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Hängegleiter-Flug endet vor Gericht

Ein 33-jähriger Pilot aus Basel wollte am 17. März des vergangenen Jahres das gute Flugwetter ausnutzen. Noch bevor der Föhn ihm einen Strich durch die Rechnung machen konnte, hob er mit seinem Hängegleiter ab. Von Gaflei wollte er hinunter nach Vaduz segeln – doch weit gefehlt. Schliesslich landete er auf einem morschen Baum in Schaan. Schuld war dann doch der Föhn. Die Feuerwehr holte den Piloten aus seiner misslichen Lage. Dabei fiel jedoch auf, dass das Kennzeichen des Hängegleiters nicht jenem entsprach, auf welches er angemeldet ist – ein Verbrechen nach Artikel 89 des Schweizerischen Luftfahrtgesetzes. Der Beschuldigte zeigte sich geständig, fügte aber an: «Ich wusste, dass das gesetzlich nicht korrekt ist, aber nicht in diesem Ausmass.» Dem fügte der Richter wiederum an, dass auch er sich zuvor nicht darüber im Klaren war. Und so war bereits zu Beginn der Verhandlung absehbar, dass die Strafe milde ausfallen könnte. Das bestätigte sich am Ende, nach gut einer halben Stunde: Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 3600 Franken auf Probe verurteilt. Bedeutet so viel wie, wenn er während diesen zwei Jahren kein Verbrechen begeht, muss er die Geldstrafe nicht begleichen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 1000 Franken muss er hingegen übernehmen. Gestern stand noch nicht fest, ob der Beschuldigte allenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte war bis anhin nicht vorbestraft und hatte sich bereits zu Beginn geständig gezeigt. Zudem sei es laut dem Angeklagten der allererste Flug mit dem besagten Gleitschirm gewesen, seit er ihn der Vorbesitzerin vor rund drei Jahren abgekauft hatte. Weshalb er nicht dazugekommen sei, das alte Kennzeichen zu entfernen und das neue, das er bereits besessen hat anzubringen, wollte eine Kriminalrichterin wissen. Darauf entgegnete er, dass es sich beim Schirm um seine Zweitausrüstung handeln würde und er beim Besuch der Eltern in Liechtenstein seine Erstausrüstung nicht dabei hatte. Abschliessend erklärte der Richter: «Eine Bagatelle ist es keine gewesen, aber auch kein Kapitalverbrechen.» Da der Artikel auch den Begriff «Luftfahrzeuge» nicht genauer definiert, sollte man bei diesem Artikel laut dem Richter mit der Schweiz über die Bücher. Quelle: ‚Liechtensteiner Vaterland‚.

Horrorflug für US-Tourist: Hängegleiterpilot kassiert Busse

So hatte sich der US-Tourist den Tandemflug über Interlaken nicht vorgestellt: Statt schwebend die Landschaft zu geniessen, baumelte er ungesichert über zwei Minuten lang am Fluggerät. Der Pilot hatte vergessen, seinen Passagier anzugurten. Nun kassierte er eine Busse. Mehr im Bericht der Aargauer Zeitung. Und hier ist das eindrückliche Original-Video.