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Kägiswil: Umnutzungsverfahren gescheitert

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Gesuch der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) für die zivile Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil abgelehnt. Grund dafür sind fehlende Einverständnis-Erklärungen von Grundeigentümern.

Die FGOW betreibt den Flugplatz Kägiswil im Kanton Obwalden für die Pilotenausbildung und den Sportflug. Im Mai 2021 reichte die Genossenschaft ein Gesuch zur Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz ein. Während der öffentlichen Auflage gingen 21 Einsprachen ein, darunter von mindestens zwei Grundeigentümern im Flugplatz-Perimeter, die ihre Zustimmung verweigerten. Auch eine Privatperson lehnte das Überflugrecht ab.

Da die FGOW die notwendigen Einverständnis-Erklärungen nicht erbringen konnte, wies das BAZL im Dezember 2023 an, diese nachzureichen. Eine Beschwerde der FGOW dagegen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Umnutzungsverfahren gilt damit als gescheitert. Das BAZL stellte den Parteien am 15. Juli 2026 die entsprechende Verfügung zu. Gegen den Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

Projektänderungen nicht bewilligungsfähig

Um die Zustimmung der beiden einsprechenden Grundeigentümer zu umgehen, versuchte die FGOW, das Projekt anzupassen. Geplant waren die Verkleinerung des Flugplatzperimeters, eine Verkürzung der Piste sowie geänderte An- und Abflugrouten. Das BAZL stufte diese Anpassungen jedoch als wesentliche Projektänderungen ein. Da sie nicht Teil des ursprünglichen Gesuchs waren und nicht neu aufgelegt wurden, konnten sie im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Zudem wies das BAZL die Argumentation der FGOW zurück, wonach eine Umnutzungsbewilligung nicht erforderlich sei. Die Genossenschaft hatte geltend gemacht, dass eine Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1972 rein ziviler Natur und unbefristet sei. Das BAZL hielt jedoch fest, dass diese Bewilligung nie auf die FGOW übertragen wurde.

(Keine) Auswirkungen auf die Rega

Bisher nutzte die FGOW das Gelände aufgrund eines Baurechtsvertrags mit armasuisse. Dieser Vertrag läuft Ende September 2026 aus. Armasuisse wird nun die Rückgabe des Geländes bis Januar 2027 regeln.

Die Entscheidung des BAZL hat auch Auswirkungen auf die Pläne der Schweizerischen Rettungs-Flugwacht (Rega). Die Rega beabsichtigt, auf dem Gelände in Kägiswil ihre neue nationale Einsatzzentrale sowie eine Basis für die Helikopterwartung zu errichten. Die Piste wird dafür nicht benötigt und soll zurückgebaut werden. Die Rega teilte mit, dass der Entscheid des BAZL ihre Pläne nicht ändere. Entscheidend sei nun der Bundesrat, der bis Ende Jahr darüber befinden soll, ob der Flugplatz künftig als ziviler Heliport genutzt werden kann.

Kägiswil – Hintergründe aus Sicht der Rega

Wegen einer geplanten Pisten-Umrollung am Flughafen Zürich muss die Rega ihren heutigen Hauptsitz bis Ende 2030 aufgeben. Den neuen Hauptsitz mit Verwaltung, Helikopter-Instandhaltungsbetrieb sowie nationaler Luftrettungszentrale, möchte sie auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil realisieren.

Der Flugplatz Kägiswil.

In den letzten Wochen wurde laut Rega der Eindruck erweckt, die Rega wolle die Flugplatz-Genossenschaft Obwalden (FGOW) vom Standort Kägiswil verdrängen. Diese Darstellung ist aus Sicht der Rega falsch.

Sie publiziert nun auf ihrer Webseite Fragen und Antworten zum Projekt und zum aktuellen Stand. Ziel sei, dass sich Interessierte – Bevölkerung, Medienschaffende, Politik sowie Gönnerinnen und Gönner – ein eigenes Bild machen können.

Die Rega habe Verständnis für die Enttäuschung der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), ist doch deren jahrelanges Engagement für die Erhaltung der Piste respektive der Umnutzung in ein ziviles Flugfeld an der Zustimmungen von Landeigentümern gescheitert.

Mit dem Scheitern des Umnutzungsverfahrens der FGOW habe die Rega aber nichts zu tun. Sie kam nach eigenen Angaben erst ins Spiel, als sich abzeichnete, dass der zivile Flugbetrieb der FGOW in Kägiswil keine sichere Zukunft hat, weil die dafür nötige Zustimmung der Landeigentümer im Flugplatzperimeter fehlt.

-> Fragen und Antworten auf der Rega-Webseite.
-> Bericht „Widerstand gegen Rega-Pläne„.
-> Bericht „Rega will neuen Hauptsitz in Kägiswil„.