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Blumberg: neue Genehmigung für Luftsportverein

Der Flugbetrieb am Luftlandeplatz in Blumberg-Zollhaus ist neu geregelt. Das entschied das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart, nachdem der Luftsportverein Blumberg eine Erweiterung des Flugbetriebs beantragt hatte. Die neue Genehmigung gründet auf der bisherigen Genehmigung und berücksichtigt, wie beantragt, weitere, bereits vorhandene Luftfahrzeuge von Vereinsmitgliedern, für die bisher eine Sondergenehmigung nötig war. Nicht starten und landen dürfen Ultraleichthubschrauber, diesen Punkt hatte der Verein zurückgezogen, nachdem ein Mitglied mit so einem Fluggerät aus Blumberg wegging. Alexander Geisser vom Vorstandsteam des Luftsportvereins sagte auf Anfrage, es würden auch keine Hubschrauber, die mehr Lärm als andere Flugzeuge erzeugen, mehr landen, ausgenommen der Rettungshubschrauber – oder die Bundespolizei hätten einen Einsatz.

„Wir sind zufrieden und froh, dass die Tragschrauber zugelassen sind“
Bürgermeister Markus Keller sowie Werner Waimer, einer von 77 Einwendern aus Zollhaus, zeigten sich in einer Gemeinderatssitzung mit der Genehmigung zufrieden, und betonten, niemand wolle dem Verein das Fliegen grundsätzlich verbieten. Zufrieden zeigte sich auch Vorstandsmitglied Alexander Geisser vom Luftsportverein. „Wir sind zufrieden und froh, dass die Tragschrauber zugelassen sind.“ Die Genehmigung sei eine Integration der Flugzeuge, die schon am Platz vorhanden waren. Der Luftsportverein hatte im Mai 2020 beantragt, die Genehmigung des Sonderlandeplatzes Blumberg um die Kategorien Gewichtskraftgesteuerte UL (Trikes), Ultraleicht Tragschrauber und Ultraleicht Hubschrauber zu erweitern. Am Platz sind bereits zwei Tragschrauber stationiert, die nach Aussage des Vereins Mitgliedern gehören, aber für jede Flugbewegung eine Ausnahmegenehmigung benötigten. Dies sei der Grund für den Antrag gewesen, hieß es.

Das Regierungspräsidium hat die erstmals am 6. Dezember 1977 erlassende und mehrfach geänderte Genehmigung neu gefasst. Danach darf der Landeplatz von folgenden Arten von Luftfahrzeugen benutzt werden: Flugzeuge bis 1300 Kilogramm höchstzulässigem Fluggewicht sowie und Flugzeuge vom Muster Do 27, Fieseler Storch und Navion G/N 145. Ferner von Motorseglern (das Schleppflugzeug), die mit eigener Kraft starten, sowie von Segelflugzeugen und Motorseglern, die nicht mit eigener Kraft starten mit Winden und mit Flugzeugschleppstart; außerdem von Flugmodelle bis 20 Kilogramm Gesamtmasse sowie aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen moderner Bauart, deren Lärmpegelbegrenzung auf 60 dB(A) nachgewiesen werden kann. Schließlich noch von Gewichtskraftgesteuerten UL-Trikes und den beiden am Standort stationierten UL-Tragschraubern.

Naturschutzbehörden und -verbände trugen ebenfalls Bedenken hinsichtlich steigender Lärmimmissionen für die benachbarten Wohn- und Schutzgebiete vor, heißt es. Die Erweiterung der Genehmigung um UL Hubschrauber und UL Tragschrauber wurde abgelehnt. Weitere Einwendungen kamen von 77 Privatleuten aus Blumberg. Darin wurden überwiegend Belange des Lärmschutzes vorgetragen, aber auch Beschwerden wie das Nichteinhalten der bestehenden Platzrunde, Flugschleifen über Wohngebieten, sonntägliche Ruhestörung, Lärm durch Motoren auf Volllast im Schleppbetrieb sowie Störung der Flora und Fauna in umliegenden Landschafts- und Naturschutzgebieten durch den Flugplatz. Da dieser Teil der Einwendungen das Verfahren nicht betreffe, habe man dies nicht explizit zu würdigen, hieß es. Neben den bisherigen Bestimmungen gelten für die neuen Luftfahrzeuge zusätzlich: Es dürfen keine unnötigen Belästigungen für die Anwohner auftreten. Nicht erlaubt sind der Flugschulbetrieb mit den neuen Luftfahrzeugen außer vorgeschriebene Flüge mit Fluglehrern zum Zwecke der Lizenzerhaltung. Platzrundenbetrieb ist nicht erlaubt. Nach dem Start soll eine Rückkehr grundsätzlich nicht vor 30 Minuten Flugzeit erfolgen. Flugbetrieb der beiden aufgeführten UL-Tragschrauber ist nur Personen erlaubt, die Mitglieder des Luftsportvereins sind. Die Tragschrauber müssen wegen der Lärmminderung nach neuestem Stand der Technik ausgerüstet sein. Die umliegenden Ortschaften, sind – soweit unter flugsicherheitsrelevanten Belangen möglich – zu umfliegen. Ebenso die angrenzenden Naturschutzgebiete wie das Zollhausried.

Keine Ausweitung zu erwarten
Im Rahmen der Abwägung hat die Landesluftfahrtbehörde auch als maßgebend erachtet, dass der Flugplatz seit vielen Jahren schon ununterbrochen auf der Grundlage von Außenlandeerlaubnissen in dem Umfang genutzt wird, welcher der jetzt genehmigten Nutzung entspricht. Eine massive Ausweitung der Flugbewegungen ist somit ebenso wenig zu erwarten wie neue tatsächliche Betroffenheiten.

Aktuell stationiert sind am Luftlandeplatz Blumberg-Zollhaus nach Angaben des Vereins folgende Luftfahrzeuge: Motorisiert sind zwei Tragschrauber, die beide Mitgliedern gehören und für die bisher eine Sondergenehmigung benötigt wurde, zwei moderne Ultraleichtflächen-Flugzeuge, ein Oldtimer-Motorflugzeug sowie der moderne Vereins-Motorsegler SF25 zum Schleppen. Dazu kommen bis zu zwei gewichtskraftgesteuerte Motorschirme, so genannte Trike, die nur fliegen, wenn es absolut windstill ist. Nicht motorisiert sind die vier Vereinssegelflugzeuge sowie ein paar private Segelflugzeuge. Quelle: ‚Schwarzwälder-Bote‚.

Auch Trudeln will gelernt sein

Ende September treffen sich Segelflieger aus der Region und der Schweiz auf dem Blumberger Fluggelände, um ihre fliegerischen Kunstfertigkeiten zu vervollständigen. Wie verhält sich der Segelflieger in den Lüften, wenn sein Segelflugzeug unter dem Himmel ins Trudeln kommt und Richtung Erde absackt und somit schwer zu kontrollieren ist? Um diese Frage drehte sich der Lehrgang auf dem Doppelsitzer des Kunstflugfördervereins Blumberg. In einer gewissen Höhe wurde der Segler ausgeklinkt, geezielt ins Trudeln – und von den Piloten des Segelflugzeug elegant und gekonnt wieder unter Kontrolle gebracht. Quelle: ‚Schwarzwälder Bote‚.

Oldtimer über dem Blumberger Ried

Ein prächtiges Bild gaben die Oldtimer-Motorsegelflieger aus der Schweiz am Wochenende in Blumberg ab, als die Piloten ihre Flugzeuge in jeweils Dreier und Viererformation den Blumberger Flugplatz anflogen. Zuvor zeigten sie sich über der Kernstadt, Zollhaus und Randen. Auf dem Fluggelände am Ried wurden die Piloten der zwölf zum Teil mehr als 70 Jahre alten Oldtimer-Flugzeuge mit ihren Präsidenten und einigen Angehörigen von Mitgliedern des Blumberger Luftsportvereins gebührend empfangen. Die Oldtimerfreunde aus den Schweizer Luftsportvereinen „Vetecano“ und „Albatros“ Birrfeld im Kanton Aargau, befanden sich auf Deutschlandtour und statteten den Blumberger Freunden einen Besuch ab. Bei der Landung und am späten Nachmittag beim Abflug zogen die Piloten der Oldtimer-Luftfahrzeuge in Formation an den Gastgebern um Kassierer Jürg Eichenberger vorbei. Quelle: ‚Schwarzwälder Bote‚.

Blumberg: Eldorado der Oldtimer

Seit Pfingsten ist das Fluggelände bei Blumberg wieder zum El Dorado der Oldtimer-Segelflieger aus vielen Bundesländer Deutschlands und aus der benachbarten Schweiz geworden. Ein Ereignis, das sich nunmehr zum 30. Mal jährt. Im Jahr 1989 traf sich die Segelflieger-Gemeinschaft aus nah und fern, um mit ihren ehrwürdigen Seglern der vergangenen Jahrzehnte, möglichst weite Strecken zu fliegen. Diese Veranstaltung wurde sehr gut angenommen. So entschlossen sich die damals Verantwortlichen des Luftsportvereins Blumberg (LSV), ein derartiges Treffen jährlich durchzuführen. Diese Treffen fanden dann jährlich über Pfingsten und in der nachfolgenden Woche statt. Diesmal konnte der Oldtimer-Treff sein 30-jähriges Bestehen feiern. Quelle: ‚Schwarzwälder-Bote‚.