Die zehnte Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV verlängert noch einmal die Gültigkeit der „Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb„. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.
Verlängerung der „Grundsätze für den Flugbetrieb“
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Die zehnte Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV verlängert noch einmal die Gültigkeit der „Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb„. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.