Die (Schweizerische) Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Detailberatung zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) abgeschlossen und die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen für die kommende Session verabschiedet. Für die Leichtaviatik ergeben sich folgende zentrale Neuerungen:
- Ultraleichtflugzeuge: Der ergänzte Art. 51 sieht die Zulassung von Ultraleicht-Flugzeugen bis 600 kg Abfluggewicht vor. Diese Kategorie wird damit analog zu den europäischen Regelungen ins Schweizer Recht aufgenommen.
- Zollflugplätze: Art. 9 betreffend Zollflugplätze soll aufgehoben werden. Die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge werden an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen.
- Alkoholkontrollen: Die Ausweitung der Kontrollen auf das Bodenpersonal beschränkt sich auf Flughäfen mit EU-Zertifizierung. Regionalflugplätze und Flugfelder sind davon ausgenommen.
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) war an der Vorbereitung dieser Anpassungen beteiligt.
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