Der Flugbetrieb am Luftlandeplatz in Blumberg-Zollhaus ist neu geregelt. Das entschied das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart, nachdem der Luftsportverein Blumberg eine Erweiterung des Flugbetriebs beantragt hatte. Die neue Genehmigung gründet auf der bisherigen Genehmigung und berücksichtigt, wie beantragt, weitere, bereits vorhandene Luftfahrzeuge von Vereinsmitgliedern, für die bisher eine Sondergenehmigung nötig war. Nicht starten und landen dürfen Ultraleichthubschrauber, diesen Punkt hatte der Verein zurückgezogen, nachdem ein Mitglied mit so einem Fluggerät aus Blumberg wegging. Alexander Geisser vom Vorstandsteam des Luftsportvereins sagte auf Anfrage, es würden auch keine Hubschrauber, die mehr Lärm als andere Flugzeuge erzeugen, mehr landen, ausgenommen der Rettungshubschrauber – oder die Bundespolizei hätten einen Einsatz.
„Wir sind zufrieden und froh, dass die Tragschrauber zugelassen sind“
Bürgermeister Markus Keller sowie Werner Waimer, einer von 77 Einwendern aus Zollhaus, zeigten sich in einer Gemeinderatssitzung mit der Genehmigung zufrieden, und betonten, niemand wolle dem Verein das Fliegen grundsätzlich verbieten. Zufrieden zeigte sich auch Vorstandsmitglied Alexander Geisser vom Luftsportverein. „Wir sind zufrieden und froh, dass die Tragschrauber zugelassen sind.“ Die Genehmigung sei eine Integration der Flugzeuge, die schon am Platz vorhanden waren. Der Luftsportverein hatte im Mai 2020 beantragt, die Genehmigung des Sonderlandeplatzes Blumberg um die Kategorien Gewichtskraftgesteuerte UL (Trikes), Ultraleicht Tragschrauber und Ultraleicht Hubschrauber zu erweitern. Am Platz sind bereits zwei Tragschrauber stationiert, die nach Aussage des Vereins Mitgliedern gehören, aber für jede Flugbewegung eine Ausnahmegenehmigung benötigten. Dies sei der Grund für den Antrag gewesen, hieß es.
Das Regierungspräsidium hat die erstmals am 6. Dezember 1977 erlassende und mehrfach geänderte Genehmigung neu gefasst. Danach darf der Landeplatz von folgenden Arten von Luftfahrzeugen benutzt werden: Flugzeuge bis 1300 Kilogramm höchstzulässigem Fluggewicht sowie und Flugzeuge vom Muster Do 27, Fieseler Storch und Navion G/N 145. Ferner von Motorseglern (das Schleppflugzeug), die mit eigener Kraft starten, sowie von Segelflugzeugen und Motorseglern, die nicht mit eigener Kraft starten mit Winden und mit Flugzeugschleppstart; außerdem von Flugmodelle bis 20 Kilogramm Gesamtmasse sowie aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen moderner Bauart, deren Lärmpegelbegrenzung auf 60 dB(A) nachgewiesen werden kann. Schließlich noch von Gewichtskraftgesteuerten UL-Trikes und den beiden am Standort stationierten UL-Tragschraubern.
Naturschutzbehörden und -verbände trugen ebenfalls Bedenken hinsichtlich steigender Lärmimmissionen für die benachbarten Wohn- und Schutzgebiete vor, heißt es. Die Erweiterung der Genehmigung um UL Hubschrauber und UL Tragschrauber wurde abgelehnt. Weitere Einwendungen kamen von 77 Privatleuten aus Blumberg. Darin wurden überwiegend Belange des Lärmschutzes vorgetragen, aber auch Beschwerden wie das Nichteinhalten der bestehenden Platzrunde, Flugschleifen über Wohngebieten, sonntägliche Ruhestörung, Lärm durch Motoren auf Volllast im Schleppbetrieb sowie Störung der Flora und Fauna in umliegenden Landschafts- und Naturschutzgebieten durch den Flugplatz. Da dieser Teil der Einwendungen das Verfahren nicht betreffe, habe man dies nicht explizit zu würdigen, hieß es. Neben den bisherigen Bestimmungen gelten für die neuen Luftfahrzeuge zusätzlich: Es dürfen keine unnötigen Belästigungen für die Anwohner auftreten. Nicht erlaubt sind der Flugschulbetrieb mit den neuen Luftfahrzeugen außer vorgeschriebene Flüge mit Fluglehrern zum Zwecke der Lizenzerhaltung. Platzrundenbetrieb ist nicht erlaubt. Nach dem Start soll eine Rückkehr grundsätzlich nicht vor 30 Minuten Flugzeit erfolgen. Flugbetrieb der beiden aufgeführten UL-Tragschrauber ist nur Personen erlaubt, die Mitglieder des Luftsportvereins sind. Die Tragschrauber müssen wegen der Lärmminderung nach neuestem Stand der Technik ausgerüstet sein. Die umliegenden Ortschaften, sind – soweit unter flugsicherheitsrelevanten Belangen möglich – zu umfliegen. Ebenso die angrenzenden Naturschutzgebiete wie das Zollhausried.
Keine Ausweitung zu erwarten
Im Rahmen der Abwägung hat die Landesluftfahrtbehörde auch als maßgebend erachtet, dass der Flugplatz seit vielen Jahren schon ununterbrochen auf der Grundlage von Außenlandeerlaubnissen in dem Umfang genutzt wird, welcher der jetzt genehmigten Nutzung entspricht. Eine massive Ausweitung der Flugbewegungen ist somit ebenso wenig zu erwarten wie neue tatsächliche Betroffenheiten.
Aktuell stationiert sind am Luftlandeplatz Blumberg-Zollhaus nach Angaben des Vereins folgende Luftfahrzeuge: Motorisiert sind zwei Tragschrauber, die beide Mitgliedern gehören und für die bisher eine Sondergenehmigung benötigt wurde, zwei moderne Ultraleichtflächen-Flugzeuge, ein Oldtimer-Motorflugzeug sowie der moderne Vereins-Motorsegler SF25 zum Schleppen. Dazu kommen bis zu zwei gewichtskraftgesteuerte Motorschirme, so genannte Trike, die nur fliegen, wenn es absolut windstill ist. Nicht motorisiert sind die vier Vereinssegelflugzeuge sowie ein paar private Segelflugzeuge. Quelle: ‚Schwarzwälder-Bote‚.