Österreich: Im Bundesstraßen-Mautgesetz wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen ‚höchstzulässigen Gesamtgewicht‘ ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos, ist es aber nicht.
Durch die Umstellung der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen und damit eine GO-Box brauchen. Denn viele haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen ‚abgelastet‘, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können und viele Fahrzeuge wurden bereits ‚abgelastet‘ ausgeliefert.
Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes vom 16. November: BGBLA_2023_I_142
Die wichtigsten Änderungen für Wohnmobilisten im Überblick:
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box! Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.
Tipp: Die Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse auf 3.500 kg kann durch Umbaumaßnahmen und je nach Fahrzeugtyp möglich sein. Bitte wenden Sie sich für Anfragen dazu an den Wohnmobilhändler Ihres Vertrauens oder treten Sie mit einem Ziviltechniker in Kontakt. https://ziviltechniker.at -> Befugnis: Fahrzeugtechnik
Was bedeutet in der Praxis?
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf. Neben klassisch gebauten Campervans, teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch umgebaute Kastenwägen. Je nach Schadstoffklassse kostet eine Strecke von 500 Kilometern, wie Wien – Spielfeld und retour, zwischen 107 und 135 Euro. Für einen 2-Achser, wohlgemerkt. Quelle: ‚Campingclub.at‚.