Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld sind wichtige Fragen aufgetaucht, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden sind. Zum einen haben Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als ursprünglich angenommen worden ist. Zum anderen hat sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Die Flugplatz Dübendorf AG, die vom Bund 2014 den Zuschlag für den Betrieb erhalten hatte, verfügt jedoch nicht über die dazu nötige Befugnis zur Enteignung. Dafür wäre eine Konzession erforderlich. Das UVEK hat den Kanton Zürich über diese Entwicklungen und die neue Ausgangslage informiert. Zu den sicherheitstechnischen Aspekten wird das UVEK zudem eine Studie in Auftrag geben. Der Bund wird das weitere Vorgehen in Rücksprache mit dem Kanton Zürich klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln. Der Aufbau des Innovationsparks ist von den neuen Entwicklungen nicht betroffen.
Neue Ausgangslage beim Flugplatz Dübendorf
Schreibe eine Antwort