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Neue technische Spezifikation von ADS-L 4 SRD860

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) gibt die Veröffentlichung der neuen technischen Spezifikation ADS-L 4 SRD860 Ausgabe 2 bekannt, die jetzt im Download-Bereich des ED-Beschlusses 2022/024/R verfügbar ist.

Diese neueste Version entwickelt die Spezifikation für die automatische bordabhängige Überwachung – Light (ADS-L) als Mittel zur Einhaltung der Vorschriften für unkontrollierte, bemannte Luftfahrzeuge weiter, um beim Einflug in den U-Space-Luftraum elektronisch sichtbar zu bleiben. Neben der Unterstützung des Zugangs zum U-Space-Luftraum ist ADS-L 4 SRD860 ein wichtiger Faktor zur Verringerung des Risikos von Kollisionen in der Luft und der damit verbundenen Todesfälle in jedem Luftraum, während gleichzeitig sichere Drohnen-BVLOS-Einsätze außerhalb des U-Space durch eine verbesserte allgemeine Lageerfassung und Interoperabilität erleichtert werden.

Aufbauend auf den geschaffenen Grundlagen, unlizenzierte Frequenzbänder und nicht zertifizierte Geräte zu nutzen, verbessert ADS-B 4 SRD860 die Anforderungen auf der Grundlage der ersten Implementierungen. Es fügt wichtige Leistungsmerkmale hinzu und führt eine neue Boden-Luft-Weiter-Übertragungs-Funktion ein. Zusammen unterstützen diese Änderungen die sichere und skalierbare Integration von Luftraumnutzern innerhalb und außerhalb der U-Space-Umgebung.

Die Entwicklung von ADS-L 4 SRD860 Ausgabe 2 spiegelt die umfassende Zusammen-Arbeit zwischen Regulierungsbehörden und Interessenvertretern der Industrie wider, darunter Geräte- und Avionikhersteller, Betreiber und Nutzerverbände. Ihre Beiträge waren entscheidend, um sicherzustellen, dass die Spezifikation verhältnismäßig, zukunftssicher und auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt bleibt.

Was ist neu in ADS-L 4 SRD860 Ausgabe 2
Die neue Ausgabe enthält mehrere Aktualisierungen und Verfeinerungen:

  • Klarstellungen und Verbesserungen der Übertragungs-Anforderungen unter Einbeziehung der nach Ausgabe 1 gewonnenen Erkenntnisse und Rückmeldungen.
  • Neue Bestimmungen, die die Weiterübertragung von Verkehrsinformationen und anderen luftfahrttechnischen Daten vom Boden zur Luft ermöglichen, einschließlich Gefahrenmeldungen, um die Lageerfassung für bemannte Luftfahrzeuge zu verbessern.
  • Querverweis auf den geltenden Standard für die Fernidentifizierung von UAS, was auf die Absicht einer zukünftigen Ausweitung der Anwendbarkeit von ADS-L auf den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge hindeutet und somit die Interoperabilität im gesamten Luftraumsystem verbessert.
  • Verbesserte Netzwerkinteroperabilität und Vorwärtskompatibilität, indem ADS-L 4 SRD860-Geräte ihre eigenen Fähigkeiten senden können.

Diese Verbesserungen stärken ADS-L als praktische und interoperable Lösung, die das sichere Zusammenleben von bemannter und unbemannter Luftfahrt im und außerhalb des U-Space-Luftraums unterstützt.

Treten Sie der ADS-L-Koalition bei

Die EASA lädt interessierte Interessenvertreter der Industrie, einschließlich Luftfahrt-Hersteller und Nutzerverbände, ein, an der Initiative der ADS-L-Koalition teilzunehmen. Dieses kollaborative Forum zielt darauf ab, eine harmonisierte Umsetzung zu unterstützen, Innovationen zu fördern und eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Regulierungsbehörden und Industrie bei der Entwicklung von ADS-L zu fördern.

Weitere Informationen über die ADS-L-Koalition und bevorstehende Aktivitäten finden Sie auch hier. Der Text der Erklärung der ADS-L-Koalition kann hier abgerufen werden.

Die EASA ermutigt die Interessenvertreter, die neue Spezifikation, Ausgabe 2, zu prüfen und die Möglichkeiten für ein Engagement zu erwägen, während Europa die elektronische Sichtbarkeit vorantreibt, um die Sicherheit durch eine verbesserte Lageerfassung für Piloten, Betreiber und Bodendienste in jedem Luftraum zu erhöhen, im Einklang mit der Einführung von U-Space-Diensten und der breiteren Integration neuer Marktteilnehmer in den Luftraum. Grafik: ‚Flarm‚.

Kein Ablaufdatum für neue FLARM-Software

FLARM akutalisiert seine Software Version 7.40 und stellt damit sicher, dass alle Geräte mit gleichem Softwarestand ein jährliches Update erhalten. Die neue Software ist kompatibel und verwendet das System Dynamic Message Versioning (DMV), das die Kommunikation zwischen den Geräten steuert und die Notwendigkeit wiederholter Updates eliminiert.

Damit kann die FLARM Aktualisierung mit dem jährlichen Wartungsprogramm des Flugzeugs kombiniert werden. So wird den Wartungsanforderungen eines sicherheitsrelevanten Systems Rechnung getragen. Quelle: ‚Flarm‚.

Flarm: Änderung der Update-Politik

Eine der definierenden Eigenschaften des FLARM Ökosystems war von Anfang an die Pflicht zu regelmässigen Software-Updates: Die Geräte erhalten ein “Ablaufdatum”, vor dem ein Update ausgeführt werden muss. Beim Überschreiten des Datums ohne Update wird eine Fehlermeldung angezeigt und das Gerät hört auf zu funktionieren.

Das ursprüngliche Modell mit Update-Zyklen von 3-4 Jahren wurde um 2015 abgelöst durch ein rollierendes Schema, bei dem die aktuelle Software immer mindestens 15 Monate Gültigkeit hatte: Damit können sich Benutzer sicher sein, dass ihre Geräte immer funktionieren, wenn mindestens einmal im Jahr ein Update gemacht wird, z.B. im Frühling. Dieses Update lässt sich leicht in den jährlichen Wartungszyklus integrieren, wie er in der allgemeinen Luftfahrt meist ohnehin betrieben wird.

Updates wurden (und werden) von uns rechtzeitig und kostenfrei auf der Webseite zur Verfügung gestellt, für alle Generationen von Geräten. Trotzdem gibt es Gruppen von Benutzern, für welche eine jährliche Aktualisierung nur schwer umzusetzen ist:

  • In der zertifizierten Avionik, wie sie zum Beispiel bei Rettungshubschraubern Anwendung findet, bedeutet eine Änderung der Software meist ein teures auf aufwändiges Projekt zur Rezertifizierung.
  • Bei Geräten der Infrastruktur, wie z.B. den FLARM-Empfängern in Windturbinen, ist ein Zugang manchmal beschränkt und schwierig.
  • Bei Gleitschirmen oder Drohnen existiert meist kein natürlicher jährliches Wartungszyklus. Für diese Nutzer stellt die Update-Pflicht eine zusätzliche Komplexität dar.

Die Welt ändert sich rasant: Die obigen Anwendungsfälle spielen für das FLARM-Universum eine immer bedeutendere Rolle. Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen, die Update-Pflicht durch ein alternatives System abzulösen.

Warum sind Updates wichtig?
Dreh- und Angelpunkt ist das Funkprotokoll, mit dem FLARM Geräte miteinander kommunizieren: FLARM Geräte können nur dann ihre Sicherheitsfunktion erfüllen, wenn alle Geräte die gleiche “Sprache” sprechen.

Es geht dabei um mehr, als Bits und Bytes richtig zu sortieren: Die gesamte Prozesskette vom Sensor über das Funkpaket bis zum Display muss konsistent sein, um im Cockpit eine zuverlässige Anzeige zu erzeugen. Aspekte wie Filterung von Sensordaten, Schutz der Privatsphäre, Einhaltung der internationalen Normen etc. sind zu berücksichtigen. Wir haben über die Jahre ausführlich unsere Einstellung zu diesen Themen beschrieben (2008, 2015, 2019). Zwingende Updates sind eine effektive Methode, das Funkprotokoll verbessern und anpassen zu können: Bei jedem Ablaufdatum besteht die Möglichkeit, das Protokoll zu ändern. Diese haben wir seit der Entstehung von FLARM immer wieder genutzt.

Was ändert sich?
Bei Kommunikationsprotokollen im Internet ist es üblich, sich bei der Verbindungsaufnahme auf eine gemeinsame Version des Protokolls zu einigen: In der Regel wird dabei die höchstmögliche Version verwendet. Bei zwingenden Gründen (etwa einem Sicherheitsproblem) können betroffene Versionen gezielt deaktiviert werden.

Dieses Verfahren ist für FLARM leider nicht direkt umsetzbar, da es sich nicht um eine Punkt-zu-Punkt Verbindung handelt: Jedes ausgesandte Funkpaket kann im Prinzip von Dutzenden Geräten gleichzeitig, alle mit unterschiedlichen Softwareständen, empfangen werden. Eine Verbindungsaufnahme findet gar nie statt. Wir setzen daher eine dynamische Versionierung um: Geräte wählen die Version des ausgesendeten Protokolls anhand des Wissens über andere Geräte in der Nähe aus. Begegnet ein aktuelles Gerät etwa einem nicht aktualisierten, wechselt es situativ auf ein älteres Protokoll, abhängig etwa von Abstand oder Gefährlichkeit des anderen Luftfahrzeugs.

Was passiert als Nächstes?
Der Wechsel zur dynamischen Versionierung ist komplex und erfordert eine äusserst gewissenhafte Planung: Dutzende Gerätetypen aus drei Generationen mit zum Teil äusserst beschränkten Ressourcen müssen berücksichtigt werden. Um das hinzukriegen, ohne dass es zu Unterbrechungen kommt, mussten wir uns also Zeit nehmen: Bereits seit mehr als drei Jahren arbeiten wir an der Umstellung. Mitte 2024 ist es dann hoffentlich soweit und die ersten Softwareupdates ohne Ablaufdatum stehen für die meisten Geräte zum Download bereit!

Muss ich mein Gerät dann nicht mehr aktualisieren?
Wir empfehlen nach wie vor, FLARM Geräte einmal im Jahr zu aktualisieren. Zum einen werden damit allfällige Fehler in der Software korrigiert und neue Funktionen hinzugefügt, zum anderen werden ältere Versionen vom Netzwerk mit der Zeit weniger priorisiert. Quelle: ‚Flarm‘.