Der Flugbetrieb auf Segelfluggeländen soll auch in Zukunft sichergestellt sein. Die überarbeitete Richtlinie für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs legt das fest. Im konstruktiven Austausch haben sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), einige Landesluftfahrtbehörden und der DAeC auf eine Neufassung der Richtlinie verständigt. Die noch gültige „Richtlinie für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen“ wurde im Jahr 1969 verabschiedet. Damit die Richtlinie auch aktuellen Entwicklungen gerecht werden kann, plante das BMVI eine Neufassung. Um die Wünsche und Auffassungen der Betroffenen berücksichtigen zu können, hatte das BMVI engagierte Landesluftfahrtbehörden, den DAeC und den DSV Mitte Februar ins BMVI eingeladen. Wichtiger Konsens ist, dass durch die neue Richtlinie der Bestand der Segelfluggelände in Deutschland nicht gefährdet wird. Mehr und wichtige Informationen im online-Beitrag des DAEC.
Überarbeitete Richtlinie ‘Segelfluggelände’
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