Wem gehört der Luftraum?

Mag nach §903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dem Eigentümer die tatsächliche oder rechtliche Verfügungs- und Nutzungsgewalt an einer Sache zustehen, muss er sich zugleich innerhalb gesetzlicher Grenzen bewegen. Diese allerdings sind nicht immer explizit geregelt, sondern unterliegen aktuellen politischen und gesellschaftlichen Abwägungen und gerichtlichen Präzedenzfällen. Ähnlich verhält es sich mit Gütern zur allgemeinen Nutzung. Dem zunehmenden Verkehr im Luftraum soll durch präzise Regelungen, Aktualisierungen und Neuverordnungen Rechnung getragen und von Flugschneisen über Villengegenden bis zur Verletzung internationaler Hoheitsrechte einheitliche Regularien geschaffen werden.

Was zählt zum Luftraum?
Bei der Definition des Luftraums werden zwei Gesichtspunkte berücksichtigt. Danach ist er zunächst schlicht ein freier, mit Luft gefüllter Raum über der Erdoberfläche. Weitere Einteilungen werden anhand seiner unterschiedlichen Gaszusammensetzungen vorgenommen: Bis zu einhundert Kilometer sind seine Atmosphärengase noch gut durchmischt. Dieser Bereich wird als Homosphäre bezeichnet und durch die sogenannte Kármán-Linie von der darüber liegenden Homo- bzw. Turbopause begrenzt. Auf rechtlicher Ebene zählt er zum jeweils unter ihm liegenden Hoheitsgebiet, das wiederum durch nationale Regelungen Einfluss auf seine Nutzung nehmen kann. Bestimmte Bereiche werden der Luftfahrt zur Verfügung gestellt.

Gesetze und Verordnungen
Die Erfüllung des Menschheitstraums Fliegen begann mit einem Gleitflug Otto Lilienthals 1891, wurde durch Motorenflüge der Gebrüder Wright fortgesetzt und findet heute stetige Weiterentwicklungen auf den Gebieten unbemannter Flugobjekte oder in der Raumfahrt. Prognosen deuten auf einen weltweiten Anstieg von vier Milliarden Passagieren innerhalb der kommenden zwei Jahrzehnte und damit einer Fluganzahl von über 50 Millionen im Jahr 2040. Zudem geraten Natur- und Umweltschutz, Lärmpegel und CO²-Emissionen rund um Flughäfen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die zahlreichen bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen auf regionalen, nationalen und internationalen Ebenen sind insofern unerlässlich, allerdings gerade hinsichtlich des Umgangs mit unbemannten Flugobjekten unter Abwägung ihrer Verhältnismäßigkeit stetigen Neuerungen unterworfen.

Internationaler, nationaler und regionaler Flugverkehr
Der Luftraum über sämtliche einem Staat zugerechneten See- und Landgebiete fällt unter dessen Hoheitsrechte und darf entsprechend von diesem geregelt werden. Unbefugtes Eindringen in einen Luftraum wird im Normalfall als Verletzung landeseigener Hoheitsrechte angesehen. Quelle / gesamter Artikel bei: ‚Wissenschaft.de‚.

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