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Start der Petition für den Flugplatz Kägiswil

Zwar kann der Flugplatz Kägiswil bis September 2026 weiter von der FGOW betrieben werden, aber für eine dauerhafte Lösung braucht es mehr. Der AeCS startete am 24. September 2025 eine Petition, die von allen, die am Erhalt unserer General Aviation interessiert sind, unterschrieben werden sollte. 

Der Aero-Club der Schweiz AeCS nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bund der Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW das Baurecht bis September 2026 verlängert hat. Auf Unverständnis stösst hingegen die Tatsache, dass ein paralleler Planungsprozess für die Umnutzung des Flugplatzes ohne Beteiligungsmöglichkeit der FGOW durchgeführt werden soll. Die FGOW kann das Flugfeld Kägiswil bis September 2026 weiter betreiben. So erfreulich diese weitere Verlängerung des Baurechts durch das Bundesamt für Rüstung armasuisse auf den ersten Blick scheint, desto mehr aufhorchen lässt die Begründung.

Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Da dieser Planungsprozess laut armasuisse längere Zeit beanspruchen werde, wurde der FGOW das Bleiberecht auf dem Flugplatz verlängert. Damit verfolgt der Bund also hinter den Kulissen an den gerichtlichen Verfahren und laufenden Gesuchen vorbei ein paralleles Gleis.

Für den Flugplatz Kägiswil liegt ein vom Bundesrat genehmigtes SIL-Objektblatt vor. Allerdings scheiterte bislang das Betriebsreglement der FGOW am Widerstand von Landeigentümern und Nachbarn. Momentan prüft das Bundesgericht noch formelle Fragen im Zusammenhang mit dem Gesuch der FGOW und einem Entscheid des BAZL aus dem Jahre 2023, wie mit dem Flugplatz weiter verfahren werden soll. Der AeCS ist deshalb erstaunt darüber, dass nun der Bund ein Parallelverfahren eröffnet hat und die FGOW von diesem Verfahren, das rechtsstaatlich Fragen aufwirft, ausschliesst.

Wie bereits am 18. September berichtet, hat Nationalrat und AeCS-Präsident Matthias Jauslin mit 21 Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht, die den Bundesrat zu Massnahmen für den Erhalt des Flugplatzes auffordert.

Kägiswil: Neustart für Planungsprozess

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen gemeinsamen Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil. Das Ziel ist, die verschiedenen Bedürfnisse an das Areal aufeinander abzustimmen. Der Flugplatzgenossenschaft Obwalden wird ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt.

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hat der Bundesrat im September 2020 festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil zu einem zivilen Flugfeld umgenutzt werden soll. Um dies umzusetzen, hat armasuisse dem Kanton Obwalden ein Baurecht eingeräumt. In der Folge hat die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) als Mieterin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Weil die angestrebte Umnutzungsbewilligung zu einem zivilen Flugfeld nicht fristgerecht zustande kam, ist per Ende 2023 der Heimfall eingetreten. Deshalb hat armasuisse der FGOW ein bis Ende 2024 befristetes Baurecht eingeräumt.

Umnutzung in ziviles Flugfeld weiterhin offen
Aktuell bestehen Zweifel, ob die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gemäss geltendem SIL gelingen wird, weil die Zustimmungen von Landeigentümern im Projektperimeter zurzeit fehlen. Das BAZL hat deshalb der FGOW im Dezember 2023 mit einer Zwischenverfügung eine letzte Frist für das Einholen der notwendigen Zustimmungen gesetzt und andernfalls einen abschlägigen Entscheid zum Umnutzungsgesuch in Aussicht gestellt. Die FGOW hat dagegen eine Beschwerde eingereicht, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

BAZL startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden neuen Planungsprozess
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Regierungsrat im Mai 2024 beauftragt, eine Änderung des kantonalen Richtplans zur Ermöglichung einer zivil-aviatischen Nutzung für Helikopter-Unterhalt und als Basis von Arbeitsflügen vorzunehmen. Zudem soll sich der Regierungsrat bei armasuisse dafür einsetzen, dass das Areal der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) zur Verfügung steht. Ebenso sollen nicht mehr genutzte Pistenflächen zu Kulturland zurückgebaut werden. Ausserdem benötigt die Armee – angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage – einen Teil des Flugplatzareals für militärische Nutzungen. Dieser Bedarf steht dem Anliegen der Motion des Obwaldner Kantonsrats nicht entgegen.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse und der Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.

Neues befristetes Baurecht für die FGOW
armasuisse will für die weitere Entwicklung die nötige Handlungsfreiheit gewährleisten. Sie hat deshalb der FGOW ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Die FGOW erhält damit genügend Zeit, die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten. Bis Mitte 2025 wird armasuisse in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung entscheiden, ob der Flugbetrieb über September 2025 hinaus weitergeführt werden soll. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‘.