Mit Ende der Winterpause nimmt der Flugplatz Reutte-Höfen (LOIR) im Außerfern den Betrieb wieder auf – jedoch weiter unter Einschränkungen. Auch zum Saisonstart Ende Februar sind Starts und Landungen nur in Richtung Lechtal zulässig. Eine vollständige Rückkehr zum uneingeschränkten Flugbetrieb steht noch aus, die Verantwortlichen zeigen sich vorsichtig optimistisch.
Hintergrund: Einschränkungen seit 2022
Die aktuelle Situation ist das Ergebnis einer Entwicklung, die bereits im Jahr 2022 begann. Nach zwei schweren Flugunfällen – darunter ein Absturz auf ein Hausdach sowie ein tödlicher Segelflugunfall im darauffolgenden Jahr – wurde der Flugbetrieb am Flugplatz Höfen deutlich reglementiert. Laut Behörden waren die Ereignisse zwar auf Pilotenfehler zurückzuführen, dennoch rückte die infrastrukturelle Situation des Flugplatzes stärker in den Fokus.
Ausschlaggebend für die behördlichen Maßnahmen war letztlich die Hindernis-Situation im Umfeld des Flugplatzes. Aufgrund des umliegenden Bewuchses entsprach der Betrieb nicht mehr vollumfänglich den Anforderungen der Zivilflugplatz-Verordnung. In der Folge wurde der Betrieb auf eine Einbahnregelung beschränkt: Landungen und Starts sind seither ausschließlich aus beziehungsweise in Richtung Lechtal möglich – unabhängig von der Windrichtung.
Sicherheitsaspekte im Fokus
Diese Regelung bringt operationelle Herausforderungen mit sich. Die erzwungene Betriebsrichtung kann insbesondere bei ungünstigen Windverhältnissen sicherheitsrelevant sein. Entsprechend hoch ist der Druck auf alle Beteiligten, eine tragfähige und sichere Lösung zu finden.
Im Rahmen eines behördlich beauftragten luftfahrttechnischen Gutachtens wurde die Frage untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein eingeschränkter Betrieb trotz der bestehenden Hindernissituation vertretbar ist. Grundlage hierfür ist ein von der Haltergemeinschaft vorgelegtes Betriebskonzept, das eine schrittweise Wiederaufnahme vorsieht.
Zwei-Phasen-Modell und laufendes Verfahren
Gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Reutte wurde ein zweistufiges Vorgehen definiert. In einer ersten Phase erfolgt die derzeitige, vorübergehend eingeschränkte Nutzung. Diese ist unter anderem durch entsprechende NOTAMs geregelt und erfordert von Pilotinnen und Piloten eine besonders sorgfältige Flugvorbereitung.
Parallel dazu laufen die Verfahren zur Wiederherstellung eines uneingeschränkten Betriebs. Trotz bereits durchgeführter Vermessungen sowie naturschutzrechtlicher Genehmigungen für notwendige Rodungsmaßnahmen im Herbst 2023 ist eine automatische Freigabe bislang ausgeblieben. Stattdessen wurde ein umfassendes luftfahrtrechtliches Verfahren eingeleitet.
Die zuständige Behörde prüft derzeit intensiv die eingereichten Vorschläge für An- und Abflugverfahren. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die flugbetriebliche Umsetzbarkeit sowie die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen.
Verein setzt auf baldige Entscheidung
Für den Flugsportverein Reutte-Höfen ist die anhaltende Einschränkung nicht nur operativ, sondern auch wirtschaftlich belastend. Entsprechend groß ist die Hoffnung auf eine zeitnahe Entscheidung der Behörden.
Die Verantwortlichen gehen derzeit davon aus, dass im Laufe des Frühjahrs eine Lösung gefunden werden könnte. Ziel bleibt die vollständige Wiederherstellung eines flexiblen Flugbetriebs, bei dem Starts und Landungen wieder entsprechend der jeweiligen Windverhältnisse durchgeführt werden können.
Bis dahin gilt: Der Flugbetrieb in Reutte-Höfen bleibt möglich – jedoch unter klar definierten Einschränkungen und mit besonderem Augenmerk auf eine sorgfältige fliegerische Planung.

