PPL mit UL-Flugstunden verlängern?

Dank neuer Vorschriften kann es möglich werden, UL-Flugstunden für die PPL-Revalidation anzurechnen. Ein elektronisches Flugbuch ist ebenfalls denkbar. Mit der EU-Verordnung 1178/2011 (Part FCL) und der ED 2020/005/R wurden kürzlich die „Acceptable Means of Compliance & Guidance Material“ durch einen Erlass des EASA-Direktors geändert. Die Vorschriften gelten damit in Deutschland leider noch nicht. Sie sind für EASA-Staaten nicht rechtlich verbindlich, sondern erläuternder Text. Die deutsche Behörden haben in der Vergangenheit nationale Vorschriften auch schon unverändert beibehalten. So bleibt nun abzuwarten, ob die Behörden auf diese Änderung reagieren und die Vorschriften bei der Verlängerung der PPL-Klassenberechtigung, beim LAPL und bei der Flugbuch-Führung aktualisieren. Mit der oben erwähnten EU-Verordnung könnte Flugzeit in einem UL-Dreiachser bei der PPL- und LAPL-Verlängerung angerechnet werden. Konkret wird dabei beim PPL die alle zwei Jahre ablaufende Klassenberechtigung verlängert, beim LAPL muss fortlaufende Flugerfahrung nachgewiesen werden.

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