Was Drohnenpiloten jetzt beachten müssen

  • Drohnen werden immer beliebter, doch einfach eine zu kaufen und sie fliegen zu lassen wäre womöglich ein teurer Fehler.
  • Denn seit 1. Mai gibt es eine neue Drohnenverordnung, die eine Registrierung und einen Drohnenführerschein verlangt.
  • Auch eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Hobbyflieger Pflicht.

Das Wetter wird wieder beständiger, entsprechend starten viele Hobbyflieger wieder auf Feldern, Wiesen und Parkanlagen mit ihren Modellflugzeugen durch und lassen sie fliegen. Immer beliebter werden hierzulande Drohnen, denn die Preise in den vergangenen Jahren sind für viele Verbraucher erschwinglicher geworden. Doch einfach eine Dohne zu kaufen und diese dann losfliegen zu lassen könnte sich am Ende als teures Hobby erweisen. Ein paar wichtige Punkte sollte jeder Hobbypilot dringend beachten:

An die Versicherung denken
Auch wenn es spießig klingt, beim Hobby als Erstes auf die Versicherungsfrage zu kommen – es ergibt durchaus Sinn. Denn in Deutschland ist für Drohnenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung Pflicht. Da die technischen Innovationen bei Drohnen nicht aufzuhalten sind und die Möglichkeiten immer vielfältiger werden, steigt auch das Risiko der Zwischenfälle und Unfälle – hervorgerufen durch die Fluggeräte.

Drohnen können abstürzen und parkende Autos beschädigen, in Stromleitungen hängen bleiben oder gar Menschen verletzen. Wer als Drohnenbesitzer dann nicht versichert ist, steht mit seinem privaten Vermögen gerade. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte bei der Ergo, rät daher: „Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte vor dem ersten Flug unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob Drohnen miteingeschlossen sind.“ Manche Versicherer bieten demnach auch einen erweiterten Schutz für die bestehende Privathaftpflichtpolice oder sogar eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung an.

Registrierung der Drohne ist Pflicht
Wer seine Haftpflichtversicherung überprüft hat, sollte dennoch nicht gleich die Drohne fliegen lassen. Das Motto lautet „erst registrieren, dann starten“. Denn innerhalb der EU gilt seit Anfang des Jahres eine neue Drohnenverordnung, die besagt, dass ab dem 1. Mai 2021 für einen Flug mit nahezu allen gängigen Drohnen (die schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera ausgestattet sind) eine Registrierung des Drohnenpiloten/-betreibers im jeweiligen EU-Land erforderlich ist. Das Ganze ist aber gar nicht so kompliziert. Quelle: ‚RND, Redaktionsnetzwerk Deutschland‚.

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