Vinon für Anwohner gesperrt, für Ausländer offen

Folgende Meldung erreicht uns aus Südfrankreich:
Die neuesten staatlichen COVID-Lockdown-Maßnahmen betreffen ab 20. März während der kommenden vier Wochen 16 französische Departemente: Aisne, Alpes-Maritimes, Essonne, Eure, Hauts-de-Seine, Nord, Oise, Paris, Pas-de-Calais, Seine-et-Marne, Seine-Saint-Denis, Seine-Maritime, Somme, Val-de-Marne, Val-d’Oise, Yvelines. In all diesen Regionen sind Reisen verboten, außer man kann zwingende oder berufliche Gründe geltend machen. Ausserdem darf man sein Haus nur in einem Umkreis von 10 km verlassen.

Das heißt in der praktischen Anwendung, wenn Sie in einem dieser Departments wohnen, dürfen Sie in Vinon NICHT fliegen (u.a., weil Sie den Flugplatz mit der 10-km-Regel nicht mehr erreichen können). Für alle anderen bleibt die fliegerische Tätigkeit bei der AAVA möglich, sofern man die geltenden Gesundheits-Vorschriften und die Sperrstunde, die auf 19h lokal festgesetzt wurde, einhält.

Quelle: AAVA Vinon.

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