Wingcopter-Logistikdrohnen

Mit neuen Regeln will die japanische Regierung innovative Fluggeräte fördern. Wingcopter aus Darmstadt profitiert davon. Die Japaner gelten als gesetzestreue Menschen. Umso wichtiger ist es, neue Märkte frühzeitig zu regulieren, damit diese erblühen können. Das deutsche Drohnen-Start-up Wingcopter profitiert nun von Japans Liebe zu Regeln. Die größte Fluggesellschaft des Landes, ANA, gab nun bekannt, im kommenden Jahr mit Wingcopters Hilfe in das Auslieferungsgeschäft mit unbemannten Flugobjekten einzusteigen. Ermöglicht wird der kommerzielle Vorstoß in den erdnahen Luftraum durch passende Gesetze.

Krypto auch schon reguliert
Hinter Wingcopters von langer Hand vorbereitetem möglichen Durchbruch steht der Glaube der japanischen Regierung, dass die Umsetzung von Innovationen in reale Geschäftsanwendungen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen benötigt. So hat das Land schon früh Bereiche wie virtuelle Kryptowährungen, Drohnen und nun auch autonom fahrende Roboter reguliert, die global als Wachstumsmärkte angesehen werden. Denn die Wirtschaftsplaner sehen die Gefahr, dass die Pioniere der Drohnen- und Robotertechnologie auf einmal von amerikanischen oder chinesischen Newcomern abgehängt werden. Bei Drohnen hat der chinesische Weltmarktführer DJI japanische Pioniere wie Yamaha oder Sony schon lange überflügelt. Doch mit der wachsenden globalen Angst vor chinesischer Dominanz im Hightechsektor versucht die Regierung, nun auch heimische Hersteller und vor allem Dienstleister zu fördern.

Denn die Japan AG wittert einen großen Markt, von dem die Unternehmen des Landes ein Stück abhaben sollen. Das japanische Impress Research Institute schätzt, dass der Markt für Drohnendienste in der Logistik von 2019 bis 2025 von 1,5 Milliarden Yen (11,5 Millionen Euro) auf 79,7 Milliarden Yen (611 Millionen Euro) steigen wird. Schon früh wurden daher konkrete Flugregeln und Drohnenführerscheine entwickelt. Regeln sind dabei ein zweischneidiges Schwert. Zu enge Regeln können Innovationen durchaus abwürgen. Aber in den Wachstumsbereichen setzt die Regierung darauf, flexibel und schnell auf die neuen Technologien zu reagieren, um sie rascher wirtschaftlich nutzen zu können. Und bisher scheint sich die Strategie auszuzahlen.

Der Technikkonzern NEC, der Schwerindustrieriese Mitsubishi Heavy sowie japanische Start-ups entwickeln große Drohnen und Flugtaxis. Selbst Sony hat sein Drohnengeschäft neu gestartet. Gleichzeitig testen der Amazon-Rivale Rakuten sowie mehrere Logistikunternehmen die aeropostale Zustellung von Kleinpaketen. Auch ANA und Wingcopter mischten mit Testflügen mit. Wingcopters Senkrechtstarter, der nach dem Abheben mit seinen kurzen Stummelflügeln in energiesparenden Gleitflug übergehen kann, lieferte in Südjapan schon Medikamente zu entlegenen Inseln. Und ANA testete diverse Drohnen, von Wingcopters Flieger für längere Strecken bis hin zu Quadrocoptern mit kleineren Reichweiten.

Auch außerhalb der Sichtweite unterwegs
Dieses Jahr hat die Regierung nach den bisherigen Erfahrungen mit den neuen Miniflugzeugen nun beschlossen, Drohnendiensten die wirkliche Starterlaubnis zu geben. So wird die Regel abgeschafft, dass die Fluggeräte nicht außerhalb der Sichtweite des Piloten fliegen dürfen. Außerdem wird mehr des Luftraums für die kleinen Flieger freigegeben. Die Fluggesellschaft ANA will mit neuen Wingcopter-Tests nun herausfinden, welche Drohnenarten sich in welchen Regionen am besten für den Einsatz eignen.

Ein weiterer Bereich, der jetzt mit neuen Regeln unternehmerisch erschlossen werden soll, sind kleine Auslieferungsroboter. Mitte April hat ein Expertenrat der Nationalen Polizeibehörde neue Regeln für Elektromotorräder, elektrische Kickboards, elektrische Kleinfahrzeuge und Auslieferungsroboter vorgeschlagen. Elektrische Kleinfahrzeuge werden dabei als geeignetes Fortbewegungsmittel für ältere Menschen angesehen, die ihren Autoführerschein abgegeben haben. Gleichzeitig drängen japanische Unternehmen die Regierung, Auslieferungsrobotern endlich landesweit freie Fahrt zu gewähren. Bisher dürfen sie nur in ausgewählten Testzonen eingerichtet werden. Quelle: ‚heise.de‚.

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