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Wenn Regeln Unsicherheit erzeugen

Mehr Vorschriften bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit. Das zeigt eine Analyse zur Allgemeinen Luftfahrt, die das Konzept der «regulatorischen Unsicherheit» untersucht.

Autor des französischsprachigen Original-Artikels: Jean-Gabriel Charrier, Mentalpilote

In risikobehafteten Tätigkeiten gilt Regulierung als zentrales Sicherheits-Instrument. Normen, Verfahren und Kontrollpflichten setzen einen verbindlichen Mindeststandard und begrenzen gefährliche Improvisation. Doch eine Regel erzeugt Sicherheit nur dann, wenn sie von den Betroffenen verstanden, akzeptiert und im Alltag gelebt wird.

Die französische Studie *Icare enchaîné ou l’insécurité réglementaire* am Beispiel der Allgemeinen Luftfahrt zeigt, dass Regulierung auch gegenteilige Effekte haben kann. Wird eine Vorschrift als bürokratisch, praxisfern oder von oben auferlegt empfunden, verliert sie ihre eigentliche Funktion. Statt Risikobewusstsein zu fördern, erzeugt sie formale Konformität: Die Regel wird eingehalten – oder umgangen –, ohne dass die Verbindung zum realen Risiko noch hergestellt wird.

Zwei Sicherheitskonzepte

Die Autoren unterscheiden zwei grundlegende Ansätze. Die regelbasierte Sicherheit setzt auf externe Vorgaben, Kontrolle und Pflichten. Die angeeignete Sicherheit hingegen entsteht, wenn die Akteure das Risiko selbst verstehen, konkrete Situationen diskutieren und Anomalien zurückmelden. In diesem Fall wird die Regel nicht abgeschafft, sondern sinnvoll eingebettet: Sie unterstützt Entscheidungen, anstatt sie zu ersetzen.

Regulatorische Unsicherheit entsteht genau im Zwischenraum: Die Vorschrift existiert, wird aber von den Anwendern nicht mehr mit dem tatsächlichen Risiko verknüpft. Konformität verdrängt Wachsamkeit.

Gegenseitiges Misstrauen

Eine Begleitstudie beleuchtet die Perspektive der Regulierungsbehörden. Auch dort besteht Unsicherheit – nämlich darüber, ob die Akteure in der Lage sind, sich selbst zu regulieren. Die Folge ist eine klassische Spannung: Piloten und Betreiber empfinden die Vorschriften als zu komplex und praxisfern; die Behörden befürchten, dass Lockerungen die Sicherheit gefährden. Beide Seiten misstrauen einander, und in diesem Raum verliert die Regel ihre primäre Funktion.

Relevanz über die Luftfahrt hinaus

Die Schlussfolgerung gilt nicht nur für die Aviatik. In allen sicherheitskritischen Bereichen stellt sich dieselbe Frage: Erzeugen die geltenden Vorschriften tatsächlich Sicherheit – oder nur Konformität?

«Regulatorische Unsicherheit entsteht, wenn die von Institutionen vorgeschriebene Sicherheit mit der Sicherheit in Konflikt gerät , die von den Akteuren vor Ort gelebt, verstanden und praktiziert wird.»

Die Antwort liegt nicht in mehr Regeln, aber auch nicht in deren Abschaffung. Entscheidend ist, ob Vorschriften praxisnah, verständlich und glaubwürdig genug sind, um von den Betroffenen wirklich übernommen zu werden.

Kompaktkurse in Spitzerberg

In der Zeit von Mo. dem 3. April bis Sa. dem 22. April (Osterkurs) wird ganztägig (Zeiten sind wetterabhängig ) – auch an den WE – Flugschulbetrieb, abends oder bei Schlechtwetter Theorieunterricht angeboten werden. Ein, vom Wetter unabhängiger, Segelflugsimulator kann genutzt werden. Der Kurs ist als Anfängerkurs mit dem Schwerpunkt Windenstart konzipiert. Je nach Schulungsfortschritt ist die Erweiterung auf F-Schlepp bzw. Eigenstart vorgesehen. Es ist auch möglich, innerhalb dieser Zeit nur tageweise an der Ausbildung teilzunehmen.

Ab dem 10.Juli bis zum 29.Juli (Sommerkurs) wird es einen zweiten Kompaktkurs geben. Dieser ist ebenfalls als Anfängerkurs, aber auch für die Fortgeschrittenen – Ausbildung des „Osterkurses“ ausgelegt. Eine besondere Serviceleistung bieten unsere ehrenamtlichen Ausbilder an – bei entsprechendem Bedarf kann auch individuell eine weiterführende Flugausbildung an den WE vereinbart werden!

Ein gewisser „Wohlfühlfaktor“ ist zum Erreichen der fliegerischen Ziele sehr hilfreich. Ein hervorragendes Restaurant und eine Hotelanlage mit vielfältigem Angebot, lassen in dieser Hinsicht keine Wünsche offen ! Sonderkonditionen für unsere FSZ-Mitglieder!

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Zu heftige Leistungserhöhung bei Go-around

Vorgeschichte und Flugverlauf
Der Pilot befand sich in der Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (Private Pilot Licence Aeroplane – PPL(A)). Am Morgen des Unfalltages flog er zusammen mit seinem Fluglehrer am Doppelsteuer Platzrunden und führte dabei drei Aufsetzen mit Durchstarten (touch-and-go) und eine Abschlusslandung aus. Beide beurteilten diesen Übungsflug als zufriedenstellend, weshalb sowohl der Fluglehrer als auch der Pilot zum Schluss kamen, dass er nun bereit sei für den ersten gemäss Lehrplan der Flugschule (syllabus) anstehenden Alleinflug.

Um 09:29 Uhr startete der Pilot mit dem als HB-SRB eingetragenen Motorflugzeug Aero AT-3 auf der Piste 14 des Flughafens Bern-Belp (LSZB) zu seinem ersten Alleinflug. Nach der ersten, normal verlaufenen Platzrunde leitete der Pilot den Landevorgang zu hoch ein. Das Flugzeug setzte hart auf der Piste auf und hob wieder ab, worauf der Pilot einen Durchstart (go around) einleitete. In der Folge drehte das Flugzeug nach links ab.

In der Linkskurve nahm das Flugzeug eine hohe Querlage ein, schlug aus geringer Höhe im Bereich des Rollweges A auf den Boden auf und kam schliesslich unter dem Flügel eines geparkten Linienflugzeuges zum Stillstand. Der Pilot blieb unverletzt. Die HB-SRB wurde zerstört. Es entstand leichter Drittschaden am geparkten Verkehrsflugzeug

Flugeigenschaften
Da sich auf dem Flughafen Bern vor Jahresfrist ein vergleichbarer Unfall mit einem Flugzeug desselben Baumusters ereignete (vgl. Kapitel 1.6), führte die SUST Versuchsflüge durch, um allfällig bestehende kritische Flugeigenschaften dieses Baumusters zu erkennen. Dabei wies das Flugzeug grundsätzlich gutmütige, einem Schulflugzeug entsprechende Flugeigenschaften auf. Allerdings zeigt das Flugzeug-Muster beim Einleiten des Durchstarts nahe der Abrissgeschwindigkeit die Tendenz, nach links zu rollen, insbesondere dann, wenn die Leistungserhöhung rasch erfolgt.

Angaben zum Lehrplan und Ausbildungsverlauf
Der Syllabus war in 10 Stufen gegliedert. Der Pilot befand sich in der vierten Stufe «Festigungsphase und erste Alleinflüge», die wie folgt in mehrere Lektionen aufgeteilt war. Beim vorliegenden Unfallflug handelte es sich um die Lektion 4.4; diese sieht zwei touch-and-go und eine Landung vor. Die vorausgehende Lektion gemäss 4.2 war innerhalb eines Jahres 26-mal wiederholt worden.

Flugführung
Die vorliegenden Angaben lassen den Schluss zu, dass der Pilot nach der ersten, normal verlaufenen Platzrunde den Landevorgang zu hoch einleitete, sodass das Flugzeug mit geringer Fluggeschwindigkeit und hoher Sinkrate hart auf der Piste aufsetzte. Nach dem Wiederabheben des Flugzeuges (bouncing) leitete der Pilot einen Durchstart (go-around) ein, was sicherheitsbewusst und der Situation angepasst war.

Das bouncing bei niedriger Geschwindigkeit schuf eine anspruchsvolle Ausgangslage für einen Durchstart. Nach der Leistungserhöhung drehte das Flugzeug nach links, was der zu erwartenden Reaktion eines Flugzeuges mit rechtdrehendem Propeller ohne Korrektur durch einen Piloten entspricht. Da keine Hinweise auf technische Mängel oder externe Störeinflüsse vorliegen, lässt sich diese Bewegung nur durch unangepasste Steuereingaben des Piloten während und nach der Leistungserhöhung erklären.

Seit dem Unfall getroffene Massnahmen
Infolge dieses zweiten Unfalls mit dem Baumuster AT-3 gab die Flugschule allen Fluglehrern den Auftrag, mit den Flugschülern in sicherer Flughöhe das Verhalten des Flugzeuges beim Einleiten des Durchstarts unter rascher Leistungssetzung zu erfliegen. Quelle: ‚SUST‚.