Sicherheitsmitteilung für textile Fallschirmsysteme

Aufgrund der Lockerung der Verordnungen betreffend COVID-19 (SARS-CoV-2), muss darauf hingewiesen werden, inwieweit eine Desinfektion von textilen Luftfahrzeugen (Fallschirmsystemen) zu erfolgen hat, da bei Anwendung von ungeeigneten Mitteln eine erhebliche, aber nicht durch Sichtprüfung auffindbare Beschädigung/Schwächung der Materialien erfolgen kann.

  1. Um eine Beschädigung oder Verminderung der Festigkeit des Material zu verhindern, dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel auf Fallschirmmaterial angewendet werden.
  2. Bei der Reinigung und Desinfektion von Arbeitsbereichen, soll dafür gesorgt werden, das Fallschirmsysteme/Materialien nicht damit in Berührung kommen können. Sollten Rückstände vorhanden sein, so können diese unter anderem, mit leichter (ph-Neutraler) Seifenlauge gereinigt werden, dies ist insbesondere der Fall wenn mit Bleichmitteln, Wasserstoffperoxiden oder anderen hoch aggressiven Mitteln desinfiziert wurde. Leichte, rein alkoholhaltige Mitteln beschädigen zwar nicht Nylon Gewebe, jedoch dessen Beschichtung.
  3. Bei Fallschirmsystemen/Material welches mit positiv getesteten oder COVID-19 Verdachtsfällen in Berührung gekommen ist oder einer Verunreinigung vermutlich ausgesetzt wurden sollten diese für mindestens 3 Tage separat gelagert werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen für eine weitere Kontamination mit dem Virus zu verhindern.

Fallschirme dürfen nicht in Kontakt mit Desinfektionsmitteln kommen.

Fazit für die Praxis: Wichtig ist, dass bei einer Desinfektion des Flugzeuges das verwendete Reinigungs-Mittel nicht mit Fallschirmen in Berührung kommt. D.h., neben Mikrofon oder Steuerelementen nicht gleich Schnallen, Gurten usw. mit desinfizieren.

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