Die EASA hat einer von der IAOPA vorgeschlagenen, pragmatischen Lösung für die Feuerlöscher-Problematik in der Allgemeinen Luftfahrt zugestimmt.
Das Problem: Halon-Verbot und seine Folgen
Aufgrund eines EU-weiten Verbots von halonhaltigen Feuerlöschern aus Umweltschutz-Gründen standen viele Piloten vor einem Dilemma. Während Flugzeuge unter 1200 kg MTOM im nichtgewerblichen Betrieb von der Mitführpflicht ausgenommen sind, benötigen Flugzeuge über diesem Gewicht einen Feuerlöscher gemäß NCO.IDE.A.160.
Die verfügbaren, mit Halon-Alternativen wie „Halotron 2“ gefüllten und für die Luftfahrt zugelassenen Feuerlöscher, sind jedoch mit Preisen von rund 1500 Euro sehr teuer. Zudem stellen sie in den engen Kabinen von Kleinflugzeugen ein erhebliches Gesundheits-Risiko dar. Die Löschmittel können die Atemwege stark reizen, und die gesundheitliche Belastungsgrenze für die Insassen kann bereits nach wenigen Sekunden erreicht sein.
Die Lösung: Nicht fest installierte Löscher ohne Luftfahrtzulassung
Die EASA folgt nun der Argumentation der IAOPA, dass nur fest installierte Ausrüstungs-Gegenstände eine Luftfahrtzulassung benötigen (gemäß NCO.IDE.A.100 (4)). Das bedeutet, dass Flugzeughalter nun auf alternative, nicht-zertifizierte Feuerlöscher zurückgreifen können, solange diese nicht fest mit dem Flugzeug verbunden sind.
| Merkmal | Regelung |
| Flugzeuge < 1200kg MTOM | Keine Feuerlöscher-Pflicht (nichtgewerblich) |
| Flugzeuge > 1200kg MTOM | Feuerlöscher-Pflicht (nichtgewerblich) |
| Zertifizierung | Nur für fest installierte Feuerlöscher erforderlich |
| Alternative | Nicht-zertifizierte Aerosol-Feuerlöscher (nicht fest installiert) |
Als geeignete Alternativen werden kompakte Aerosol-Feuerlöscher empfohlen, die für den Einsatz in kleinen Räumen wie Autos oder Booten entwickelt wurden. Diese sind nicht nur deutlich günstiger (Preise unter 100 Euro), sondern auch sicherer für die Insassen und die Avionik, da sie mit harmlosen Aerosolen arbeiten.
Empfehlungen und offene Fragen
Flugzeughaltern wird empfohlen, solche Aerosol-Feuerlöscher zu beschaffen und diese griffbereit, aber ungesichert in der Kabine zu verstauen (z.B. im Handschuhfach). Zusätzlich wird zu einer feuerfesten Tasche für elektronische Geräte wie Tablets oder Handys geraten.
Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung sind Betreiber im gewerblichen Verkehr (Part NCC) und im Werkverkehr (Part NCC), für die weiterhin zertifizierte Feuerlöscher vorgeschrieben sind. Diskussionsbedarf besteht noch bei Flugzeugen, deren Zulassung (CS23) einen fest installierten Feuerlöscher vorschreibt. Hier ist die Anwendbarkeit der neuen Regelung noch unklar.
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