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Opt-Out Frist von Drittstaaten-immatrikulierten Luftfahrzeugen läuft ab

Bis 20.Juni 2022 gilt in der Schweiz die Opt-Out Frist betreffend die Anwendung der EASA Bestimmungen für Piloten im nichtgewerbsmässigen Betrieb von Luftfahrzeugen gemäss Artikel 2(1)(b), Punkt (i) und (ii) der Verordnung (EU) 2018/1139 (vgl. Auszug unten). Unter dem Opt-Out war es den Piloten bislang erlaubt, Drittstaaten-immatrikulierte Luftfahrzeuge (wie zum Beispiel aus den USA oder dem Vereinigtem Königreich) von hier ansässigen Betreibern allein mit einer durch den Immatrikulationsstaat ausgestellten Lizenz in der Schweiz und in Europa privat zu fliegen.

Diese Frist läuft nun am 20. Juni 2022 definitiv ab. Spätestens ab dem 21. Juni 2022 gilt daher: wer mit einem der oben genannten Luftfahrzeuge innerhalb des EASA-Luftraums fliegen will, muss nebst den Anforderungen des Registerstaates neu auch über eine EASA-Pilotenlizenz mit entsprechenden Ratings und ein EASA-Medical verfügen. Drittstaatenlizenzen können validiert oder in eine EASA-Lizenz konvertiert werden.

Im spezifischen Fall von US-Flugzeugen und US-Lizenzen wird aktuell zwischen der Schweiz und den USA ein Abkommen ausgehandelt. Dieses Abkommen soll für Lizenzen auf PPL-Stufe, jedoch ausschliesslich für SEP(land), MEP(land), Nachtflug und IR(A) eine vereinfachte Konvertierung ermöglichen (analog dem Abkommen TIP-L das bereits zwischen den USA und der EU in Kraft ist). Ziel ist, dieses Abkommen im Juni in Kraft setzen zu können, so dass betroffene Piloten bereits für den anstehenden Umbruch profitieren können. Sollte eine Umsetzung nicht rechtzeitig möglich sein, ist das BAZL bestrebt, eine Übergangslösung für die betroffenen Piloten zu finden, welche einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Das BAZL wird rechtzeitig vor dem 20. Juni weiter informieren. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚AOPA‚.