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Mit 61 Jahren hat man Spaß daran

Selbst mit 61 Jahren kann man noch lernen in die Luft zu gehen: Heinz Haider aus dem bayerischen Winterrieden hat nach den geforderten Flugstunden und Starts seine ersten Alleinflüge mit dem Motorflugzeug am Verkehrslandeplatz Leutkirch-Unterzeil erfolgreich vollbracht.

Fluglehrer Olaf Erl aus Biberach stieg, nachdem zuvor auch ein zweiter Fluglehrer die „Alleinflugreife“ betätigt hatte, aus der zweisitzigen „Jodel“ der Fliegergruppe Leutkirch aus und schickte Haider mit einigen guten Ratschlägen versehen zu seinen ersten „Soli“. Wie der Aspirant berichtete, war für Aufregung keine Zeit, da vor dem eigentlichen Start eine sogenannte Checkliste abgearbeitet wird, um auch keine Punkte wie das banale Verschließen der Cockpithaube, das Überprüfen des Motors und das Setzen der Startklappen sowie das Einschalten der Benzinpumpe zu übersehen. Beim Startvorgang, so wird allen Flugschülern beigebracht, wird auch ein Startabbruch gedanklich in Betracht gezogen, um auf alle Fälle vorbereitet zu sein.

Einmal in der Luft, blieb Heinz Haider ständig bei der Sache: Bereits in der Platzrunde beginnt die Vorbereitung zur Landung, wieder anhand der Checkliste und keine Zeit für andere Gedanken. Die Landung mit der vorgegebenen Geschwindigkeit machte keine Probleme, schon viele Male hat Fluglehrer Erl dem Pilotenanwärter gezeigt, wie der Aufsetzpunkt angeflogen wird, um auch später auf kürzeren Flugplätzen problemlos landen zu können. Nach den drei Flügen rollte Haider zurück auf das Flugplatz-Vorfeld, wo ihn Olaf Erl zufrieden erwartete und ihm gratulierte.

Die Ausbildung ist allerdings noch nicht zu Ende: Mit weiteren Flügen, zusammen mit Fluglehrer, werden die Feinheiten ein Flugzeug zu steuern, optimiert und auch entfernt liegende Flugplätze und Flughäfen angeflogen. Am Ende, auch mit der theoretischen Ausbildung und dem Funksprechzeugnis in der Tasche, steigt dann ein Prüfer zu Heinz Haider ins Flugzeug um seine Kenntnisse unter die Lupe zu nehmen. Warum er sich das alles antut? „Ich bin einfach neugierig auf neue Aufgaben und habe Spaß am Fliegen!“ Der Spaß kann noch sehr lange währen, beim privaten Fliegen gibt es keine Altersgrenze. Quelle: ‚Schwäbische‚.

PPL mit UL-Flugstunden verlängern?

Dank neuer Vorschriften kann es möglich werden, UL-Flugstunden für die PPL-Revalidation anzurechnen. Ein elektronisches Flugbuch ist ebenfalls denkbar. Mit der EU-Verordnung 1178/2011 (Part FCL) und der ED 2020/005/R wurden kürzlich die „Acceptable Means of Compliance & Guidance Material“ durch einen Erlass des EASA-Direktors geändert. Die Vorschriften gelten damit in Deutschland leider noch nicht. Sie sind für EASA-Staaten nicht rechtlich verbindlich, sondern erläuternder Text. Die deutsche Behörden haben in der Vergangenheit nationale Vorschriften auch schon unverändert beibehalten. So bleibt nun abzuwarten, ob die Behörden auf diese Änderung reagieren und die Vorschriften bei der Verlängerung der PPL-Klassenberechtigung, beim LAPL und bei der Flugbuch-Führung aktualisieren. Mit der oben erwähnten EU-Verordnung könnte Flugzeit in einem UL-Dreiachser bei der PPL- und LAPL-Verlängerung angerechnet werden. Konkret wird dabei beim PPL die alle zwei Jahre ablaufende Klassenberechtigung verlängert, beim LAPL muss fortlaufende Flugerfahrung nachgewiesen werden.