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Neue Sperrgebiete: Sorgfalt in der Flugvorbereitung

Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa wirkt sich zunehmend auf die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland aus. Die Bundeswehr plant eine verstärkte Nutzung des Luftraums für Übungen mit Drohnen und zur Abwehr von Drohnen. Dafür werden zusätzliche geschützte Lufträume, insbesondere temporäre oder dauerhafte ED-R-Sperrgebiete, benötigt.

Auch die Reaktivierung ehemaliger Bundeswehrstandorte kann Auswirkungen auf die zivile Luftfahrt haben. So soll am ehemaligen Flugplatz Husum (EDXJ) eine Raketenabwehr-Einheit stationiert werden, was voraussichtlich zur Schließung des Flugplatzes führen wird.

Die AOPA-Germany und weitere Luftfahrtverbände werden im Rahmen der Luftraumplanung von der DFS angehört. Ziel ist es, die Auswirkungen neuer militärischer Lufträume auf die zivile Luftfahrt möglichst gering zu halten. Konflikte können insbesondere entstehen, wenn neue Sperrgebiete in Platzrunden oder IFR-Verfahren hineinreichen.

Für Piloten gewinnt damit eine sorgfältige Flugvorbereitung weiter an Bedeutung. Kleine ED-R-Gebiete sind auf Übersichtskarten teilweise schwer zu erkennen und können sich über mehrere tausend Fuß erstrecken. Navigations-Apps mit regelmäßig aktualisierten Luftraumdaten, NOTAM-Informationen und Warnfunktionen können hier eine wichtige Unterstützung bieten.

Besondere Aufmerksamkeit ist auch aufgrund der rechtlichen Folgen eines unerlaubten Einflugs erforderlich: Während Verstöße gegen Lufträume der Klassen C und D als Ordnungswidrigkeit gelten, ist der unberechtigte Einflug in ein ED-R-Sperrgebiet nach § 62 LuftVG eine Straftat. Dies gilt auch bei fahrlässigem Einflug infolge mangelnder Flugvorbereitung oder eines Navigationsfehlers.

Mit der zunehmenden militärischen Luftraumnutzung wird es für die Allgemeine Luftfahrt daher wichtiger denn je, aktuelle Luftraumdaten und NOTAMs vor jedem Flug sorgfältig zu prüfen.

-> Flug-Vorbereitungs-Infos wie NOTAM’s, DABS & Co.