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Drohnen: Was darf man?

Der Traum vom Fliegen wird zumindest ein bisschen wahr, wenn man einen unbemannten Flugkörper aus der Ferne steuert. Allerdings können Hobbypiloten dabei vieles falsch machen. Kaum ist es draußen warm und schön, beginnt das Surren. Ein hohes Flirren, aggressiv an- und abschwellend, wie von wütenden Insekten. Immer öfter aber sind es weder Wespen noch Hornissen auf Nahrungssuche, die den Frieden stören, es ist vielmehr einer der Nachbarn, der quasi einen Rundflug durch die Gegend unternimmt. Und so eine Drohne kann einem den Nachmittag ebenso vermiesen wie ein Schwarm zudringlicher Insekten.

Nur, was tun? Der Himmel gehört schließlich allen, oder? Mag vielleicht sein. Trotzdem darf nicht jeder einfach so seine Drohne steigen lassen. Seit Anfang 2021 gilt in der EU für viele Modelle eine Führerscheinpflicht: Ab einem maximalen Startgewicht von 250 Gramm dürfen Drohnen demnach nur mit einem sogenannten Kompetenznachweis gesteuert werden. Nur wenn die Drohne leichter ist oder sie ausschließlich drinnen oder auf speziellen Modellflugplätzen abhebt, gelten Ausnahmen. Außerdem muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sein Fluggerät nicht offiziell als Spielzeug zertifiziert ist, sagt Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer aus Wiesbaden. Derzeit aber fehle es noch an konkreten Standards für das sogenannte C0-Label – „somit gibt es keine Drohnen, die dieses Zertifikat erfüllen“.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld – und ist im Ernstfall womöglich nicht versichert. Jeder Pilot brauche unbedingt eine Haftpflichtversicherung, egal wie groß oder klein die Drohne ist, erklärt Rauschhofer. Der Spezialist für IT-Recht ist selbst auch Drohnenpilot – mit allen Genehmigungen. Bei vielen Haftpflichtversicherern gehöre das Fliegenlassen von Drohnen aber nicht zum Standardprogramm, „oft ist das eine Zusatzleistung, die extra kostet“. Vor dem ersten Start sollten Piloten das unbedingt prüfen und sich den Schutz von der Versicherung bestätigen lassen, rät der Jurist.

Ohne Erlaubnis Nachbarn filmen? Geht gar nicht
Aber auch ohne Absturz kann eine kleine Drohne großen Ärger verursachen. Schon für Preise zwischen 100 und 200 Euro gibt es inzwischen oft Flugzeiten von 15 Minuten und mehr, dazu eine Fernsteuerung, die Hunderte Meter weit reicht, sowie eine extrem hochauflösende Kamera unter den Propellern. Das Recht am eigenen Bild aber gehört jedem Gefilmten selbst – und das überwiegt im Zweifelsfall das Recht aufs eigene Hobby, wie etwa das Amtsgericht Potsdam bereits 2015 entschieden hat (Az. 37 C 454/13).

In der Regel wird so eine Drohne schließlich nicht auf Sicht geflogen, allein schon der großen Entfernung wegen. Also sendet eine Kamera ihre Bilder direkt auf die Fernsteuerung. Geraten dabei aber Bereiche in den Blick, die ansonsten von der Straße oder den Nachbargrundstücken aus nicht einsehbar sind, genüge das schon, um das Recht auf Privatsphäre zu verletzen. Es reicht sogar, wenn die Bilder nur live gesendet und nicht aufgezeichnet werden. Wer gefilmt wird, habe Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld, sagt Rechtsanwalt Rauschhofer. „Und wer unerlaubt Personen filmt und die Aufnahmen dann zum Beispiel im Netz veröffentlicht, der begeht womöglich zudem sogar eine Straftat.“

Das zieht juristischen Ärger nach sich. Manchmal wehren sich Nachbarn sogar auf ungewöhnlich Art und Weise. 2019 urteilte beispielsweise das Amtsgericht im sächsischen Riesa, dass sogar der Abschuss einer Drohne in Ordnung gehen kann (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19): In dem Fall hatte ein Mann mit seinem Luftgewehr eine Drohne vom Himmel geholt, die über seinem Grundstück schwebte und seine Frau verfolgte. Gesteuert wurde das Gerät vom Nachbarn, der aber, abgeschirmt hinter einer hohen Hecke, in seinem eigenen Garten stand. Der Eigentümer der Drohne stellte Strafantrag, es folgte eine Anklage wegen Sachbeschädigung. Der Schütze habe sich aber im „Defensivnotstand“ befunden, als er schoss, urteilten die Riesaer Richter. Der Schuss aus dem Luftgewehr sei demnach zur „Abwendung der Gefahr erforderlich“ gewesen und der anschließende Absturz samt 1500-Euro-Totalschaden der Drohne habe „nicht außer Verhältnis zu der Gefahr“ gestanden. Der Schütze wurde freigesprochen.

„Das Urteil aus Riesa ist eine Einzelfallentscheidung, kein Freifahrtschein“, warnt allerdings Rauschhofer. „Einfach losballern, das geht nicht. Man muss immer das mildeste Mittel wählen.“ Konkret heißt das, wer sich belästigt fühlt, sollte zumindest versuchen, den Piloten zu finden und mit ihm zu reden. Außerdem sollte er oder sie vielleicht auch bei der Polizei anrufen.

Allem Ärger am sichersten aus dem Weg geht, wer erst gar nicht innerorts fliegt – weder über privaten Wohngrundstücken, wo sich die Anwohner gestört fühlen könnten, noch über öffentlichen Straßen und Plätzen, wo die Drohne ein Risiko für Passanten und Verkehr sein kann. „Sinnvoll und sicher können Privatleute eigentlich nur über freiem Feld fliegen – wenn es kein Naturschutzgebiet ist“, rät Hajo Rauschhofer. Wo genau geflogen werden darf, zeigen beispielsweise kostenlose Apps wie Droniq an. Quelle: ‚Stephan Radomsky in der Süddeutschen Zeitung‚.

FG Heilbronn offeriert Sportdrohnenfliegen

Flugspaß mit sehr viel Technik: Die Heilbronner Fliegergruppe will erste Anlaufstelle für das sogenannte FPV-Fliegen werden. Dabei sieht der Pilot dank einer Brille, was die Drohne sieht. Über ein Hobby, für das man einen Führerschein braucht. Es sieht schon ein bisschen merkwürdig aus. Und gleichzeitig faszinierend. Da steht ein junger Mann auf der Wiese, hat etwas vor den Augen, was wie eine Virtual-Reality-Brille aussieht, und steuert eine kleine blaue Drohne durch aufgestellte Tore. FPV-Drone-Racing nennt sich das, das FPV steht für „First Person View“. Das heißt, der Pilot sieht dank der Brille, was die Drohne sieht. Die Wiese ist nicht irgendeine Wiese, sondern Teil des Fluggeländes der Vereins Fliegergruppe Heilbronn in Böckingen. Die Drohnensparte befindet sich aktuell im Aufbau und wäre dann die vierte des über 70 Jahre alten Vereins.

Wie viele andere Vereine auch, kämpft die Fliegergruppe etwas mit Mitgliederrückgang. „Wir wollen deswegen verstärkt versuchen, die Attraktivität auf unserem Gelände zu erhöhen, man erkennt es ja kaum als Flugplatz“, gibt der Vorsitzende Norbert Darilek zu. Das Gelände soll also wahrnehmbarer werden, und gleichzeitig sollen die fliegerischen Möglichkeiten erweitert werden. Nicht, dass es da nicht schon einiges gibt. Während die Motorflieger auf dem Hubschrauberlandeplatz in Oedheim beheimatet sind, haben die Segelflieger hier ihre Start- und Landebahn. Ausgebildet werden darf auch während Corona.

Parcours mit Toren und Flaggen für Sportdrohnen
Seit einiger Zeit lassen auch die Modellflieger hier ihre Geräte in die Luft gehen, da sie ihr ehemaliges Gelände am Wolfszipfel für eine Erweiterung der Deponie hergeben mussten. „Wir sind da in gutem Kontakt mit der Stadt, bisher hat sich aber noch keine geeignete Fläche gefunden“, stellt Frank Schüle, Spartenleiter Segelflug, fest. „Segelflug und Modellflug geht halt nicht parallel, deswegen brauchen wir was Neues.“ Nun also noch zusätzlich die Drohnen, aber keine Panik, hier wird niemand heimlich überwacht. „Wir fliegen Sportdrohnen durch einen Parcours mit Toren und Flaggen, so schnell wie möglich“, erläutert Daniel Gruner, kommissarischer Spartenleiter, der die neuen Flugobjekte zur Fliegergruppe gebracht hat. Im Raum Heilbronn gibt es eine Interessengemeinschaft mit über 40 Leuten, und die Idee ist nun, diese unter das Dach des Vereins zu bringen. „Das Ziel ist, dass wir die erste Anlaufstelle für das FPV-Fliegen sind.“

Voraussetzung ist eine Art Drohnenführerschein
Für das Drohnenfliegen gibt es viele Auflagen. So dürfen die Piloten zum Beispiel nie allein aufs Feld, damit einer immer das Fluggerät im Blick hat. Flüge über Bundesstraßen sind ebenso wenig erlaubt wie Flüge zu nah an Bahngleisen, über Menschengruppen oder Wohngebieten. „Man muss eine Art Drohnenführerschein machen, damit man genau weiß, was erlaubt ist und was nicht“, erläutert Daniel Gruner. „Wir wollen im Spätjahr auch eine Aufklärungsveranstaltung abhalten, um es allen zu erklären, die so ein Ding zuhause rumliegen haben“, ergänzt Norbert Darilek.

Die kleinen Sportflitzer bauen sich die meisten Piloten selbst, in dem Hobby steckt also jede Menge Technik wie löten, 3D-Druck und programmieren. „Die Lernkurve ist sehr steil, aber man braucht als Einsteiger etwas Hilfe von jemandem, der sich auskennt“, sagt Gruner. In der neuen Sparte sollen die Menschen dafür das Wissen erlangen und beim Bau unterstützt werden. Dank des Vereins sind die Leute dann nicht nur versichert, sondern Gruner schätzt auch den Austausch mit den anderen Sparten. „Man lernt da so viel dazu, das macht sehr viel Freude.“ Quelle: ‚Heilbronner Stimme‚.