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Flugverkehr mit Südafrika eingeschränkt

Deutschland beschränkt wegen der neuen Virusvariante den Flugverkehr mit Südafrika. Kanzleramtsminister Braun sprach von „sehr großen Sorgen“. Andere Länder erließen ähnliche Einschränkungen. Die Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus im südlichen Afrika hat international Besorgnis ausgelöst. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen hoch ansteckend sein könnte und zudem den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte.

Die Bundesregierung schränkt den Flugverkehr mit Südafrika deswegen ein. Die Regelung trete in der kommenden Nacht in Kraft, Fluggesellschaften dürften dann nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern, teilte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit. Gegebenenfalls seien auch Nachbarländer Südafrikas betroffen. „Wir waren, sind und bleiben bei der Einreise vorsichtig“, betonte Spahn. „Diese neu entdeckte Variante besorgt uns. Daher handeln wir hier proaktiv und frühzeitig. Das letzte, was uns jetzt noch fehlt, ist eine eingeschleppte neue Variante, die noch mehr Probleme macht.“

Bitte an Rückkehrer um freiwillige Tests
Er rief Rückkehrer aus Südafrika dazu auf, sich freiwillig in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test zu machen. Er könne die an diesem Freitag und in den vergangenen Tagen aus Südafrika eingereisten Menschen nur zu diesem Schritt auffordern, eine rechtliche Handhabe habe er nicht, sagte Spahn. Der geschäftsführende Kanzleramtsminister Helge Braun hatte zuvor im ARD-Morgenmagazin eine rasche Entscheidung zu Flugbeschränkungen bereits angekündigt. Auch ihm selbst mache die Variante „sehr große Sorgen“.

RKI-Chef Lothar Wieler sagte, die Variante sei in Deutschland noch nicht entdeckt worden. „Bis 9.30 Uhr ist mir nicht bekannt, dass in Europa oder in Deutschland diese Variante bislang gefunden wurde“, sagte Wieler in der Bundespressekonferenz. Zugleich betonte er: „Wir sind tatsächlich in sehr großer Sorge.“

Die Lufthansa teilte mit, sie halte die Flugverbindungen nach Südafrika vorerst aufrecht. „Wir setzen die Vorgaben um und werden weiter fliegen, auch um Menschen nach Hause zu bringen und Fracht zu transportieren“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Lufthansa beobachte die Lage intensiv und halte sich an alle gesetzlichen Auflagen und Regeln. Quelle: ‚ARD / Tagesschau‚.

Verlängerung der „Grundsätze für den Flugbetrieb“

Die zehnte Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV verlängert noch einmal die Gültigkeit der „Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb„. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.

Vinon für Anwohner gesperrt, für Ausländer offen

Folgende Meldung erreicht uns aus Südfrankreich:
Die neuesten staatlichen COVID-Lockdown-Maßnahmen betreffen ab 20. März während der kommenden vier Wochen 16 französische Departemente: Aisne, Alpes-Maritimes, Essonne, Eure, Hauts-de-Seine, Nord, Oise, Paris, Pas-de-Calais, Seine-et-Marne, Seine-Saint-Denis, Seine-Maritime, Somme, Val-de-Marne, Val-d’Oise, Yvelines. In all diesen Regionen sind Reisen verboten, außer man kann zwingende oder berufliche Gründe geltend machen. Ausserdem darf man sein Haus nur in einem Umkreis von 10 km verlassen.

Das heißt in der praktischen Anwendung, wenn Sie in einem dieser Departments wohnen, dürfen Sie in Vinon NICHT fliegen (u.a., weil Sie den Flugplatz mit der 10-km-Regel nicht mehr erreichen können). Für alle anderen bleibt die fliegerische Tätigkeit bei der AAVA möglich, sofern man die geltenden Gesundheits-Vorschriften und die Sperrstunde, die auf 19h lokal festgesetzt wurde, einhält.

Quelle: AAVA Vinon.

Besonderes Dankeschön an die KrankenpflegerInnen

Die AAVA in Vinon offerierte 25 Pflegekräften des Krankenhauses von Manosque einen halbstündigen Himmels-Spaziergang in mehr als 1000 m Höhe in einem Segelflugzeug. Die AAVA dankte damit den PflegerInnen, die auf dem Höhepunkt der Coronavirus-Krise das Sonnenlicht kaum mehr zu Gesicht bekamen.

Der Verein unter dem Vorsitz von Noël Faucheux hat sich diese Aktion schon seit mehreren Monaten überlegt. Durch die Vermittlung des Pilotenarztes Yves Bodin wurde die Idee dem Krankenhaus-Zentrum vorgestellt. Gleichzeitig machte sich die AAVA auf die Suche nach Partnern für die Finanzierung der Aktion. Durance Lubéron Verdon Agglomération, die Domaine Saint-Jean-lez-Durance, Crédit Agricole, Pom’Alpes sowie die Versicherer AéroPrévoyance und Air Courtage beglichen die Rechnungen für die Flüge, während Etal Plus für das reichhaltige Buffet sorgte.

Noel Faucheux konnte etwa sechzig Freiwillige für die Veranstaltung mobilisieren. Vier Schleppflugzeuge standen ab 9.30 Uhr für die Starts bereit. Herzliche Gratulation von der flieger.news-Redaktion zu dieser gelungenen Aktion! Quelle: ‚La Provence‚.

Grundsätze für den Flugbetrieb

Gestützt auf die in der Pressekonferenz am 15.04.2020 vonHerrn Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler angekündigten „Lockerung der Regelungen im Sportbetrieb“, die in Form der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BGBl. II 197/2020(COVID-19-Lockerungsverordnung –COVID-19-LV) am 30.04.2020verlautbart wurden, empfiehlt der Österreichische Aero-Club als Sport-Fachverband für den gesamten Flugsport in Österreich die Ausübung jeglicher Art von Flugsport nur unter Berücksichtigung und Einhaltung der hier abrufbaren Grundregeln.