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Bundesrat verabschiedet 7 Objektblätter für Flugplätze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Anpassungen der Objektblätter für die Flugplätze Saanen (BE), St. Stephan (BE), Zweisimmen (BE) und San Vittore (GR) beschlossen sowie neue Objektblätter für die Flugplätze Pfaffnau (LU), Bad Ragaz (SG) und Leysin (VD) genehmigt. In den Objektblättern legt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen funktionieren als Flugplatzsystem mit Aufgabenteilung. So schafft der Bund für den Flugplatz St. Stephan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von einem Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld. Für den Flugplatz Saanen hob er im Objektblatt die anteilsmässige Beschränkung des Helikopterverkehrs auf; neu sind die Rettungsflüge explizit aufgeführt. Das Objektblatt Zweisimmen enthält bei den Zweckbestimmungen neu ebenfalls Güter- und Personentransportflüge mit Helikoptern.

San Vittore kann Lager weiter durchführen
Die Anpassung des Objektblatts San Vittore beinhaltet eine Erweiterung des Flugplatzperimeters, damit dort das jährliche Segelfluglager des Aeroclubs der Schweiz stattfinden kann. Die Objektblätter für die Flugfelder Pfaffnau (Heliport), Bad Ragaz und Leysin (Heliport) sind neu.

Die Standortkantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Waadt stimmten den Objektblättern zu. Es bestehen keine Widersprüche zu ihren kantonalen Richtplänen. Aus der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung ergaben sich ebenfalls keine grösseren Differenzen. Lediglich beim Heliport Pfaffnau wurde die Anzahl Flugbewegungen im Gebiet mit Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt um rund 20% reduziert und auf 2500 pro Jahr festgelegt. Quelle: ‚BAZL‚.