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Segelflugzeug-Aufbau – aber richtig

Statistische Daten der EASA und einige Berichte über Vorkommnisse deuten auf eine Reihe von Vorfällen hin, die auf eine unsachgemäße Ausführung der Montage-Verfahren und deren anschließende Überprüfung zurückzuführen sind.

Die Art dieser Vorfälle lässt sich wie folgt gruppieren:

  • Hauptflügel nicht korrekt aufgebaut und verbunden.
  • Höhenleitwerk nicht korrekt angeschlossen.
  • Nicht oder nicht korrekt angeschlossene Steuerungen.
  • Nicht oder nicht korrekt befestigte Steuerverbindungen.

Die Gründe für diese Vorfälle lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Aufbau-Verfahren wurde unterbrochen; die Person, die den Aufbau durchführte, war abgelenkt oder wurde unterbrochen und hat deshalb wichtige Schritte ausgelassen.
  • Das Aufbau-Verfahren wurde nicht korrekt befolgt.
  • Die Person, die den Aufbau durchführte, kannte das Verfahren nicht genau.
  • Die mechanischen Prinzipien der Verbindung und/oder ihrer Sicherung wurden von der Person, die den Aufbau durchführte, nicht verstanden.
  • Die Verbindungen und/oder Sicherungen wurden nicht oder nicht korrekt kontrolliert.
  • Es wurde keine korrekte Kontrolle durchgeführt.

Montage von Kameras an Flugzeugen

Anlässlich einer Vorfeld-Inspektion eines unserer Inspektorenteams wurde beobachtet, wie ein Flugzeug mit einer auf dem Flügel montierten Kamera startete. Nach der Landung wurden nur noch Klebebandreste vorgefunden. Nach Rücksprache mit dem Piloten konnte festgestellt werden, dass sich die Kamera bei der Landung mitsamt der Befestigung vom Flugzeug separiert hatte. In der Stellungnahme gab der Pilot bekannt, dass er sich hinsichtlich allfälliger rechtlicher Grundlagen und Konsequenzen keine Gedanken gemacht hatte. Vermehrt tauchen auch auf sozialen Netzwerken (wie zum Beispiel „Youtube“ und „Facebook“) vergleichbare Videos auf, welche darauf schliessen lassen, dass der vorgenannte Vorfall kein Einzelfall ist. Mehrere Meldungen (SWANS, durch Flugplatzleiter und Piloten) sowie verschiedene Beobachtungen des BAZL deuten darauf hin, dass die Kameras meistens an die Flugzeugstruktur angebracht werden.

Anweisung/Empfehlung
Das BAZL weist darauf hin, dass das Anbringen von Kameraausrüstungen oder Halterungen das Betriebsverhalten, die Aerodynamik oder das Schwingungsverhalten des Luftfahrzeugs negativ beeinflussen kann. Dies kann die Besatzung oder Dritte gefährden. In diesem Sinn handelt es sich um genehmigungspflichtige Änderungen am Luftfahrzeug, für welche entsprechende Nachweise erforderlich sind. Quelle: ‚BAZL‚.