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Pipistrel mit kolumbianischen Musterzulassungen

Der Flugzeughersteller Pipistrel hat von der kolumbianischen Zivilluftfahrtbehörde (Aerocivil) die Musterzulassung für drei seiner Flugzeugmodelle erhalten.

Die Zulassung umfasst die Modelle Explorer, Velis Club sowie die Spezialvariante X-Eye, die auf dem Explorer basiert und für Luftvermessungs-Aufgaben konzipiert ist. Mit dieser Zertifizierung ist Pipistrel das erste Unternehmen, das eine Musterzulassung nach der neuen kolumbianischen Bauvorschrift für sehr leichte Flugzeuge (RAC-VLA) erhält.

Zertifizierte Modelle

Die erteilte Musterzulassung eröffnet dem slowenischen Hersteller den Zugang zum kolumbianischen Markt für Flugzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor. Die zertifizierten Modelle sind:

  • Pipistrel Explorer (Virus SW 121A): Dieses Modell, das bereits 2021 die EASA-Musterzulassung erhielt, ist für Tag- und Nacht-VFR-Flüge sowie für beabsichtigtes Trudeln zugelassen. Es verfügt über ein IFR-fähiges Avionik-Paket und ist aufgrund seiner Leistungs-Charakteristik für den Betrieb in unterschiedlichen Höhen und Temperaturen ausgelegt.
  • Pipistrel Velis Club: Eine Variante, die auf dem Modell Virus SW 121 basiert und primär für die Flugausbildung entwickelt wurde.
  • Pipistrel X-Eye: Eine für die X-Eye AG entwickelte Plattform für Luftvermessung und Fernerkundung. Das auf dem Explorer 121A basierende System kann für Anwendungen wie 3D-Modellierung, Pipeline-Inspektionen und Umweltanalysen eingesetzt werden.

Die Zertifizierung nach RAC-VLA-Standard bestätigt die Konformität der Pipistrel-Flugzeuge mit den lokalen Bau- und Betriebsvorschriften und ermöglicht deren Verkauf und Betrieb in Kolumbien.

Pilotenberechtigungs-Ausnahme-Bestimmungen für „Pipistrel Virus SW 128, Velis Electro“ verlängert

Mit NfL 2021-1-2339 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bestimmungen festgelegt, die den Betrieb des Luftfahrzeuges Pipistrel Virus 128 SW (Velis Elektro) sowie die Ausbildung auf diesem Luftfahrzeug ermöglichen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinverfügung endete am 30.06.2023. Dieser Zeitraum wurde im Jahr 2021 gewählt, da davon ausgegangen worden ist, dass das EU-Verordnungsgebungs-Verfahren RMT.0678 bis dahin abgeschlossen worden und somit ein regulärer Einsatz von elektrisch angetriebenen Kleinflugzeugen in Ausbildungseinrichtungen möglich sei. Da dies bisher nicht erfolgt ist, wird der Betrieb des genannten Luftfahrzeuges unter den in der NfL 2021-1-2339 genannten Bedingungen bis zum 30.06.2025 genehmigt. Quelle/vollständiger Inhalt: ‚DAeC / Bundesministeriums für Verkehr‚.