Urteil im Meller Fluglärm-Prozess am 5. Juli

In der „unendlichen Geschichte“ wird in Kürze das letzte Kapitel geschrieben. Am 5. Juli soll im Prozess um Fluglärm in Altenmelle vor der Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück das Urteil gesprochen werden. Ein Anwohner des Tulpenwegs hatte 2017 gegen den Meller Segelflieger-Club geklagt, gestern wurde in dem Verfahren ein Sachverständiger gehört. Der Kläger wirft dem Club vor, wiederholt auf der Ein- und Ausflugschneise die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 300 Metern nicht eingehalten zu haben. Und dabei zu dicht über sein weit abseits der Platzrunde liegendes Grundstück geflogen zu sein. Er hatte Belege und Videos eingereicht, die diese Anschuldigung untermauern sollten. Der Luftfahrtsachverständige konnte trotz mehrmonatiger Recherchen („Ich habe Start- und Landelisten abgefragt, aber konnte keine lückenlose Aufzeichnung erstellen“) und Befragungen der beteiligten Parteien aber keinen Nachweis ermitteln. „Die genannten Flugbewegungen lassen sich nicht rekonstruieren und die Videos reichen mangels Referenzpunkte nicht aus“, so seine Begründung, die er noch konkretisierte: „Die vertikalen Flughöhen lasssen sich nicht abschätzen. Ohne weitere Werte bleibt die Ungewissheit bestehen. Es handelt sich um subjektive Wahrnehmungen“. Quelle: ‚Neue Osnabrücker Zeitung‚.

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