Frühling Vorschläge für die künftige Nutzung auszuarbeiten. Im Vorstand und Präsidium sind Persönlichkeiten der Zivil- und Militärluftfahrt vertreten. Präsidiert wird der Verein vom ehemaligen Betriebschef des Flughafens Zürich, Stefan Conrad. Im Vorstand sitzen der ehemaliger Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Markus Gygax sowie der ehemalige Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt, Peter Müller, wie der Verein am Mittwoch mitteilte. Der Thinktank wolle einen unabhängigen Diskussionsbeitrag für die künftige Nutzung des Flugplatzes leisten, heisst es in der Mitteilung. Dabei solle vor allem eine möglichst gute Verknüpfung zwischen der aviatischen Nutzung und den Bedürfnissen des Innovationsparks Zürich (IPZ) im Vordergrund stehen. Bis im Frühling 2021 soll ein erster Entwurf vorliegen. Es werde sich dabei aber nicht um ein «fixfertiges Betriebskonzept» handeln. Der Bundesrat hatte Mitte Oktober entschieden, den alten Militärflugplatz in Dübendorf doch nicht für Businessjets umnutzen zu lassen. Die Federführung für die Umnutzung liegt seither beim Kanton Zürich. Dieser will ebenfalls bis im Frühling in einem Synthesebericht Stellung nehmen zur Zukunft des Flugplatzes. Quelle: ‚Tages Anzeiger‚.

Bitburg: Zuversicht in der Luft

Die Umwandlung des Flugplatzes Bitburg vom Militärflugplatz der Amerikaner hin zu einem Gewerbestandort bietet Perspektiven für Unternehmen, birgt aber auch Herausforderungen. Die Planer der Konversion in Bitburg haben es nicht leicht. Zuletzt hatte der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier ART wegen der kontaminierten Erde zunächst darauf verzichtet, sein Grundstück als Müllumschlagplatz zu nutzen. Mehr Informationen im Interview mit dem Verwaltungsleiter beim Zweckverband Flugplatz Bitburg im ‚Wochenspiegel‚. Bildquelle: U.S. DefenseImagery.

Business-Jets in Dübendorf verbieten?

Entsteht in Dübendorf ein zweiter Zürcher Airport? Dieses Bild vermitteln die Gegner der Geschäftsfliegerei auf dem ehemaligen Militärflugplatz. Würde aus dem ehemaligen Militär- nun aber ein Business-Flugplatz, so die Logik, sei die Intensität ungleich höher und der Schritt vom Flugplatz zum Flughafen gemacht. Dieses Argument greift nun ein Parteiloser in einem Volksbegehren auf, der «Nur-ein-Flughafen»-Initiative. Als Einwohner von Wollishofen wäre Peter-Wolfgang von Matt, von Beruf Dolmetscher, nicht direkt von zusätzlichem Flugverkehr durch die Business-Jets betroffen. Er sagt, er beschäftige sich allgemein mit Fragen des öffentlichen Verkehrs. Das Dübendorfer Projekt sei ein «struktureller Irrläufer» und im «blinden Wachstums- und Technikglauben» der sechziger und siebziger Jahre verhaftet. Obendrein sei es unnötig, weil der Verkehr vollständig durch die bestehende Infrastruktur in Kloten absorbiert werden könne. Der Initiant plant, auf Parteien vor allem des linken Spektrums zuzugehen. Marionna Schlatter, Präsidentin der Grünen, sagt, sie begrüsse das Anliegen grundsätzlich, zumal sich ihre Partei seit Jahren gegen die Privatfliegerei in Dübendorf gewehrt habe. Quelle: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‚.

Fliegerhorst Hohn bleibt erhalten

Der Standort Hohn der Bundeswehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird nicht geschlossen. Der Militärflugplatz bleibt dauerhaft für alle Luftwaffengeschwader der Bundeswehr, die ihn benötigen, erhalten. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Verteidigungsexperte Johann Wadephul am Dienstag mit. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe ihn am Montagabend angerufen und ihm die Entscheidung mitgeteilt. „Die Schließungspläne sind vom Tisch. Das ist eine sehr gute Nachricht“, freute sich Wadephul für seinen Wahlkreis. Seit 1967 fliegt das Lufttransportgeschwader 63 (LTG 63) von Hohn aus Hilfseinsätze in der ganzen Welt. Unter anderem zwölf Transportflugzeuge vom Typ Transall sind dort stationiert. Dem Bundeswehr-Flugplatz drohte zunächst 2021 die Schließung, da die Transall-Maschinen dann ausgemustert werden. Anfang des Jahres stand fest, dass Hohn nicht ganz geschlossen werden sollte, sondern mindestens Ausweichflugplatz bleiben sollte. Am Standort in Hohn sind derzeit fast 650 Soldaten und mehr als 80 zivile Mitarbeiter beschäftigt. Nach Angaben eines Bundeswehr-Sprechers ist aber noch nicht klar, wieviele Dienstposten erhalten bleiben. Quelle: ‚NDR‚.

Neue Ausgangslage beim Flugplatz Dübendorf

Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld sind wichtige Fragen aufgetaucht, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden sind. Zum einen haben Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als ursprünglich angenommen worden ist. Zum anderen hat sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Die Flugplatz Dübendorf AG, die vom Bund 2014 den Zuschlag für den Betrieb erhalten hatte, verfügt jedoch nicht über die dazu nötige Befugnis zur Enteignung. Dafür wäre eine Konzession erforderlich. Das UVEK hat den Kanton Zürich über diese Entwicklungen und die neue Ausgangslage informiert. Zu den sicherheitstechnischen Aspekten wird das UVEK zudem eine Studie in Auftrag geben. Der Bund wird das weitere Vorgehen in Rücksprache mit dem Kanton Zürich klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln. Der Aufbau des Innovationsparks ist von den neuen Entwicklungen nicht betroffen.

80 Jahre Flugplatz Emmen

Am Samstag, 25. Mai feierte der Militärflugplatz Emmen bei Luzern seinen 80jährigen Geburtstag mit einem ‚Tag der Öffentlichkeit‘. Die Organisatoren boten den trotz wechselhaften Wetters erschienenen ca. 26’000 Zuschauern ein abwechslungsreiches Programm mit der Patrouille Suisse, Kunstflug-Vorführungen mit der Pilatus PC-9, Flugvorführungen des Transport-Helikopters ‚Super Puma‘ sowie eine Demonstration der Schlagkraft der Flughafen-Feuerwehr. Finden Sie in der ‚Luzerner Zeitung‘ mehr Impressionen.