Eine Vorstrafe wegen Veruntreuung ist entscheidend für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Piloten. Das Amtsgericht hatte bei seinem Urteil 152 Fälle von Veruntreuung zwischen 2008 und 2013 aufgelistet. Der leidenschaftliche Pilot hatte als Flugleiter und Trainer Flugschüler ausgebildet und Fortbildungen durchgeführt. Schließlich brachte er es 2013 zum Ausbildungsleiter im Verein. Das Gericht betonte, dass es bei einem Entzug der Fluglizenz nicht auf einen luftverkehrstechnischen Bezug der Straftat ankomme. Sein Engagement in der Fliegerei, verdeutlichte die Richterin, könne die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit nicht entkräften. Und bei der luftverkehrstechnischen Zuverlässigkeit würden strenge Maßstäbe angelegt, denn als Pilot sei ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstbeherrschung erforderlich. Schon geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit wiesen auf charakterliche Mängel hin. Quelle: ‘WAZ.de‘.
Fluglehrer darf nicht mehr abheben
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