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Segelflieger als Brennholz geschmuggelt

Mitten im Hungerelend stellte 1931 Josef Pfister mit einem Flug über 220 Meter den ersten Weitenrekord der Sportflieger Steyr auf. Auch in den Folgejahren blieb der Verein nie am Boden. Aus der Vogelperspektive ist die Welt darunter winzig und klein, auch der Hunger, die Arbeitslosigkeit und der rabenschwarze Tag des 24. Oktober 1931, an dem die Stadt Steyr zahlungsunfähig wurde. Drei Monate zuvor gründeten Piloten aus dem Ersten Weltkrieg und andere Flugpioniere dem Elend zum Trotz den Verein „Sportflieger Steyr“. Auf einer Wiese beim Stadtgut wurden wagemutige Flugschüler in Segelgleitern mit Gummiseilen in die Luft katapultiert. In den Einsitzern bekamen sie nur Ratschläge mit auf den Weg, und dann: „Hals- und Beinbruch!“ Fluglehrer, die neben oder hinter dem Schüler im Doppelsitzer Segelflug unterrichten, gibt es erst seit den Sechzigerjahren. „Bis dahin mussten unsere Vorgänger unglaubliche Hürden bewältigen“, sagt Alexander Koppler, Obmann des heuer 90-jährigen Vereins.

Nur sieben Jahre Pioniertätigkeit waren den Vorvätern in einer Werkstatt gegönnt, die ihnen die verarmte Stadt gratis überließ. An den hölzernen Schlitten und Segelgespannen werkten alle möglichen Leute und Karl Jenschke, der nach Hans Ledwinkas Rückkehr zu Tatra Chefkonstrukteur der Steyr-Werke geworden war. Jenschke konstruierte nicht nur für den Verein ein Motorflugzeug, er war auch selber ein hervorragender Pilot. Für offene Münder sorgte er, als er in einem von ihm umgebauten Segelgleiter „Zögling“ vom Damberg herabschwebte und sanft auf einem Acker am Stadtrand landete. Mit dem Einmarsch der Hitler-Truppen 1938 hatte die Leidenschaft fürs Fliegen ein jähes Ende. Die Nazis verboten sofort die „Sportflieger Steyr“, ihren Hangar übernahm die Flieger-Hitlerjugend.

Fünf Jahre nach Kriegsende wurde der Sportfliegerverein beinahe aus dem Nichts wieder aufgebaut. Die US-Besatzung hatte fast alle Flugzeuge am Flugfeld als „Kriegsgerät“ verbrannt. Einigen Steyrer Fliegern gelang es, in der Nacht einige Segelflugzeuge zu stehlen und in den Scheunen der Bauernhöfe ringsum unter dem Heu zu verstecken. Nachdem die Alliierten den Flugverkehr wieder freigaben, wurde am 2. September 1950 der erste Segelgleiter mit dem Kennzeichen „OE-0014“ am Stadtplatz auf den Namen „Stadt Steyr“ getauft. Einen weiteren Segelflieger schmuggelten die Flieger als Brennholz getarnt aus der russischen Besatzungszone. Heute verfügt der Verein über fünf Segelflugzeuge und zwei Motorflugzeuge. „Gott sei Dank kann heute bei der Beschaffung alles ohne Hindernisse abgehen“, sagt Obmann Koppler. Quelle: ‚Nachrichten.at‚.

Hängegleiter-Flug endet vor Gericht

Ein 33-jähriger Pilot aus Basel wollte am 17. März des vergangenen Jahres das gute Flugwetter ausnutzen. Noch bevor der Föhn ihm einen Strich durch die Rechnung machen konnte, hob er mit seinem Hängegleiter ab. Von Gaflei wollte er hinunter nach Vaduz segeln – doch weit gefehlt. Schliesslich landete er auf einem morschen Baum in Schaan. Schuld war dann doch der Föhn. Die Feuerwehr holte den Piloten aus seiner misslichen Lage. Dabei fiel jedoch auf, dass das Kennzeichen des Hängegleiters nicht jenem entsprach, auf welches er angemeldet ist – ein Verbrechen nach Artikel 89 des Schweizerischen Luftfahrtgesetzes. Der Beschuldigte zeigte sich geständig, fügte aber an: «Ich wusste, dass das gesetzlich nicht korrekt ist, aber nicht in diesem Ausmass.» Dem fügte der Richter wiederum an, dass auch er sich zuvor nicht darüber im Klaren war. Und so war bereits zu Beginn der Verhandlung absehbar, dass die Strafe milde ausfallen könnte. Das bestätigte sich am Ende, nach gut einer halben Stunde: Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 3600 Franken auf Probe verurteilt. Bedeutet so viel wie, wenn er während diesen zwei Jahren kein Verbrechen begeht, muss er die Geldstrafe nicht begleichen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 1000 Franken muss er hingegen übernehmen. Gestern stand noch nicht fest, ob der Beschuldigte allenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte war bis anhin nicht vorbestraft und hatte sich bereits zu Beginn geständig gezeigt. Zudem sei es laut dem Angeklagten der allererste Flug mit dem besagten Gleitschirm gewesen, seit er ihn der Vorbesitzerin vor rund drei Jahren abgekauft hatte. Weshalb er nicht dazugekommen sei, das alte Kennzeichen zu entfernen und das neue, das er bereits besessen hat anzubringen, wollte eine Kriminalrichterin wissen. Darauf entgegnete er, dass es sich beim Schirm um seine Zweitausrüstung handeln würde und er beim Besuch der Eltern in Liechtenstein seine Erstausrüstung nicht dabei hatte. Abschliessend erklärte der Richter: «Eine Bagatelle ist es keine gewesen, aber auch kein Kapitalverbrechen.» Da der Artikel auch den Begriff «Luftfahrzeuge» nicht genauer definiert, sollte man bei diesem Artikel laut dem Richter mit der Schweiz über die Bücher. Quelle: ‚Liechtensteiner Vaterland‚.

Otto Lilienthals Doppeldecker fliegt perfekt

Ein Fluggerät Otto Lilienthals hat nach 124 Jahren seine Flugfähigkeit erneut unter Beweis gestellt. Das DLR hat den Nachbau eines historischen Doppeldeckers erfolgreich in die Luft gebracht und Lilienthals Angaben damit belegt. Flugzeugenthusiasten haben einen Nachbau des 1895 konstruierten ersten Doppeldeckers der Welt von Otto Lilienthal (1848-1896) zum Fliegen gebracht. Damit hat ein Team des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) auch letzte Zweifel an der Flugtauglichkeit des Gleiters des Luftfahrtpioniers ausgeräumt. Wissenschaftler seien immer wieder mit der Frage konfrontiert worden, ob der Anklamer Maschinenbauingenieur tatsächlich geflogen sei, oder ob es sich bei den Berichten um Fake News und um Fotomontagen handeln könnte, sagt der Leiter des Instituts für Aerodynamik und Strömungstechnik am DLR, Andreas Dillmann, am Mittwoch in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern). Quelle: ‚Stuttgarter Nachrichten‚.