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Maut für Wohnmobile mit 3.5 t

Österreich: Im Bundesstraßen-Mautgesetz wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen ‚höchstzulässigen Gesamtgewicht‘ ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos, ist es aber nicht.

Durch die Umstellung der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen und damit eine GO-Box brauchen. Denn viele haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen ‚abgelastet‘, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können und viele Fahrzeuge wurden bereits ‚abgelastet‘ ausgeliefert.

Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes vom 16. November: BGBLA_2023_I_142

Die wichtigsten Änderungen für Wohnmobilisten im Überblick:
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .

Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box! Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.

Tipp: Die Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse auf 3.500 kg kann durch Umbaumaßnahmen und je nach Fahrzeugtyp möglich sein. Bitte wenden Sie sich für Anfragen dazu an den Wohnmobilhändler Ihres Vertrauens oder treten Sie mit einem Ziviltechniker in Kontakt. https://ziviltechniker.at -> Befugnis: Fahrzeugtechnik

Was bedeutet in der Praxis?
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf. Neben klassisch gebauten Campervans, teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch umgebaute Kastenwägen. Je nach Schadstoffklassse kostet eine Strecke von 500 Kilometern, wie Wien – Spielfeld und retour, zwischen 107 und 135 Euro. Für einen 2-Achser, wohlgemerkt. Quelle: ‚Campingclub.at‚.

Segelflugzeug-Seilwinde zieht Wohnmobile von der Piste

Die Wohnmobile der Drachenflieger drohen nach dem ins Wasser gefallenen Drachenfest festzustecken. Doch eine Schlammschlacht lässt sich noch verhindern. Der Abbruch des Drachenfests Kamen Kite hatte sich noch nicht überall herumgesprochen, als nach einem verregneten Samstagnachmittag und -abend der Sonntag begann. Denn nach Tagesanbruch tauchten einzelne Besucher auf, die von der Entscheidung der Veranstalter am Vorabend noch nichts mitbekommen hatten. „Ein kleines Mädchen kam mit seinem Papa und einem Drachen“, berichtete Organisationschefin Katja Herbold am Montag. Die Nachzügler durften den Drachen dann steigen lassen, während sich die knapp 100 Drachenflieger mit ihren Wohnmobilen und Wohnwagen-Gespannen nacheinander auf die Heimreise machten.

Das ging nicht ohne technische Unterstützung der Luftsportfreunde Kamen/Dortmund. „Sie haben ihre Seilwinde herausgeholt, um die Drachenflieger vom Platz herunterzubekommen“, sagte Herbold. Die abreisenden Gäste hätten geduldig gewartet, bis sie mit ihrem Wohnmobil an die Reihe kamen. „Die Zuschauer, die noch kamen, hatten ein tolles Schauspiel“, kommentierte Herbold den ungewohnten Anblick. Die Graspiste des Segelflugplatzes war nach den Regenfällen am Samstag durchweicht. Dadurch drohte die Abfahrt mit den schweren Fahrzeugen zu einer Schlammschlacht zu werden – mit der Gefahr, stecken zu bleiben. Nur einzelne Fahrzeuge mussten mit einem Traktor abgeschleppt werden. Die Nachzügler unter den Zuschauern konnten nicht nur Drachen steigen lassen, sondern auch Gutscheine der Luftsportfreunde Kamen/Dortmund für einen Rundflug kaufen. Quelle: ‚Hellweger Anzeiger‚.