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„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.

Frühstart in die Flugsaison

Bei herrlichem Wetter ist der Markgräfler Luftsportverein am Neujahrstag mit Flügen im Ultraleichtflugzeug Icarus C 42 in die Flugsaison 2023 gestartet, schreibt der Vorsitzende des Luftsportvereins, Arno Breitenfeld, in einer Mitteilung. Beim traditionellen Treffen zum Neujahrskaffee im Clubheim war das Wetter so gut, dass die Piloten spontan das Ultraleichtflugzeug aus der Halle geholt und einige schöne Runden damit gedreht hätten, berichtet Breitenfeld. Dem Flugvergnügen schloss sich dann die Kaffeerunde an, dem Wetter entsprechend im Freien vor der Flugzeughalle. Quelle: ‚Die Oberbadische‚.

Umnutzung Flugplatz Mollis abgeschlossen

Der Flugplatz Mollis ist ein zivil genutztes Flugfeld. Der operative Betrieb ist mittlerweile an die Mollis Airport AG übergegangen. Die Entwicklung des Flugfeldes kann in den Rahmenbedingungen des Umnutzungsgesuches nun in Angriff genommen werden. Mit dem Eintrag der Gemeinde Glarus Nord als Eigentümerin des Flugplatzgeländes im Grundbuch endet die in vielerlei Hinsicht sehr komplexe Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein zivil genutztes Flugfeld. Durch den Eintrag im Grundbuch traten auch der Baurechtsvertrag und die Nutzungsvereinbarung mit der Mollis Airport AG in Kraft. Die Mollis Airport AG ist dadurch neue Betreiberin des Flugfeldes und übernimmt von der Gemeinde Glarus Nord sämtliche Rechte und Pflichten. Die Mollis Airport AG löst damit auch den Flugplatzverein definitiv als Betreiberin ab.

Die Mollis Airport AG hat die herausfordernde Aufgabe gefasst, das zivile Flugfeld nach dem breit abgestützten Raumordnungskonzept (ROK) zu nutzen. Das dem Umnutzungsverfahren zugrundeliegende ROK sieht eine Nutzung durch sämtliche Anspruchsgruppen in diesem Gebiet vor: Nebst wirtschaftlicher Nutzung wird dadurch auch die Freizeitfliegerei und der Zugang für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet langfristig gesichert. Ebenso kann der Flugplatz weiterhin für Anlässe genutzt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Entwicklung des Flugplatzgebietes weiter voranzutreiben: So genehmigten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018 den Verkauf von 22 000 Quadratmetern Bauland an bereits am Flugplatz ansässige Firmen. Diese Projekte können dank der erfolgreichen Umnutzung nun umgesetzt werden. Als erste Firma hat die REGA ein Projekt eingereicht mit dem Ziel, die eigene Basis im Frühling 2023 eröffnen zu können.

Flugplatzgebiet Mollis soll sich entwickeln
Für eine zivile Nutzung sind des Weiteren verschiedene bauliche Anpassungen zur Gewährleistung der Sicherheit, insbesondere auch für die Nutzerinnen und Nutzer des Flugplatzes als Naherholungsgebiet, notwendig. So wird unter anderem der Langsamverkehr im Bereich der angesiedelten Firmen mit einem separaten Rad- und Fussweg um die wirtschaftlich genutzten Flächen umgeleitet. Hierbei gibt es eine Übergangsphase, bis das kantonale Projekt «Ausbau Netstalerstrasse» definitiv vorliegt. Zudem ist geplant, die offizielle Wegführung des kantonalen Radwegs auf den bestehenden Weg bei der Linth zu verlegen. Letztlich ist im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes Flugplatz auch eine ÖV-Anbindung geplant.

Der Erwerb des Flugplatzes durch die Gemeinde Glarus Nord und die damit verbundene Umnutzung in ein zivil genutztes Flugfeld wurde durch den Gemeinderat – unter gleichzeitigem Verzicht der vorhandenen Ansprüche der Gemeinde Glarus und des Kantons Glarus – im Herbst 2011 gefällt. Zu dieser Stossrichtung haben die Stimmberechtigten an verschiedenen Gemeindeversammlungen mehrmalig ihre Zustimmung gegeben, erstmals an der denkwürdigen ordentlichen Gemeindeversammlung vom Juni 2012 im Garten des Freulerpalastes in Näfels. Ende 2017 genehmigte die Gemeindeversammlung den Baurechtsvertrag mit der Mollis Airport AG und beauftragte den Gemeinderat mit dem Abschluss der weiteren damit verbundenen Rechtsgeschäfte. Quelle: ‚Glarus24‚. Bild: ‚Ecoflight‚.

Keine Gesuche für Flugplatz Kägiswil

Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie des Kantons Obwalden kam am Donnerstag im Kantonsrat auch der Flugplatz Kägiswil zur Sprache. Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie erkundigte sich Guido Cotter (SP, Sarnen) nach dem Stand der Dinge beim Flugplatz Kägiswil. Wie Baudirektor Josef Hess erklärte, beschloss der Bundesrat am 2. September 2020 die Eintragung des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), dem Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) muss nun ein Gesuch für eine definitive Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichen. Dies ist noch nicht erfolgt.

Der Mietvertrag des Kantons mit der FGOW gilt bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Liegen diese bis dann nicht vor, verfällt der Baurechtsvertrag Armasuisse-Kanton und die Armasuisse kann den vorzeitigen Heimfall der Parzelle geltend machen. Der Zeitplan hänge also im Wesentlichen davon ab, wann die FGOW ihr Gesuch um eine Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim BAZL einreiche, sagte Josef Hess. Anschliessend erfolge die Beurteilung durch das BAZL und die öffentliche Auflage im Kanton Obwalden.

Kosten für Rückbau und Rekultivierung sind erheblich
Die Piste soll 60 bis 90 Meter kürzer und auf 560 Metern von 40 auf 22 Meter verschmälert werden. Damit lassen sich etwa 1,4 Hektaren rekultivieren. Die Kosten dafür seien erheblich, so Josef Hess weiter. Es müssen rund 10’000 Kubikmeter Belag und teilweise kontaminierter Untergrund entfernt und entsorgt werden. Die Fläche muss anschliessend mit gutem Erdmaterial rekultiviert werden. Solches würde zum Beispiel bei den in diesem Bereich geplanten Aufweitungen der Sarneraa anfallen. Ferner müssen die Dränageleitungen an die neue Situation angepasst werden. Eine Kostenschätzung liege vor und rechne mit Kosten von rund 1,2 Millionen Franken.

Die Kostenübernahme sei Gegenstand von Verhandlungen des Kantons mit Armasuisse, die eben erst angelaufen sind. Es sei auch denkbar, einen Teil der Kosten durch eine allfällige Mietzinserhöhung von der FGOW refinanzieren zu lassen. Die Kosten für einen allfälligen Rückbau der Militärunterstände und des Hangars liegen beim Kanton. Dieser hat die Bauten beim Abschluss des Kaufvertrages erworben und ist Eigentümer. Für Josef Hess ist klar, dass die dabei beim Kanton entstehenden Kosten, zu denen noch keine Schätzungen vorliegen, über einen künftigen Mietvertrag refinanziert werden müssten. Auswirkungen auf die Bautätigkeit in der unmittelbaren Umgebung des Flugplatzes hätte zudem die Hindernisbegrenzung, so Hess weiter. Bei der derzeit vorgesehenen Bebauung mit 2- bis 3-stöckigen Gebäuden sei das Konfliktpotenzial aber gering. Beschränkungen für die betroffenen Parzellen seien bereits seit der Zeit des Militärflugplatzes auf den betroffenen Parzellen im Grundbuch vermerkt. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.

Lötschental: Flugzeug-Absturz

Im Wallis ist ein kleines Passagierflugzeug abgestürzt. Dabei kamen vier Personen ums Leben. Bei der Fluggruppe Reichenbach im Kandertal ist man bestürzt. Flugzeug-Crash bei Blatten VS: Am Samstag um etwa 12.20 Uhr ist eine kleine Passagiermaschine im Bereich der Gletscherspitza (3063 m ü. M.) abgestürzt, teilt die Kantonspolizei Wallis mit. Einige Minuten später meldete dieselbe Person eine starke Rauchentwicklung. Auf Webcam-Aufnahmen war in dem Bereich eine weisse Rauchwolke sichtbar. Fotos von einem BLICK-Leser zeigen die schwer zu erreichende Absturzstelle. Die aufgebotene Feuerwehr Lötschental, sowie die Rettungskräfte, wurden mit einem Helikopter der Air Zermatt auf Platz geflogen. Diese konnte nur noch den Tod der Flugzeuginsassen feststellen. Bei den Opfern handelt es sich um zwei Schweizer im Alter von 66 und 50 Jahren und zwei Österreicher im Alter von 50 und 46 Jahren.

Das betroffene Flugzeug gehörte zur Flotte der Fluggruppe Reichenbach im Kandertal. «Ich wurde gestern durch die Kapo Bern informiert, dass eines unserer Flugzeuge im Lötschental abgestürzt ist und dabei vier Personen ihr Leben verloren haben», sagt die Präsidentin der Gruppe, Manuela Gebert, zu BLICK. «Mein Mitgefühl ist bei den Hinterbliebenen, die gestern einen lieben Menschen verloren haben, welcher nicht mehr nach Hause kommen wird», sagt sie. Aus Respekt vor den vier verstorbenen Personen, sei der Flugbetrieb der Fluggruppe vorerst eingestellt worden.

Zwei Schweizer und zwei Österreicher tot
Das Kleinflugzeug startete am Morgen vom Flugplatz Reichenbach BE. Dort sollte dieses im Laufe des Tages wieder landen. Auf Anfrage möchte sich der Flugplatzleiter nicht zum Absturz äussern. Rettungskräfte, Air Zermatt und die Feuerwehr seien im Einsatz. «Das Flugzeug ist in Brand», sagt Polizeisprecher Stève Léger auf Anfrage. Auch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle sei ausgerückt. Um die Unfallursache zu klären, wurde eine Untersuchung eingeleitet. Quelle: ‚Blick‚.

70 Jahre Fluggruppe FFA

1950 beschlossen einige Mitarbeiter der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein FFA, eine Motorfluggruppe zu gründen. Dort, wo der legendäre P-16 entwickelt wurde, fliegt seither der 1945 gebaute Piper L-4 HB-OFR.

Heute gehören der seit 70 Jahren in der FG-FFA diensttuende Piper HB-OFR und die Cessna 172 HB-CCT zur Flotte des Vereins. Der Piper wird gerne zum Spazierenfliegen benutzt und die Cessna mit Long Range Ausrüstung eignet sich als Reiseclipper. Die Flugzeuge sind seit einiger Zeit im Fliegermuseum Altenrhein hangariert und können dort besichtigt werden. 25 Piloten und 57 Mitglieder sorgen für einen erfolgreichen Club-Betrieb. Weitere Piloten und Mitglieder sind sehr willkommen. Gesamte Chronik lesen.

Mit dem Motorflieger von Altdorf nach Marokko

Es ist nicht der erste Versuch von Wendelin Hug und Holger Obergföll. Die beiden passionierten Piloten haben schon in den vergangenen Jahren vergleichbare Flugreisen unternommen. Dabei waren sie schon bis nach Istanbul oder Spanien geflogen. Ihr Flugzeug ist eine moderne zweisitzige Maschine vom Typ Diamond Katana DV20. Mit sparsamen 16 Litern kommen sie etwa 200 Kilometer in einer Stunde voran. Voraussetzung für einen erfolgreichen Flug ist eine gute Wetterlage, die den Piloten die Navigation nach Sichtflugregeln erlaubt. So manche Wetterlage hat den beiden schon einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Das exakte Einhalten des geplanten Kurses ist gerade auf den langen Flügen mit über drei Stunden in der Luft ein wichtiger Punkt“, erzählt Holger Obergföll, der auch Fluglehrer der Fliegergruppe ist, „sonst kommt die ganze Treibstoffberechnung durcheinander.“ Wenn sich Windverhältnisse ändern oder es beim Tanken zu Verzögerungen kommt, muss man sich bewusst für andere Optionen entscheiden. Eine gute Flugvorbereitung ist auch zur Erledigung der Zollformalitäten erforderlich. Schließlich fliegt das Duo beim Überqueren der Meerenge von Gibraltar außerhalb der Europäischen Union. Dafür wird bereits in Lissabon beim Stopp die Freigabe für den Weiterflug nach Tanger in Marokko eingeholt. Dort geht es dann ins märchenhaft Fès im Landesinneren. Von dort aus wollen die Piloten einige Tagesreisen mit dem Flugzeug unternehmen und berühmte Städte wie Casablanca anfliegen oder das Atlasgebirge erkunden. Die Rückreise muss dann ebenfalls wieder genau geplant und den Wetterbedingungen angepasst werden. Die Route verläuft eher durch den Süden Spaniens an der Mittelmeerküste entlang. Quelle: ‚Badische Zeitung‚.

Von Kägiswil nach Königsberg

Die Fluggruppe Sarnen-Kägiswil (FGSK) nimmt dieses Wochenende am 100-Jahr-Jubiläum des Flughafens Devau in Kaliningrad teil – und reist dazu auf dem Luftweg an. Von Kägiswil aus sind die Piloten in die russische Exklave zwischen Polen und Litauen geflogen. Die drei Maschinen sind die einzigen Flugzeuge aus der Schweiz, die auf dem 1919 eröffneten Flughafen erwartet werden. Devau war der erste deutsche zivile und einer der ersten Verkehrsflughäfen der Welt. 1922 startete dort das erste Passagierflugzeug, das Deutschland und Russland verband. Die Maschine deckte die Strecke Moskau-Riga-Kaliningrad ab. Zu jener Zeit hiess die Stadt jedoch noch Königsberg. Das Gebiet stand bis 1945 unter preussischer Herrschaft. Sechs Stunden beträgt die reine Flugzeit ab Kägiswil in die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz Kaliningrad. Die sechs Piloten der FGSK legten die Strecke in zwei Tagen zurück. Mit dabei ist Vorstandsmitglied Dennis Rybaczyk. «Unsere Flugzeuge schaffen das nicht am Stück. Wir müssen unterwegs Sprit tanken. Und natürlich will jeder Pilot einmal fliegen», führt er aus. Die Gruppe startete Mittwoch und gelangte am ersten Tag bis nach Dresden. Am Donnerstag ging es dann über Danzig in Polen ins seit 1992 zur russischen Föderation gehörende Kaliningrad. Die Hauptstadt liegt an einer Bucht, die durch eine Halbinsel von der Ostsee abgegrenzt wird. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.