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Autobahn-Gebühren in Frankreich

In Sachen Autobahnmaut setzt Frankreich nicht auf eine Vignette wie Österreich oder die Schweiz, sondern rechnet jeden einzelnen gefahrenen Straßenabschnitt ab. Doch wie genau funktioniert das? Welche Zahlungsarten werden akzeptiert? Und wie bezahlt man bei den neuen Mautbrücken, an denen man nicht mehr anhalten muss? Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz fasst wichtige Informationen zur Autobahnmaut in Frankreich zusammen.

Mautstellen
Die französischen Autobahnen sind in zahlreiche Mautabschnitte unterteilt, die einzeln abgerechnet werden. Aus diesem Grund wird man immer wieder für kleinere oder größere Beträge zur Kasse gebeten. Wer oft auf französischen Autobahnen unterwegs ist und nicht andauernd zum Bezahlen anhalten möchte, kann auf ein Gerät zur elektronischen Mauterfassung, eine sogenannte Mautbox, zurückgreifen. Der Preis für die zurückgelegten Autobahnkilometer bleibt gleich. Doch man kann dadurch Zeit sparen.

Télépéage – elektronische Mauterfassung per Mautbox
Nicht nur zur Ferienzeit oder während Stoßzeiten ist es angenehm, wenn man mit bis zu 30 km/h durch eine Mautstelle fahren kann. Möglich ist dies allerdings nur mit einem Gerät zur elektronischen Mauterfassung, einer sogenannten Mautbox, und einem entsprechenden Abonnement. Die gefahrenen Autobahnkilometer kosten den gleichen Preis. Hinzu kommt der Preis fürs Abonnement. Man spart also kein Geld, sondern Zeit.

Mautbrücken – Free-Flow-Maut auf französischen Autobahnen
Auf der A4 bei Boulay im Departement Moselle wurde bereits 2019 eine einzelne Mautstelle durch eine Mautbrücke ersetzt. 2022 folgte als erste Autobahn mit Free-Flow-Maut („péage en flux libre“) die A79 im Departement Allier. Nach diesen Testläufen geht es nun an die stark befahrenen Strecken. Im Juni 2024 wurden die Free-Flow-Mautbrücken auf der A14 von Paris Richtung Normandie in Betrieb genommen. Der restliche Abschnitt bis zur Küste über die A13 wird im Dezember 2024 folgen. Geplant sind weitere Strecken wie die A69 oder auch die A40.

Wie funktioniert die Free-Flow-Maut?
Es handelt sich um ein schrankenloses Mautsystem. Alle Fahrzeuge, die unter einer Mautbrücke hindurchfahren, werden mithilfe von Kameras erfasst. Anhand der Kennzeichen wird ermittelt, welche Distanz das jeweilige Fahrzeug auf der kostenpflichtigen Autobahn zurückgelegt hat. Durch die Abschaffung der Mautstellen wird der Verkehr flüssiger und laut den Autobahnbetreibern sinkt auch die Unfallgefahr, da es nicht mehr notwendig ist, zum Bezahlen anzuhalten. Die ebenfalls angepriesene Zeitersparnis gilt allerdings nur für automatisierte Bezahlungsmethoden. Wer keine Mautbox hat oder beim Autobahnbetreiber registriert ist, muss entweder an einem Automaten anhalten oder im Nachhinein online zahlen. Quelle: ‚Centre Européen de la Consommation‚.

-> Weiterer Bericht.

Sind auch Wohnmobile von der neuen Lkw-Maut betroffen?

Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner. Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.

Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.

Probleme bei Lkw- oder Bus-Ausbau
Wie viele Campingfahrzeuge sind also tatsächlich betroffen von der neuen Lkw-Maut? „Das wissen wir nicht genau“, sagt ADAC Experte Zöllner, „sicher nur ein kleiner Teil.“ Es gebe aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, „die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen“, auch wenn sie zugelassen sind als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil).

Einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. „Selbstausbauer nutzen zum Beispiel Lkw, Unimogs mit Kastenaufbau oder montieren einen Wohnwagen ohne Räder auf die Pritsche“, so Zöllner. Von außen sei auch nicht zu erkennen, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen habe, es könne auf- oder abgelastet sein.

Zulassung als Wohnmobil statt Lkw
Was können Besitzer von Campingfahrzeugen tun, die nicht sofort als Wohnmobil erkennbar oder die als Lkw zugelassen sind, wenn sie künftig Mautprobleme vermeiden wollen? Das BALM empfiehlt „aus Praktikabilitätsgründen“, unter anderem zur Vorlage von Fahrzeugdokumenten bei Kontrollen, eine Zulassung als ‚Sonstiges Kfz Wohnmobil‘.

Gerade bei älteren Basisfahrzeugen lohne sich das Rechenexempel zwischen der Zulassung „Lkw“ und „M1 SA Wohnmobil“, weiß ADAC Verkehrsexperte Jürgen Berlitz – vorausgesetzt, man benutzt häufiger Autobahnen oder Bundesstraßen. Zusammen mit der neuen CO₂-Abgabe könnten relevante Kilometerkosten entstehen.

Aber: Im Grunde kann auch ein Lkw von der Mautpflicht befreit bleiben, wenn er ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird. Die aufwendige Beweislast gegenüber der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH liegt allerdings beim Halter.

Neue Grundlage für die Maut
Entscheidend für die Berechnung der Maut ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in bestimmten Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind mehr Fahrzeuge betroffen. Dies gilt auch für Wohnmobil-Fahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen „abgelastet“, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten. Quelle: ‚ADAC‚.

Maut für Wohnmobile mit 3.5 t

Österreich: Im Bundesstraßen-Mautgesetz wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen ‚höchstzulässigen Gesamtgewicht‘ ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos, ist es aber nicht.

Durch die Umstellung der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen und damit eine GO-Box brauchen. Denn viele haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen ‚abgelastet‘, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können und viele Fahrzeuge wurden bereits ‚abgelastet‘ ausgeliefert.

Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes vom 16. November: BGBLA_2023_I_142

Die wichtigsten Änderungen für Wohnmobilisten im Überblick:
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .

Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box! Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.

Tipp: Die Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse auf 3.500 kg kann durch Umbaumaßnahmen und je nach Fahrzeugtyp möglich sein. Bitte wenden Sie sich für Anfragen dazu an den Wohnmobilhändler Ihres Vertrauens oder treten Sie mit einem Ziviltechniker in Kontakt. https://ziviltechniker.at -> Befugnis: Fahrzeugtechnik

Was bedeutet in der Praxis?
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf. Neben klassisch gebauten Campervans, teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch umgebaute Kastenwägen. Je nach Schadstoffklassse kostet eine Strecke von 500 Kilometern, wie Wien – Spielfeld und retour, zwischen 107 und 135 Euro. Für einen 2-Achser, wohlgemerkt. Quelle: ‚Campingclub.at‚.