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Positive Bilanz zum WEF-Einsatz

Die Schweizer Armee hat bei den Sicherheitsmassnahmen am WEF-Jahrestreffen 2023 alle Aufträge erfüllt. Täglich standen rund 4200 Armeeangehörige im Einsatz. Im eingeschränkten Luftraum kam es zu keinen nennenswerten Verstössen.

Ohne gravierende Zwischenfälle
Seit dem 10. Januar standen täglich rund 4200 Angehörige der Armee zur Auftrags-Erfüllung im Einsatz. Sie stellten den Schutz des Luftraumes sicher, schützten Objekte und Personen, unterstützten die zivilen Behörden logistisch, beim Lufttransport von völkerrechtlich geschützten Personen, im koordinierten Sanitätsdienst, in der Führungsunterstützung und in der Abwehr von atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren. Während des Jahrestreffens kam es im eingeschränkten Luftraum kam es zu keinen nennenswerten Regelverletzungen. Der Assistenzdienst der Armee verlief, mit Ausnahme eines Verkehrsunfalles, ohne grössere Zwischenfälle: Am 15. Januar kam in der Region Davos ein Mannschaftstransporter von der schneebedeckten Strasse ab und kippte zur Seite. Dabei wurden neun Armeeangehörige leicht bis mittelschwer verletzt. Alle konnten das Spital mittlerweile wieder verlassen. Die Militärjustiz untersucht den Unfall. Quelle: ‚Schweizerische Eidgenossenschaft‚.

Einschränkungen während WEF Davos

Zeitdauer LS-R90 und CTR Davos, (Änderungen per NOTAM möglich; CTR und LS-R unabhängige Aktivierungszeiten möglich):
Freitag, 13.01.2023 / 0900 UTC bis 1600 UTC
Montag, 16.01.2023 / 0700 UTC bis Samstag 21.01.2023 / 1600 UTC (durchgehend 24H)

Regeln innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes (R-Area) für VFR Operationen:
Für den Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet ist eine Einflugerlaubnis (Clearance) von MIL RADAR (134.275 MHz) notwendig.

Alle eingesetzten Luftfahrzeuge müssen mit einem funktionierenden VHF Funkgerät und einem Transponder Mode S mit Höhenübermittlung ausgerüstet sein.

MIL Radar bietet allen Luftfahrzeugen soweit möglich Alarm- und Fluginformations-Dienst an. Bei Ausbildungsflügen mit Flugschülern muss sich ein lizenzierter Fluglehrer an Bord befinden. Für alle Flüge innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes besteht eine Flugplanpflicht gemäss VFR Manual Switzerland VFR RAC 4-2.

Gesuche für Flüge von/nach Bad Ragaz (LSZE), Balzers (LSXB) und Untervaz (LSXU) können nur für auf diesen Plätzen stationierte Luftfahrzeuge gestellt werden.

Im Bereich Samedan, Bad Ragaz und Balzers ist mit vermehrtem Lokalverkehr (Motorflugzeuge, Segelflugzeuge und Helikopter) zu rechnen, welcher nicht auf der Frequenz von MIL Radar ist. Dieser befindet sich in der FIZ LSZS oder auf max 2000 ft AGL oder 3000 ft AMSL (je nachdem, welches die höhere Obergrenze ergibt) in Bad Ragaz/Balzers.

Transitflüge gemäss VFR sind nur auf den nachfolgend beschriebenen Routen für An- und Abflüge von und nach Samedan (LSZS) und St. Moritz Heliport (LSXM) gestattet.

Maximal erlaubte Flughöhe: 10’000 ft AMSL:

  • Route A: Buchs – Landquart – Chur – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route B: Flums – Landquart – Chur – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route C: Ilanz – Bonaduz – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan
  • Route D: Splügenpass – Thusis – Tiefencastel – Julierpass – Samedan

Quelle / vollständiges Dokument: ‚Skyguide‘.