Nach dem 31. Dezember 2025 dürfen halonbasierte Handfeuerlöscher auch in Luftfahrzeugen nicht mehr verwendet werden. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Europäische Kommission (DG CLIMA) haben im März 2025 eine aktualisierte Fassung des Leitfadens zur Halonersatzstrategie in der Luftfahrt veröffentlicht.
Umrüstung frühzeitig planen
Wer ist betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Luftfahrzeuge, unabhängig von ihrer Verwendung – sowohl für EASA- als auch nationale (Annex I) Luftfahrzeuge. Verantwortlich für die Umsetzung sind Luftfahrzeughalter bzw. Betreiber.
Was ist geregelt?
Die Umweltverordnung betrifft die Einführung und Verwendung von halonhaltigen Feuerlöschern in die EU. Zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für Kabinenhandfeuerlöscher laufen mit Ende 2025 aus.
Was müssen Halter und Betreiber wissen?
Falls in Ihrem Luftfahrzeug noch Halon-basierte Handfeuerlöscher installiert sind, müssen diese bis 31. Dezember 2025 ersetzt werden. Die Anzahl und Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern ergibt sich neben den Vorgaben des Herstellers auch aus den Betriebsvorschriften.
- Wie darf die Umrüstung erfolgen?
- Der Einbau halonfreier Alternativen erfordert eine entsprechende Einbaugenehmigung oder Erklärung für das spezifische Luftfahrzeug. Dies kann erfolgen durch:
- ein Service-Bulletin des Herstellers
- ein Supplemental Type Certificate (STC)
- eine Minor Change-Genehmigung
- einen Standard Change (siehe CS-STAN CS-SC108a)
Wichtig: Kontaktieren Sie Ihre CAMO/CAO oder Ihren Wartungsbetrieb, um geeignete Austauschoptionen zu klären. Prüfen Sie auch, ob der Luftfahrzeughersteller bereits halonfreie Feuerlöscher im Teilekatalog vorsieht. Quelle: ‚AustroControl‘.
Entdecke mehr von
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

