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Flugplatz-Restaurant musste wegen Lockdown Bier loswerden

Im Lager des Flugplatz-Restaurants «The Hangar» in Buttwil erreichen die Getränkevorräte bald das Ablaufdatum. Seit Februar offerierten die Betreiber Bier, Most und Mineral zum Spezialpreis. Seit zwei Monaten ist der Zapfhahn abgestellt, der Kühlschrank mit den Getränken brummt nicht mehr. Mit dem behördlich verordneten Lockdown im Dezember steht auch das Beizenleben im Restaurant „The Hangar“ beim Flugplatz Buttwil still. Wann der Betrieb von Pächter Peter Stutz, der das Restaurant seit April 2018 führt, wieder Gäste empfangen darf, weiss niemand. Die Lage ist schwierig. „Trotzdem haben wir aufgrund von vorausschauender Planung die Verluste so gering wie möglich halten können, und alle unsere Verbindlichkeiten gegenüber Dritten konnten erfüllt werden», heisst es auf der Facebook-Seite des «The Hangar». Ohne Kundschaft kann allerdings auch nichts verkauft werden, weshalb sich die Vorräte im Lager stapelten. Das wird, je länger der Lockdown dauert, zu einem Problem. Ursprünglich wollte Peter Stutz nur das Mineralwasser verkaufen. «Doch mit dem neuesten Bundesratsentscheid und der Lockdown-Verlängerung wurde nun auch den Bier- und Mostvorrat angeboten. Quelle: «Aargauer Zeitung».

Vinon für Anwohner gesperrt, für Ausländer offen

Folgende Meldung erreicht uns aus Südfrankreich:
Die neuesten staatlichen COVID-Lockdown-Maßnahmen betreffen ab 20. März während der kommenden vier Wochen 16 französische Departemente: Aisne, Alpes-Maritimes, Essonne, Eure, Hauts-de-Seine, Nord, Oise, Paris, Pas-de-Calais, Seine-et-Marne, Seine-Saint-Denis, Seine-Maritime, Somme, Val-de-Marne, Val-d’Oise, Yvelines. In all diesen Regionen sind Reisen verboten, außer man kann zwingende oder berufliche Gründe geltend machen. Ausserdem darf man sein Haus nur in einem Umkreis von 10 km verlassen.

Das heißt in der praktischen Anwendung, wenn Sie in einem dieser Departments wohnen, dürfen Sie in Vinon NICHT fliegen (u.a., weil Sie den Flugplatz mit der 10-km-Regel nicht mehr erreichen können). Für alle anderen bleibt die fliegerische Tätigkeit bei der AAVA möglich, sofern man die geltenden Gesundheits-Vorschriften und die Sperrstunde, die auf 19h lokal festgesetzt wurde, einhält.

Quelle: AAVA Vinon.