Inhaber von FAA Pilotenlizenzen müssen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine Post-Adresse in den USA angeben, bei Neuerwerb einer FAA-Lizenz gilt dies ab dem 6. Januar 2025. Details zur praktischen Umsetzung werden von der Behörde noch veröffentlicht.
Erfüllt man diese Vorschrift nicht, dürfen die Rechte der Lizenz nach dem Stichtag nicht mehr genutzt werden. Diese neue Regelung gilt auch für Lizenzen, die auf Grundlage einer ausländischen Lizenz („Lizenzvalidierungen“) ausgestellt wurden. Betroffen sind auch Inhaber anderer FAA Lizenzen, z.B. Mechaniker.
Eine Lösung ist ein „US-Agent“, der Post der FAA an den Lizenzinhaber weiterleitet. Das kann ein Dienstleiter sein, der diesen Service anbietet oder auch ein US Bürger über 18 Jahre, der sich für diese Aufgabe bereit erklärt.
Auch wenn wir diese Änderung im Zeitalter elektronischer Kommunikation nicht für sinnvoll halten, ändern können wir sie leider nicht. Wir arbeiten daran, eine kosten-günstige Möglichkeit für unsere Mitglieder zu finden. Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht. Quelle: ‚aopa.de‚.