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Schärfere Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen

Der (Schweizer) Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum tödlichen Unglück mit der JU-52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen. An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat er die Luftfahrtverordnung (LFV) entsprechend angepasst. Im Nachgang zum tragischen Flugzeugunglück im Jahr 2018 mit einer JU-52 und auf Basis des Abschlussberichts der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat das BAZL den Betrieb von historischen Luftfahrzeugen analysiert. Dies mit dem Ziel, insbesondere den Risiken besser Rechnung zu tragen, die mit Flügen mit historischen Luftfahrzeugen einhergehen können.

Der Bundesrat hat gestützt darauf die Luftfahrverordnung angepasst: Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Nichtgewerbsmässige Flüge sind für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich. Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere. Damit werden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welches in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich ist. Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht. Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Ju-52-Standort Widnau wird geschlossen

Die «Tante Ju» wird wohl nicht mehr abheben: Die Junkers Flugzeugwerke mit Sitz in Widnau und Unterhaltsbetrieb am Flughafen Altenrhein wollten ein Exemplar des historischen Flugzeugs Ju-52 eigentlich im Frühling 2023 wieder in die Luft bringen. Doch daraus wird voraussichtlich nichts. Grund für das Grounding ist eine Umstrukturierung bei der Junkers Flugzeugwerke AG. Dieses Unternehmen sollte das historische Flugzeug HB-HOS aus dem Jahr 1939 in Altenrhein SG wieder flugtauglich machen. Chef Dieter Morszeck will aber seine Junkers Flugzeugwerke AG nicht liquidieren, sondern nur redimensionieren. So sei beabsichtigt, die Tätigkeiten in Widnau einzustellen, womit auch ein Personalabbau verbunden ist, und den Betrieb in Altenrhein auf Unterhaltsarbeiten zu reduzieren. Derzeit laufe ein Konsultations-Vverfahren mit den betroffenen Mitarbeitenden, teilte Dieter Morszeck gegenüber «Skynews» weiter mit.

Im Frühjahr noch optimistisch
An der Aviatik-Messe AERO 2022 in Friedrichshafen sorgte das Unternehmen für Aufsehen mit der Ankündigung, eine Neuauflage der legendären Ju-52 bauen lassen zu wollen. Die finale Entscheidung, ob dieses Flugzeug gebaut wird, sei aktuell noch offen, so Morszeck weiter. Der Chef der Flugzeugwerke sagte in dem Artikel, dass er deshalb nicht davon ausgehe, dass die Maschine wieder flugtauglich werde. Die HB-HOS wird voraussichtlich dem Verein der Freunde der Schweizerischen Luftwaffe (VFL) in Dübendorf zurückgegeben.

«Sehr bedauerlich»
«Ich persönlich glaube, die Chance, dass die Ju-Air wieder fliegen wird, ist sehr klein», sagte Christian Gartmann, Sprecher der Ju-Air, am Montag dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF1. «Das wäre sehr bedauerlich.» Viele Aviatikfans und Liebhaber der Militärluftfahrt hätten sich auf die Möglichkeit, mit der Ju-52 zu fliegen, gefreut. Eine andere Ju-52-Maschine war am 4. August 2018 am Piz Segnas abgestürzt. 17 Passagiere und drei Besatzungsmitglieder starben. Seither gilt für die verbliebenen beiden Maschinen der Ju-Air ein Flugverbot. Quelle: ‚Rheintal24‚.

Auferstehung der Junkers Ju-52 – „Tante Ju“

Die „Tante Ju“ wird von der Firma Junkers Flugzeugwerke aus Widnau SG in moderner Technik neu gebaut. Die Firma hat den Neubau des Klassikers an der Aero in Friedrichshafen erstmals präsentiert.

Die Maschine bietet Platz für 14 Passagiere. Sie soll wie bereits ihre originale Vorgängerin vor allem für Gäste-Rundflüge verwendet werden. Als Motorisierung sind drei moderne V12-Dieselmotoren vorgesehen.

Treibende Kraft hinter dem Projekt ist der Gründer und frühere Besitzer der Firma Rimowa, Dieter Morszeck. Er fliegt selber und hat in den vergangenen Jahren in die Junkers Flugzeugwerke investiert. Diese haben 2016 bereits die Junkers F13 und später den Junkers A50 Junior neu gebaut, welcher noch dieses Jahr die Zulassung erhalten soll. Bild: ‚Aero, Friedrichshafen‚.

Ju-52 soll 2023 wieder abheben

Nach dem Schlussbericht zum Absturz einer Ju-52 will das Flugunternehmen seine Piloten besser kontrollieren. Der Betrieb soll in zwei Jahren weitergeführt werden. Der Abschlussbericht zum Absturz einer Ju-52 am 4. August 2018 zeigte mehrere Mängel im Flugbetrieb der Ju-Air auf. Zwanzig Menschen verloren ihr Leben, weil das Flugzeug «hochriskant», in geringer Höhe, ohne Ausweichmöglichkeit und in einer gefährlich tiefen Geschwindigkeit geführt wurde. Die Ju-Air schreibt in einer Medienmitteilung dazu, man sei «froh, dass die direkten Unfallursachen klar aufgezeigt werden konnten». Der Unfall habe sehr viel Leid über eine grosse Zahl von Menschen gebracht – die JU-AIR bedauere das zutiefst.

Neben den Unfallursachen habe die Untersuchung auch weitere Mängel in der Organisation und bei der Qualitätssicherung offengelegt. Letzteres vermochte das Risikoverhalten «einer Gruppe von Piloten» nicht aufzudecken, heisst es weiter. Diese wichtige Erkenntnis werde bei der künftigen Selektion, Ausbildung und Kontrolle von Piloten mit einfliessen.

Offen sei die Frage einer fehlerhaften Schwerpunkteberechnung. Erste Abklärungen ergaben gemäss Ju-Air, dass dieser Fehler bereits 35 Jahre vor dem Unfall passierte und «seither zu keinerlei Problemen Anlass gab und wohl deshalb weder durch die Ju-Air noch durch die Aufsichtsbehörde entdeckt wurde». Sie dürfte aber dazu beigetragen haben, dass der Schwerpunkt des Flugzeuges zum Unfallzeitpunkt «um drei Tausendstel ausserhalb des zulässigen Bereiches» lag.

Flugbetrieb ab 2023 angestrebt
Mängel identifizierte die Untersuchung auch im Unterhalt der Ju-52. Dazu hält der Betreiber fest, dass das verunfallte Flugzeug regelmässig durch die Aufsicht inspiziert und seit 2010 nicht mehr beanstandet worden war. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass ein technisches Problem zum Unfall beigetragen habe. Dennoch wurde die interne Unterhaltsabteilung der Ju-Air bereits nach einem Zwischenbericht der Sust 2019 aufgelöst. Die laufende Totalüberholung der Flugzeuge und der künftige Unterhalt wurden an externe Fachpartner ausgelagert. Die Totalüberholung habe ein technisch neuwertiges Flugzeug zum Ziel, welches danach wieder über viele Jahre sicher betrieben werden kann.

Das Ziel der Ju-Air ist es, Lehren aus dem Unfall in den künftigen Betrieb einfliessen lassen, um im Jahr 2023 wieder abheben zu können. Das Unternehmen werde dem Bundesamt für Zivilluftfahrt sämtliche Teile des künftigen Betriebs zur Prüfung vorlegen und unter anderem nachweisen, dass sie die Sicherheitshinweise der Sust umgesetzt habe, heisst es in der Medienmitteilung. Quelle: ‚Berner Oberländer‚.

Ju-52: Piloten flogen zu riskant

Die SUST gelangt in ihrem Bericht zum Schluss, dass eine Vielzahl unterschied-licher Faktoren zum Unfall geführt hat.Zur Verbesserung der Flugsicherheit richtet die SUST acht Sicherheitsempfehlungen an die Aufsichtsbehörde und sieben Sicherheitshinweise an die betroffenen Unternehmen.

Standbild aus einer Videoaufnahme, aufgenommen aus dem Passagierraum der HB-HOT in Blickrichtung Martinsloch (roter Pfeil).

Hochriskante Flugführung als direkte Ursache für den Unfall
Als direkte Ursache für den Unfall nennt die SUST eine hochriskante Flugführung durch die Piloten: Die Piloten steuerten das Flugzeug in geringer Höhe, ohne Möglichkeit für einen alternativen Flugweg und mit einer für diese Verhältnisse gefährlich tiefen Geschwindigkeit in das enge Tal südwestlich des Piz Segnas. In diesem Tal durchflog das Flugzeug Turbulenzen, wie sie im Gebirge in Geländenähe stets zu erwarten sind. Diese hochriskante Flugführung bewirkte, dass die Piloten in diesen nicht aussergewöhnlichen Turbulenzen die Kontrolle über das Flugzeug verloren und für ein Abfan-gen des Flugzeuges zu wenig Raum zur Verfügung stand. Als Folge davon stürzte das Flugzeug nahezu senkrecht zu Boden.

Tieferliegende Faktoren begünstigten die Entstehung des Unfalls

Die SUST stellt in ihrem Bericht unter anderem folgende tieferliegende Faktoren fest, welche die Entstehung des Unfalls begünstigten:

  • Der Schwerpunkt des Flugzeuges befand sich während des Unfallflugeszu weit hinten. Diese gefährliche Situation war durch eine mangelhafte Flugvorbereitung und durch Fehler in einer Software von Ju-Air zustande gekommen.
  • Die Piloten des Unfallfluges und auch eine Anzahl anderer Piloten von Ju-Airhatten sich bei Ju-Air daran gewöhnt, Regeln für einen sicheren Flugbetrieb nicht einzuhalten und auch bei Flügen mit Passagieren hohe Risiken einzugehen.
  • Ju-Air als Flugbetriebsunternehmen erkannte die wesentlichen Risiken in seinem Flugbetrieb nicht.
  • Auch verhinderte es die zahlreichen Regelbrüche seiner Piloten nicht.
  • erschiedene Voraussetzungen, die für gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Passagieren ein hohes Mass an Sicherheit gewährleisten sollen, waren seit längerer Zeit nicht erfüllt.
  • Die Aufsichtstätigkeit des BAZL vermochte zahlreiche Sicherheitsprobleme bei Ju-Air nicht zu erkennen bzw. zeigte nicht genügend Wirkung.

Weitere Risiken ermittelt und Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen
Neben diesen Faktoren ermittelte die SUST weitere Risiken, die sich jedoch nicht auf den Unfall auswirkten. Insbesondere befand sich das verunfallte Flugzeug technisch nicht in einem ordnungsgemässen Zustand. Damit die Sicherheit in der Luftfahrt verbessert werden kann, spricht die SUST in ihrem Bericht acht Sicherheits-Empfehlungen sowie sieben Sicherheitshinweise aus. Die Sicherheits-Empfehlungen richten sich an das BAZL als zuständige Aufsichtsbehördeund sollen eine wirksame betriebliche und technische Aufsicht fördern. Mit den Sicherheits-Hinweisen spricht die SUST das Flugbetriebsunternehmen Ju-Air sowie die betroffe-nen Betriebe der Flugzeuginstandhaltung an. Sie sollen einer Verbesserung der betrieblichen Führung und einem sicherheitsbewussten Umgang mit Risiken dienen.

Quelle: Untersuchungsdienst der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST).

Legendäre Ju-52 verrottet als „Hangar Queen“

Nach einer eindrucksvollen Karriere als Filmstar, Publikumsliebling und strahlendem Aushängeschild verkommt eine der wenigen flugfähigen Ju-52 unter Afrikas Sonne als „Hangar Queen“. Das Ende ist bitter für Tante Ju, wie die Junkers Ju-52/3m im Volksmund genannt wird: Unbeachtet verstaubt der dreimotorige Tiefdecker seit einigen Jahren schon in der Ecke eines Hangars am internationalen Flughafen Johannesburg. Das Wellblech an Rumpf und Flügeln war einst das Markenzeichen der Junkers-Flugzeuge aus Dessau – wie sie auch die deutsche Lufthansa lange im Einsatz hatte.

Heute gehören flugfähige Exemplare der Ju-52 und ihrer Lizenzbauten zu den seltensten Flugzeugen der Welt – es gibt nur noch eine Handvoll. Südafrikas Wellblechflieger erfreute jahrelang Schaulustige und Passagiere bei Nostalgieflügen und Airshows. Doch dann kam das Aus. „Hangar Queen“, nennen Piloten solche Flugzeuge, die in ihrem Quartier verrotten. Und nun droht auch dort noch der Rauschschmiss. Denn der Hangar, in dem die historische Maschine steht, gehört der strauchelnden Traditions-Airline South African Airways (SAA) – und deren Überleben in der Post-Covid-Ära gilt als fraglich. „Die Ju-52 wird wahrscheinlich noch ein letztes Mal fliegen – von Johannesburgs OR-Tambo-Flughafen zum Rand-Airport; da müsste ich sie dann im Freien abstellen“, seufzt Pilot Flippie Vermeulen bedauernd. Quelle: ‚Luxemburger Wort‘.

Dübendorf im luftleeren Raum

Seit dem Absturz der Ju-52 am Piz Segnas taumelt der Geschäftsführer der Ju-Air, des Flieger-Flab-Museums und der Abteilung historisches Material im Airport-Center. Vor einem Jahr erklärte Waldmeier seinen Rücktritt als Geschäftsführer der Ju-Air unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um eine Konsequenz aus dem tragischen Unglück handle. Bei der Wartung historischer Flugzeuge aber wollte er am Ball bleiben, insbesondere auch als Co-Chef der Junkers Flugzeugwerke AG, die er mit dem deutschen Ex-Rimowa-Eigner Dieter Morszeck leitete. Gemeinsam wollte man die übrig gebliebenen drei historischen Ju-52 bald wieder in den lukrativen Flugbetrieb zurückführen.

Damit ist offenbar nun Schluss, denn Morszeck verkündet die alleinige Führung der Junkers Flugzeugwerke AG sowie den Kauf einer der drei Maschinen, die bisher der Ju-Air gehörten. Damit steht der Verein nun ohne Wartungsaufträge und vorerst auch ohne flugfähige «Tante Ju» da, denn Morszeck disloziert mit seiner Firma zum St. Galler Flughafen Altenrhein und nimmt das historische Flugzeug erst einmal zur Fertigstellung der Wartung mit. Ob sie später wieder der Ju-Air zur Verfügung steht, ist derzeit offen. Und die beiden letzten Ju-52 landen im Museum, eine in Dübendorf und eine in Mönchengladbach.

Nicht nur der Veteranenpilot Waldmeier, auch die Gemeinde Dübendorf droht nun mit abgesägten Fliegerhosen dazustehen. Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Wangen-Brüttisellen und Volketswil hatte man gehofft, den Flugplatz Dübendorf für Flüge mit historischen Flugzeugen freihalten zu können. Diese fehlen nun weitgehend, denn die Ju-Air setzt keine Flugzeuge mehr für Rundflüge ein, und Morszeck verfolgt den Neubau historischer Junkers F13 von der Ostschweiz aus weiter. So steigt das Risiko, dass Dübendorf doch noch in den sauren Apfel beissen muss, die Piste für den Start und die Landung von Business-Flugzeugen herzugeben. Zunächst aber müssen die zahlreichen Linienflugzeuge von Swiss und Edelweiss wieder abfliegen, aber auch das ist nicht trivial. Quelle: ‚NZZ, Neue Zürcher Zeitung‚.