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Verschleppte Flugplatzverlegung als Risiko

Die unvollständige Umsetzung der seit 2003 im SIL (Sachplan Infrastruktur) geforderten Verlegung des Flugbetriebs ist neben Pilotenfehlern eine Ursache für einen Lande-Unfall auf dem Walliser Flugplatz Raron, wie der Schlussbericht der SUST vom 30. Juni 2025 festhält.

Unfallhergang

Am 29. August 2017 führte ein erfahrener Privatpilot (Jahrgang 1948, 635 Flugstunden total, 601 auf dem Unfallmuster) einen zweistündigen Alpenrundflug mit einem Passagier durch. Das Flugzeug startete um 11:15 Uhr vom Flugfeld Raron und kehrte nach einem ereignislosen Rundflug um 13:14 Uhr zurück.

Flugweg der HB-KFY aus Richtung Osten von Visp herkommend ab einer Höhe von 3284 ft bis zum letzten aufgezeichneten Punkt rund 241 Meter vom Erdwall entfernt mit einer Geschwindigkeit über Grund von rund 68 kt, dargestellt in Google Earth.

Beim Anflug auf die Piste 28 aus Richtung Osten wählte der Pilot einen Direktanflug gemäss der veröffentlichten Sichtanflugkarte. Das Flugzeug setzte zwar normal auf, jedoch mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Ein Augenzeuge beobachtete, wie das Bremsen sehr spät eingeleitet wurde. Das Flugzeug kollidierte schließlich mit einem Erdwall am Ende der Piste und kam dort zum Stillstand.

Technische Befunde

Die technische Untersuchung ergab keine Mängel am Flugzeug. Das Bremssystem funktionierte einwandfrei, ebenso die Geschwindigkeitsanzeige. Die Masse (Landung: 845 kg) und Schwerpunktlage befanden sich innerhalb der zulässigen Grenzen. Die theoretische Landedistanz bei den herrschenden Bedingungen betrug laut Flughandbuch etwa 240 Meter.

Flugdatenauswertung

Die Auswertung der Flarm-Aufzeichnungen zeigte kritische Abweichungen von den Sollwerten:

  • Geschwindigkeit beim Überflug der Pistenschwelle: 87 kt (empfohlen: 68 kt)
  • Letzter aufgezeichneter Punkt: 68 kt Geschwindigkeit, 241 m vor dem Erdwall
  • Beginn der Bremsspur: erst 192 m vor dem Erdwall
  • Anflugprofil: instabil mit starkem Sinken im Endanflug

Die Analyse früherer Flüge desselben Piloten zeigte eine Tendenz zu langen Landungen, wobei zwei von sieben Landungen deutlich nach der Aufsetzzone erfolgten.

[1] Endlage des Flugzeuges HB-KFY (rot) nach der Kollision mit dem Erdwall am Pistenende. [2] Beginn der Bremsspur rund 192 m vom Erdwall entfernt sowie Bremsspur (gelb). Quelle der Karte: Bundesamt für Landestopografie.

Infrastruktur-Problematik

Ein wesentlicher Sicherheitsaspekt betrifft die Flugplatzinfrastruktur. Das Flugfeld Raron sollte gemäß Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) von 2003 vom westlichen in den östlichen Teil verlegt werden. Diese Verlegung wurde trotz mehrfacher Frist-Ansetzungen (spätestens 1. April 2015) bis heute nicht umgesetzt.

Der temporäre Weiterbetrieb im westlichen Teil führt zu Sicherheitsrisiken:

  • Unterschreitung der Runway End Safety Area (RESA) um 2 Meter
  • Errichtung von Industriegebäuden und einem Erdwall in der Pistenverlängerung
  • Erhöhtes Risiko bei Überrollungen oder Durchstartmanövern

Unfallursachen und Schlussfolgerungen

Hauptursache: Das Flugzeug kollidierte mit dem Erdwall, weil es mit überhöhter Landegeschwindigkeit zu spät auf der Piste aufsetzte. Die etwa 20 kt über der empfohlenen Geschwindigkeit liegende Anfluggeschwindigkeit in Kombination mit dem instabilen Anflugprofil führte zu einer vergrößerten Landerollstrecke.

Beitragender Faktor: Die unvollständige Umsetzung des SIL stellt ein Sicherheitsrisiko dar, da die vorhandenen Hindernisse am Pistenende bei Überrollungen zu Kollisionen führen können.

Personenschäden und Sachschäden

Beide Insassen (Pilot und Passagier) blieben unverletzt. Das Flugzeug wurde schwer beschädigt. Einige hinter dem Erdwall geparkte Fahrzeuge wurden durch herumfliegendes Erdreich leicht beschädigt. Der Notsender wurde nicht ausgelöst.

Empfehlungen und Maßnahmen

Der SUST-Bericht weist auf die Notwendigkeit hin, die seit Jahren geplante Verlegung des Flugbetriebs endlich umzusetzen, um die bestehenden Sicherheitsrisiken zu eliminieren.

Fazit: Der Unfall resultierte aus pilotenbedingten Faktoren (überhöhte Anflug-Geschwindigkeit, instabiler Anflug, spätes Aufsetzen), wurde aber durch infrastrukturelle Mängel (Erdwall am Pistenende) in seinen Auswirkungen verschärft. Die seit Jahren verschleppte Flugplatzverlegung stellt ein anhaltendes Sicherheitsrisiko dar.

Quelle und vollständiger Bericht: ‘SUST, Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle’.

AeCS-Stellungnahme zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron

Zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron, mit der die Gemeinde beabsichtigt, beim Walliser Staatsrat einen Antrag auf Löschung des Flugplatzes Raron im Sachplan der Luftfahrt (SIL) des Bundes zu stellen mit dem Ziel, das Flugfeld Raron aufzuheben, erlauben wir uns folgende Stellungnahme einzureichen:

Grundsätzlich ist die Rechtsetzung über die Luftfahrt Sache des Bundes (Art. 87 BV). Bau und Betrieb von Flugplätzen sind auf Bundesebene einheitlich und abschliessend geregelt. Die planungsrechtlichen Aspekte sind im SIL enthalten; dieser ist Behörden-verbindlich. Anpassungen sind nur in den in Art. 17 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vorgesehenen Fällen zulässig. Bezüglich Raron liegen keine veränderten Verhältnisse im Sinne von Abs. 4 vor, die eine Aufhebung des Flugfeldes rechtfertigen würden.

Der Bundesrat legt die Luftfahrtpolitik periodisch in einem Luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) fest. Laut der aktuellen Version aus dem Jahre 2016 (BBl 2016/1847) bilden Flugfelder die Basisinfrastruktur der General Aviation. Sie sind «insbesondere für die Aus- und Weiterbildung und damit für die Sicherung des fliegerischen Nachwuchses von Bedeutung. Das bestehende Netz von Flugfeldern soll in seiner Substanz erhalten werden.»

Sodann rufen wir in Erinnerung, dass die Motorfluggruppe Oberwallis in Raron eine Flugschule betreibt, wobei sie seit Jahren erfolgreich ein lärmfreundliches Elektroflugzeug einsetzt, das emissionsarme Flüge zulässt. Aufgrund der geografischen Lage des Flugplatzes werden die Piloten ab initio mit dem anspruchs-vollen Fliegen im Gebirge vertraut gemacht.

Die Flugschule bietet damit auch die unerlässliche Grundausbildung für Piloten an, die später als Militär-, Helikopter- oder Linienpiloten Flüge im öffentlichen Interesse durchführen. Entsprechend wird im LUPO unter Ziffer 5.1.7 festgehalten:

  • Die Flüge der übrigen General Aviation bilden einen festen Bestandteil des schweizerischen Luftver-kehrssystems. Die bestehenden günstigen Rahmen-Bedingungen für die Ausübung dieser Aktivitäten sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Aus- und Weiterbildungsflüge sind von öffentlichem Interesse. Sie tragen dazu bei, dass der schwei-zerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl Piloteninnen und Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Dies ist nur mit einem breiten Spektrum von Anlagen möglich.

Damit ist die Aussage widerlegt, der Flugplatz Raron diene keinem öffentlichen Interesse.

Ferner ist aus der Nutzungsplanung nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck das Flugplatzgelände dienen sollte. Auch unter dieser Prämisse ist eine Aufhebung des Flugplatzes Raron nicht opportun oder gar geboten.

Die Aufhebung des Flugplatzes Raron wäre auch unter Sicherheitsüberlegungen fragwürdig. Nicht nur dient er als Ausweichflugplatz für den Fall, dass der Flugplatz Sion nach einem Unfall geschlossen werden muss und ein Ausweichen auf einen Flugplatz ausserhalb des Wallis aus meteorologischen Gründen nicht möglich sein sollte. Er bietet auch Segelflugzeugen eine sichere Landemöglichkeit, wenn eine Fortsetzung des Fluges aufgrund der thermischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist.

Dem Argument, der «Freizeitluftverkehr» könne problemlos nach Sitten verlagert werden, stehen nicht nur die oben genannten Erkenntnisse aus dem LUPO entgegen, sondern auch die Tatsache, dass viele ab Raron fliegende Piloten im Oberwallis wohnhaft sind. Deren Anreisezeit zum Flugplatz würde sich oftmals um ein Vielfaches verlängern. Ausserdem stehen in Sion nicht beliebig viele Hangarplätze zur Verfügung.

Last but not least möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass auf dem Flugplatz Raron regelmässig Versuchsflüge der Firma Dufour Aerospace stattfinden. Dufour Aerospace ist ein weltweit be-kanntes schweizerisches Entwicklungsunternehmen von sog. eVTOL-Flugzeugen, d.h. elektrisch angetrie-benen Fluggeräten, die senkrecht landen und starten können. Für die weitere Entwicklung dieser Fluggeräte spielt das Flugfeld Raron eine wichtige Rolle.

FAZIT: Die anvisierte Anpassung des SIL steht im Widerspruch zu den geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen. Der für die Schweiz und das Wallis wichtige Flugplatz Raron darf nicht ohne Not aufgegeben werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Raron wird höflich ersucht, diese Überlegungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen und darauf zu verzichten, beim Staatsrat die Streichung des Flugfeldes Raron zu beantragen. Quelle: ‚AeCS Luzern‚, 4.12.2024

-> Verweis auf: Flieger News Bericht vom 24.1.2022
-> Statement Walliser Staatsrat vom 21.11.2011

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) ist der Dachverband der Schweizer Leichtaviatik und des Luftsports und vertritt die Anliegen von 22’000 Mitgliedern, die in 35 Regionalverbänden zusammengefasst sind.