Obwaldner Regierung will nichts gegen Fluglärm unternehmen

Passt der erhebliche Fluglärm in Obwalden zu einem Kanton, der in seiner Strategie die Mischung aus Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum hervorhebt? Diese Frage stellt Kantonsrat Guido Cotter (SP, Sarnen) in einer Interpellation, die er am 3. Dezember eingereicht hat. Mehr als 30’000 Einwohnerinnen und Einwohner seien von zunehmendem Fluglärm betroffen, würden immer mehr darunter leiden und von der Regierung erwarten, dass sie etwas unternehme, um den Fluglärm zu reduzieren.

In ihrer Antwort macht die Regierung den Lärmgeplagten aber keine Hoffnung. Einerseits stellt sie sich auf den Standpunkt, dass der Kanton bei zivilen und militärischen Flugplätzen nicht mit den Vollzugsaufgaben der Lärmschutzverordnung beauftragt sei und deshalb diesbezüglich auch keine Massnahmen anordnen könne.

Wirtschaftlicher Nutzen der Flugplätze
Anderseits verweist sie auf den volkswirtschaftlichen Nutzen durch den Betrieb der Flugplätze, der dem Lärm gegenüber gestellt werden müsse. Auf dem Militärflugplatz Alpnach seien (Stand November 2020) 264 Mitarbeitende tätig, ohne Berücksichtigung von Skyguide, des Restaurants Alouette und der stationierten Durchdiener. «Knapp die Hälfte der Mitarbeitenden hat ihren Wohnsitz in Obwalden.» Von wichtiger Bedeutung ist der Militärflugplatz Alpnach laut der Regierung auch für das lokale Gewerbe. «Die über die letzten fünf Jahre allein an das Obwaldner Gewerbe vergebenen Arbeiten im Zusammenhang mit Sanierungen und Neubauten beliefen sich auf mehr als 12,5 Millionen Franken. Gemäss Auskunft der Luftwaffe sollen bis 2026 weitere Investitionen von rund 30 Millionen Franken getätigt werden.»

Ist Lärmzunahme eine subjektive Empfindung?
Generell ist die Regierung der Auffassung, dass die Wahrnehmung der Zunahme von Fluglärm eine subjektive Empfindung sei, zu welcher sich der Regierungsrat objektiv nicht äussern könne. Sie schreibt aber: «Entgegen dem Eindruck des Urhebers der Interpellation und der Mitunterzeichnenden lässt sich anhand der Statistiken, die dem Regierungsrat von der Luftwaffe, der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Flugplatzgenossenschaft Obwalden zur Verfügung gestellt wurden, festhalten, dass der Flugverkehr und damit der Fluglärm im Kanton Obwalden durch diese Verursacher in den letzten Jahren nicht zugenommen haben.» Gleichzeitig hält die Regierung aber auch fest: «Es existiert aber keine Statistik über sämtliche Luftfahrzeuge, die im Luftraum über dem Kanton Obwalden verkehren.»

Auf die Frage, ob die Regierung bereit sei, sich für eine Reduktion des Fluglärms in Obwalden einzusetzen, kommt der Regierungsrat «nach Abwägen aller zur Verfügung stehenden Informationen» zum Schluss, «dass weitere Massnahmen nicht zielführend sind und überdies, gerade was den Militärflugplatz Alpnach betrifft, auch weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätten».

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Auch dem Anliegen, die geltenden Betriebszeiten oder die Flugbewegungen von Kampfjets und Helikoptern einzuschränken, um die Lärmbelastung zu verringern, kann die Regierung nichts abgewinnen. So schreibt sie, die Betriebszeiten der Flugplätze Alpnach und Kägiswil seien so festgelegt, «dass das Ruhebedürfnis der Bevölkerung angemessen berücksichtigt wird». Die ordentlichen Betriebszeiten auf dem Militärflugplatz Alpnach seien bereits heute im Vergleich mit zivilen Flugplätzen ähnlicher Grösse eingeschränkt. «Noch grössere Einschränkungen der Betriebszeiten würden dazu führen, dass die Ausbildungsziele nicht mehr erreicht werden könnten, dass Fluglärm an andere Standorte verlagert würde oder dass gar gleich viele Bewegungen in der kürzeren zur Verfügung stehenden Zeit erfolgen würden.» Beim Flugplatz Kägiswil würden kürzere Betriebszeiten laut der Regierung zu einer stärkeren Frequenz und somit zu einer ungünstigen Verteilung der Flüge führen. Für die Flugsicherheit wäre das abträglich. Der Regierungsrat sieht aus den genannten Gründen «keinen Handlungsbedarf und im Rahmen der geltenden Rechtsordnung auch keinen Spielraum, um die Betriebszeiten weiter einzuschränken».

Interpellant ist unzufrieden
Guido Cotter ist stark enttäuscht von der Antwort auf seine Interpellation. «Die Regierung nimmt die Anliegen der Betroffenen nicht ernst, ihre Antwort ist ein Schlag ins Gesicht der Lärmgeplagten», sagt er auf Anfrage. «Von einer angemessenen Berücksichtigung des Ruhebedürfnisses der Bevölkerung kann keine Rede sein, wenn man zum Beispiel die nur sehr wenig eingeschränkten Betriebszeiten des Flugplatzes Kägiswil anschaut. Wichtig scheinen der Regierung nur die wirtschaftlichen Interessen zu sein, die Interessen der Flugplatzbetreiber und der Piloten.» Es bestreite ja niemand den wirtschaftlichen Nutzen der Flugplätze Alpnach und Buochs. «Es geht darum, dem Lärmschutz mehr Beachtung zu schenken.» Dass die rechtlichen Möglichkeiten der Regierung beschränkt seien, möge juristisch zwar stimmen. «Aber sie könnte bei den Betreibern versuchen, mehr Einfluss zu nehmen», so Guido Cotter weiter.

«Es wird dort geflogen, wo der Widerstand am geringsten ist»
Ihm sei auch unklar, wie die Regierung zum Schluss komme, es sei nur eine subjektive Wahrnehmung, dass der Lärm zugenommen habe, weil die Flugbewegungen abgenommen hätten. «Und gleichzeitig heisst es, es gebe keine Statistik der Flugbewegungen über Obwalden.» Die Regierung könnte doch von sich aus aktiv werden und diese erfassen. Tatsache sei, dass fast täglich viele Flugzeuge in Obwalden fliegen und entsprechend Fluglärm verursachen. «Meine Befürchtung ist, dass dort geflogen wird, wo es am wenigsten Widerstand gibt. Die Regierung sollte deshalb proaktiv handeln», ist Guido Cotter überzeugt. Im Kantonsrat will er seiner Enttäuschung Ausdruck geben und die Regierung nochmals auffordern, sich für Einschränkungen der Flugzeiten und für weniger Fluglärm einzusetzen. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‘.

Kommentar verfassen