Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage in der Nähe des Flugplatzes Holtorfsloh erzwingen wollte. Mehr Informationen im Originalbericht der Kreiszeitung.
Kein Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage
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