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Keine Gesuche für Flugplatz Kägiswil

Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie des Kantons Obwalden kam am Donnerstag im Kantonsrat auch der Flugplatz Kägiswil zur Sprache. Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie erkundigte sich Guido Cotter (SP, Sarnen) nach dem Stand der Dinge beim Flugplatz Kägiswil. Wie Baudirektor Josef Hess erklärte, beschloss der Bundesrat am 2. September 2020 die Eintragung des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), dem Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) muss nun ein Gesuch für eine definitive Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichen. Dies ist noch nicht erfolgt.

Der Mietvertrag des Kantons mit der FGOW gilt bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Liegen diese bis dann nicht vor, verfällt der Baurechtsvertrag Armasuisse-Kanton und die Armasuisse kann den vorzeitigen Heimfall der Parzelle geltend machen. Der Zeitplan hänge also im Wesentlichen davon ab, wann die FGOW ihr Gesuch um eine Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim BAZL einreiche, sagte Josef Hess. Anschliessend erfolge die Beurteilung durch das BAZL und die öffentliche Auflage im Kanton Obwalden.

Kosten für Rückbau und Rekultivierung sind erheblich
Die Piste soll 60 bis 90 Meter kürzer und auf 560 Metern von 40 auf 22 Meter verschmälert werden. Damit lassen sich etwa 1,4 Hektaren rekultivieren. Die Kosten dafür seien erheblich, so Josef Hess weiter. Es müssen rund 10’000 Kubikmeter Belag und teilweise kontaminierter Untergrund entfernt und entsorgt werden. Die Fläche muss anschliessend mit gutem Erdmaterial rekultiviert werden. Solches würde zum Beispiel bei den in diesem Bereich geplanten Aufweitungen der Sarneraa anfallen. Ferner müssen die Dränageleitungen an die neue Situation angepasst werden. Eine Kostenschätzung liege vor und rechne mit Kosten von rund 1,2 Millionen Franken.

Die Kostenübernahme sei Gegenstand von Verhandlungen des Kantons mit Armasuisse, die eben erst angelaufen sind. Es sei auch denkbar, einen Teil der Kosten durch eine allfällige Mietzinserhöhung von der FGOW refinanzieren zu lassen. Die Kosten für einen allfälligen Rückbau der Militärunterstände und des Hangars liegen beim Kanton. Dieser hat die Bauten beim Abschluss des Kaufvertrages erworben und ist Eigentümer. Für Josef Hess ist klar, dass die dabei beim Kanton entstehenden Kosten, zu denen noch keine Schätzungen vorliegen, über einen künftigen Mietvertrag refinanziert werden müssten. Auswirkungen auf die Bautätigkeit in der unmittelbaren Umgebung des Flugplatzes hätte zudem die Hindernisbegrenzung, so Hess weiter. Bei der derzeit vorgesehenen Bebauung mit 2- bis 3-stöckigen Gebäuden sei das Konfliktpotenzial aber gering. Beschränkungen für die betroffenen Parzellen seien bereits seit der Zeit des Militärflugplatzes auf den betroffenen Parzellen im Grundbuch vermerkt. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.